(1) Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

(2) Besondere Aufgabe der medizinischen Rehabilitation ist es, eine Beeinträchtigung nach § 99 Absatz 1 abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder die Leistungsberechtigten soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.

(3) Besondere Aufgabe der Teilhabe am Arbeitsleben ist es, die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Eignung und Neigung der Leistungsberechtigten entsprechenden Beschäftigung sowie die Weiterentwicklung ihrer Leistungsfähigkeit und Persönlichkeit zu fördern.

(4) Besondere Aufgabe der Teilhabe an Bildung ist es, Leistungsberechtigten eine ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechende Schulbildung und schulische und hochschulische Aus- und Weiterbildung für einen Beruf zur Förderung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

(5) Besondere Aufgabe der Sozialen Teilhabe ist es, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.

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5 Artikel zitieren § 90 SGB 9 2018.

Arbeitsrecht: Offenkundige Schwerbehinderteneigenschaft muss nicht nachgewiesen werden

28.03.2017

Eine Schwerbehinderteneigenschaft muss dem Arbeitgeber gegenüber nicht nachgewiesen werden, wenn die Schwerbehinderung offenkundig ist - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Sonderkündigungsschutz bei Unkenntnis der Schwerbehinderung eines Arbeitsnehmers

29.10.2011

Arbeitnehmer muss nach Zugang der Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist das Bestehen des Sonderkündigungsschutzes geltend machen-BAG vom 09.06.11-Az:2 AZR 703/09
Kündigungsschutz

Arbeitsrecht: Arbeitgeber muss über Behinderteneigenschaft informiert werden

25.02.2011

Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer genießt keinen Sonderkündigungsschutz, wenn der Arbeitgeber über die Behinderteneigenschaft nicht informiert wird - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Kündigungsschutz

Arbeitsrecht: Schwerbehinderung, kein Sonderkündigungsschutz, wenn Arbeitgeber nicht informiert wurde

26.11.2010

Möchte sich ein schwerbehinderter Arbeitnehmer seinen Sonderkündigungsschutz erhalten, muss der Arbeitgeber über die Schwerbehinderteneigenschaft informiert werden BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht in Berlin Mitte
Kündigungsschutz

Arbeitsrecht: Behinderungsbezogene Benachteiligung bei der Bewerbung

09.09.2009

§ 81 II 1 SGB IX aF verbietet dem Arbeitgeber, einen schwerbehinderten Beschäftigten wegen seiner Behinderung zu benachteiligen. Eingeschlossen ist nach § 81 II 2 Nr. 1 SGB IX aF insbesondere die Benachteiligung bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze | § 90 SGB 9 2018

§ 90 SGB 9 2018 zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 90 SGB 9 2018 wird zitiert von 2 anderen §§ im Neuntes Buch Sozialgesetzbuch.

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 99 Leistungsberechtigung, Verordnungsermächtigung


(1) Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solch

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 139 Begriff des Vermögens


Zum Vermögen im Sinne dieses Teils gehört das gesamte verwertbare Vermögen. Die Leistungen nach diesem Teil dürfen nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung des Vermögens im Sinne des § 90 Absatz 2 Nummer 1 bis 8 des Zwölften
§ 90 SGB 9 2018 zitiert 1 andere §§ aus dem Neuntes Buch Sozialgesetzbuch.

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 99 Leistungsberechtigung, Verordnungsermächtigung


(1) Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solch

Referenzen - Urteile | § 90 SGB 9 2018

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39 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 90 SGB 9 2018.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Nov. 2018 - AN 1 K 17.02368

bei uns veröffentlicht am 14.11.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. Apr. 2015 - AN 6. K 14.01870

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Aufwendungen selbst. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 11. Mai 2018 - 12 S 2721/17

bei uns veröffentlicht am 11.05.2018

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 7. November 2017 - 7 K 1197/15 - wird zurückgewiesen. Gründe 1 Die zulässige Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7. November 2017, mit

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 10. Apr. 2018 - 8 Sa 422/17

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23. August 2017 - 11 Ca 3344/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Jan. 2018 - 7 AZR 622/15

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juli 2015 - 3 Sa 1544/13 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 30. Nov. 2017 - 7 Sa 90/17

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juni 2017 (20 Ca 22/17) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 8.100,- nebst Zinsen in Höhe von 5..

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 13. Juli 2017 - 5 Sa 252/16

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 31.08.2016, Az. 3 Ca 262 a/16, wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Juni 2017 - 2 Sa 2/17

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 24.11.2016 - 7 Ca 657/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 07. März 2017 - 2 Sa 158/16

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tenor 1. Die Berufung wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten um die soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung. 2 Die Beklagte betrei

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Jan. 2017 - 5 Sa 361/16

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 2. Juni 2016, Az. 5 Ca 1808/14, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Sept. 2016 - 2 AZR 700/15

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 16. September 2015 - 17 Sa 48/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2016 - 8 AZR 402/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. März 2014 - 1 Sa 23/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Okt. 2015 - 2 AZR 720/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 3. April 2014 - 4 Sa 57/13 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Sept. 2015 - 6 AZR 511/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. April 2014 - 6 Sa 555/13 - wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 07. Sept. 2015 - 6 A 536/13

bei uns veröffentlicht am 07.09.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis zu 65.000,00 € festgesetzt. 1Gründe: 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 3Aus

