Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
Art 299Amtlich · § 5 UrhG

Geldstrafe

Zeitreise: 27.03.2024

(1) Die Vorschriften des neuen Rechts über die Geldstrafe (§§ 40 bis 43 des Strafgesetzbuches) gelten auch für die vor dem 1. Januar 1975 begangenen Taten, soweit die Absätze 2 und 3 nichts anderes bestimmen.

(2) Die Geldstrafe darf nach Zahl und Höhe der Tagessätze insgesamt das Höchstmaß der bisher angedrohten Geldstrafe nicht übersteigen. Es dürfen nur so viele Tagessätze verhängt werden, daß die Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 des Strafgesetzbuches nicht höher ist als das nach bisherigem Recht angedrohte Höchstmaß der Ersatzfreiheitsstrafe.

(3) Neben Freiheitsstrafe darf eine Geldstrafe nach § 41 des Strafgesetzbuches nur verhängt werden, wenn auch nach bisherigem Recht eine Geldstrafe neben Freiheitsstrafe vorgeschrieben oder zugelassen war.

Passende Werkzeuge

  • Strafrecht & OrdnungswidrigkeitenAbsehen von der Verfolgung im Jugendstrafverfahren: die drei Wege des § 45 JGGDer Staatsanwalt kann im Jugendstrafverfahren auf drei Wegen von der Verfolgung absehen — der erste ohne Richter und ohne Auflage. Die App zeigt, welcher Weg trägt, und schreibt die Anregung.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
  • Strafrecht & OrdnungswidrigkeitenAnzeige oder Strafantrag? Der Unterschied, der das Verfahren kostet (§ 158 StPO)Bei Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung wird ohne Strafantrag nicht verfolgt — eine bloße Anzeige genügt nicht. Die App erkennt die Lage, schreibt das passende Dokument mit ausdrücklicher Antragsklausel und beantragt die Eingangsbestätigung, auf die Verletzte einen Anspruch haben.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →

Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.