Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 19 Bahnübergänge

(1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang

1.
auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201),
2.
auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und
3.
in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzzeichen „Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang“ oder „Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang“ steht.
Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Wer ein Fahrzeug führt, darf an Bahnübergängen vom Zeichen 151, 156 an bis einschließlich des Kreuzungsbereichs von Schiene und Straße Kraftfahrzeuge nicht überholen.

(2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, zu Fuß Gehende in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn

1.
sich ein Schienenfahrzeug nähert,
2.
rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,
3.
die Schranken sich senken oder geschlossen sind,
4.
ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder
5.
ein hörbares Signal, wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönt.
Hat das rote Blinklicht oder das rote Lichtzeichen die Form eines Pfeils, hat nur zu warten, wer in die Richtung des Pfeils fahren will. Das Senken der Schranken kann durch Glockenzeichen angekündigt werden.

(3) Kann der Bahnübergang wegen des Straßenverkehrs nicht zügig und ohne Aufenthalt überquert werden, ist vor dem Andreaskreuz zu warten.

(4) Wer einen Fuß-, Feld-, Wald- oder Radweg benutzt, muss sich an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz entsprechend verhalten.

(5) Vor Bahnübergängen ohne Vorrang der Schienenfahrzeuge ist in sicherer Entfernung zu warten, wenn ein Bahnbediensteter mit einer weiß-rot-weißen Fahne oder einer roten Leuchte Halt gebietet. Werden gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben, gilt § 37 Absatz 2 Nummer 1 entsprechend.

(6) Die Scheinwerfer wartender Kraftfahrzeuge dürfen niemanden blenden.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 49 Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über1.das allgemeine Verhalten im Straßenverkehr nach § 1 Absatz 2,2.die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge nach §
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil


(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. (2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb –

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Okt. 2014 - 11 K 13.5300

bei uns veröffentlicht am 09.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 01. März 2018 - 3 M 87/18

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Gründe 1 I. Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 1. Kammer - vom 14. Februar 2018, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, hat k

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 21. März 2017 - 2 Ws 6/17

bei uns veröffentlicht am 21.03.2017

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Wittenberg vom 3. November 2016 im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass - der Betroffene zur Geldbuße von 80,00 € verurteilt wird und - da

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 11. Juni 2015 - 6 U 145/14

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

Tenor Auf die Berufungen der Beklagten zu 1) und 2) wird das am 2.7.2014 verkündete Urteil der Zivilkammer II des Landgerichts Detmold - unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen – wie folgt abgeändert und neu gefasst: Die Beklagten werden ver

Landgericht Detmold Teil-Versäumnis- und Schlussurteil, 02. Juli 2014 - 12 O 210/12

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 28.197,20 € zu zahlen, die Beklagten zu 1) und 2) nebst Zinsen in Höhe 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 8.9.2012, der Beklagte zu 3) nebst Zinsen in Höhe von 4

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 27. Feb. 2014 - 1 U 102/13

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 9.7.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg (10 O 1567/12) abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits; die Streithelfer tragen ihre

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 30. Aug. 2013 - I-1 U 68/12

bei uns veröffentlicht am 30.08.2013

Tenor Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird das am 26.01.2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin, der Abweisung der

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Feb. 2011 - 5 S 2285/09

bei uns veröffentlicht am 10.02.2011

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 08. Oktober 2008 - 4 K 1514/08 - geändert. Das vom Landratsamt Karlsruhe 1991 oder 1992 im Kreuzungsbereich Karlsruher Straße/Albgaustraße auf Gemarkung der Bek

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 07. Nov. 2006 - 2 Ss 24/05

bei uns veröffentlicht am 07.11.2006

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts vom 29. Oktober 2004 aufgehoben. Gegen den Betroffenen wird wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung eine Geldbuße von 15 EUR festgesetzt. Der Be

Referenzen

(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. (2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und...