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. März 2015 - 9 AZR 994/13

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. November 2013 - 9 Sa 469/13 - teilweise aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Feb. 2015 - 6 AZR 831/13

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Juli 2013 - 3 Sa 1781/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 09. Feb. 2015 - X E 25/14

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs Kostenstelle vom 27. November 2014 KostL 1820/14 (X B 137/14) wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Nov. 2013 - L 13 AL 2601/13

bei uns veröffentlicht am 19.11.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 15. Mai 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteiligten str

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 05. Nov. 2013 - L 8 AL 3774/13 B

bei uns veröffentlicht am 05.11.2013

Tenor Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 12.08.2013 wird zurückgewiesen. Gründe  I.1 Zwischen den Beteiligte ist in der Hauptsache eine Gleichstellung der Klägerin mit schwerbehinderten Menschen i.S.d.

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 20. Juni 2013 - 1 Ta 55/13

bei uns veröffentlicht am 20.06.2013

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt vom 02. 04. 2013 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Halle vom 24. 01. 2013 in der Fassung der Nichtabhilfeentscheidung vom 26. 04. 2013 – 8 Ca 2711/12

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 17. Jan. 2013 - 1 Ta 168/12

bei uns veröffentlicht am 17.01.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 10.12.2012 wird der Beschluss des Arbeitsgerichtes Magdeburg vom 26.11.2012 in der Fassung der Nichtabhilfeentscheidung vom 11.12.2012 – 3 Ca 2702/12 – abgeändert. Der Gegenstandswert für das Ver

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 09. Jan. 2013 - 1 Ta 114/12

bei uns veröffentlicht am 09.01.2013

Tenor Auf die Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt vom 12.07.2012 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Halle vom 05.07.2012 – 4 Ca 3610/10 – über die Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Täti

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 04. Jan. 2013 - 1 Ta 132/12

bei uns veröffentlicht am 04.01.2013

Tenor Die Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Halle vom 21. 06. 2012 – 4 Ca 503/12 – wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Die Bezirksrevisorin bei dem Landesarbeit

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Nov. 2012 - 8 AZR 827/11

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Mai 2011 - 2 Sa 309/11 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Feb. 2012 - 6 AZR 553/10

bei uns veröffentlicht am 16.02.2012

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Juni 2010 - 2 Sa 49/10 - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 09. Nov. 2011 - L 3 AL 1949/11

bei uns veröffentlicht am 09.11.2011

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 01. April 2011 wird zurückgewiesen.2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger bege

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Sept. 2011 - 2 A 10665/11

bei uns veröffentlicht am 22.09.2011

Unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24. Februar 2011 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz wird der Beklagte unter teilweiser Aufhebung seines Bescheides vom 30. April 2010 sowie unter Aufhebung des Widerspruchsb

Bundesarbeitsgericht Urteil, 09. Juni 2011 - 2 AZR 703/09

bei uns veröffentlicht am 09.06.2011

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. August 2009 - 3 Sa 698/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Stuttgart Urteil, 16. März 2011 - 30 Ca 1772/10

bei uns veröffentlicht am 16.03.2011

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung in Höhe von 2.500,00 EUR zu bezahlen.2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.3. Der Kläger trägt 81,6 %, die Beklagte trägt 18,4 % der Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der

Bundessozialgericht Beschluss, 15. Juli 2010 - B 11 AL 150/09 B

bei uns veröffentlicht am 15.07.2010

Tatbestand 1 In der Hauptsache ist die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen streitig. Bei dem Kläger war nach einem Unfall eine Minderung der Erwerbsfähig

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Feb. 2010 - 2 AZR 659/08

bei uns veröffentlicht am 23.02.2010

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 25. März 2008 - 16 Sa 87/07 - aufgehoben, soweit es die Beru

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Apr. 2009 - 9 Sa 683/08

bei uns veröffentlicht am 24.04.2009

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23.07.2008, Az.: 4 Ca 2857/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Partei

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 21. Apr. 2009 - 5 Sa 412/08

bei uns veröffentlicht am 21.04.2009

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 21.10.2008, Az. 3 Ca 1967/08, wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. 3. Die Revision wird nicht zugelassen..

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 20. Juni 2006 - 9 S 604/06

bei uns veröffentlicht am 20.06.2006

Tenor Die Berufungen des Beklagten und des Beigeladenen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 13. Dezember 2005 - 7 K 1147/05 - werden zurückgewiesen. Der Beklagte und der Beigeladene tragen die Kosten des gerichtskostenfreien

Arbeitsgericht Freiburg Urteil, 31. März 2006 - 16 Ca 19/06

bei uns veröffentlicht am 31.03.2006

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 6.750,00 EUR. 4. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Dez. 2005 - 9 S 1580/05

bei uns veröffentlicht am 12.12.2005

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 09. Juni 2005 - 8 K 1306/04 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigela

Arbeitsgericht Karlsruhe Urteil, 17. Mai 2005 - 6 Ca 361/04

bei uns veröffentlicht am 17.05.2005

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 3.268,17 Euro festgesetzt. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen eine ordentliche Kündigung der beklagt

Arbeitsgericht Pforzheim Urteil, 23. Feb. 2005 - 5 Ca 348/04

bei uns veröffentlicht am 23.02.2005

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 21.06.2004 zum 31.12.2004 nicht aufgelöst worden ist.

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(1) Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen...