Strafgesetzbuch - StGB | § 18 Schwerere Strafe bei besonderen Tatfolgen
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Knüpft das Gesetz an eine besondere Folge der Tat eine schwerere Strafe, so trifft sie den Täter oder den Teilnehmer nur, wenn ihm hinsichtlich dieser Folge wenigstens Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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28/06/2017 15:57
Der Zusammenhang zwischen Nachstellung und Suizid liegt vor, wenn das selbstschädigende Opferverhalten auf die Nachstellungen durch den Täter zurückzuführen ist und diese Motivation handlungsleitend war.
Subjectssonstiges
02/06/2016 11:39
Rechtsanwalt für Strafrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin in Mitte
SubjectsAllgemeines Strafrecht
08/12/2011 14:53
Strafverteidigung in Berlin Mitte - S&K Rechtsanwälte
23/11/2011 07:49
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterfällt die eigenverantwortlich gewollte und verwirklichte Selbstgefährdung grundsätzlich nicht den Tatbeständen eines Kö
SubjectsBetäubungsmittelstrafrecht
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(1) Kann wegen der Straftat keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, so ordnet das Gericht die Einziehung oder die Unbrauchbarmachung selbständig an, wenn die Voraussetzungen, unter denen die Maßnahme vorgeschrieben ist, im Übrigen vor
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published on 04/06/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 54/13 vom 4. Juni 2013 in der Strafsache gegen wegen besonders schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwa
published on 15/11/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 453/07 vom 15. November 2007 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 15. November 2007, an der teilgenommen habe
published on 11/10/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 134/11 vom 11. Oktober 2011 in der Strafsache gegen wegen Körperverletzung mit Todesfolge Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 11. Oktober 2011, an der teilgenommen hab
published on 31/01/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 429/06 vom 31. Januar 2007 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 31. Januar 2007, an der teilgenommen haben:
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