Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 21 Besondere Anforderungen an das Teilhabeplanverfahren

Ist der Träger der Eingliederungshilfe der für die Durchführung des Teilhabeplanverfahrens verantwortliche Rehabilitationsträger, gelten für ihn die Vorschriften für die Gesamtplanung ergänzend; dabei ist das Gesamtplanverfahren ein Gegenstand des Teilhabeplanverfahrens. Ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe der für die Durchführung des Teilhabeplans verantwortliche Rehabilitationsträger, gelten für ihn die Vorschriften für den Hilfeplan nach den §§ 36, 36b und 37c des Achten Buches ergänzend.

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Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 36 Rehabilitationsdienste und -einrichtungen


(1) Die Rehabilitationsträger wirken gemeinsam unter Beteiligung der Bundesregierung und der Landesregierungen darauf hin, dass die fachlich und regional erforderlichen Rehabilitationsdienste und -einrichtungen in ausreichender Anzahl und Qualität zu

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Juni 2018 - XI R 20/16

bei uns veröffentlicht am 13.06.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11. August 2016  13 K 3610/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 02. März 2017 - 2 AZR 546/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. Juli 2016 - 4 Sa 67/15 - aufgehoben.

Landessozialgericht NRW Urteil, 02. Juni 2016 - L 7 AS 915/14

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 12.03.2014 geändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13.02.2012 in de

Landessozialgericht NRW Urteil, 23. März 2016 - L 8 R 914/14

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.8.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1

Landessozialgericht NRW Urteil, 29. Feb. 2016 - L 3 R 740/13

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 05.07.2013 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt von der Bekla

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Aug. 2014 - L 9 SO 286/12

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 25.04.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 23. Juni 2014 - L 11 R 2199/14 ER-B

bei uns veröffentlicht am 23.06.2014

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 08.05.2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Finanzgericht Münster Urteil, 18. März 2014 - 15 K 4236/11 U

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor Der Umsatzsteuerbescheid des Beklagten für 2009 vom 22.10.2010 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 2.11.2011 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorl

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Aug. 2012 - L 11 R 5319/11

bei uns veröffentlicht am 21.08.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 02.11.2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger beansprucht die Erstattun

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 03. Aug. 2012 - L 4 R 272/11

bei uns veröffentlicht am 03.08.2012

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 14. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt Kosten

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Sept. 2011 - L 1 SO 151/10

bei uns veröffentlicht am 22.09.2011

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 31.03.2010 - S 16 SO 36/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt von dem Beklagten als ö

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 16. Feb. 2009 - L 6 B 365/08 R

bei uns veröffentlicht am 16.02.2009

Tenor Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Beschluss des Sozialgerichts Speyer vom 23.09.2008 geändert. Der Streitwert für das Verfahren S 10 R 85/07 wird auf 18.866,00 € festgesetzt. Dieses Verfahren ist gebührenfrei, Kosten werde

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Feb. 2006 - L 5 AL 4767/03

bei uns veröffentlicht am 22.02.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 2. Oktober 2003 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1

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(1) Die Rehabilitationsträger wirken gemeinsam unter Beteiligung der Bundesregierung und der Landesregierungen darauf hin, dass die fachlich und regional erforderlichen Rehabilitationsdienste und -einrichtungen in ausreichender Anzahl und Qualität zur Verfügung...