Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 147 Auskunftspflicht

(1) Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Die Angaben nach § 145 Absatz 1 Nummer 2 und die Angaben zum Gemeindeteil nach § 144 Absatz 1 Nummer 1 sind freiwillig.

(2) Auskunftspflichtig sind die Träger der Eingliederungshilfe.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 2 andere §§ aus dem .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 145 Hilfsmerkmale


(1) Hilfsmerkmale sind1.Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen,2.Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person,3.für die Erhebung nach § 143 Nummer 1 die Kennnummer des Leistungsberechtigten.

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 144 Erhebungsmerkmale


(1) Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 143 Nummer 1 sind für jeden Leistungsberechtigten1.Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Staatsangehörigkeit, Bundesland, Wohngemeinde und Gemeindeteil, Kennnummer des Trägers, mit anderen Leistungsberech

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht Augsburg Urteil, 31. Juli 2014 - S 8 SB 301/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2014

Tenor 1. Unter Abänderung des Bescheids vom 20. März 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16. Mai 2013 wird der Beklagte verpflichtet, bei der Klägerin über den 24. März 2013 hinaus das Merkzeichen „G“ und ab 25.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Sept. 2018 - 5 C 7/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger als schwerbehindertem Menschen gegenüber der Beklagten ein Anspruch zusteht, von dieser auf der

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 05. März 2018 - 1 BvR 2926/14

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Mai 2017 - 5 B 76/16, 5 B 76/16 (5 C 7/17)

bei uns veröffentlicht am 29.05.2017

Gründe 1 Die Beschwerde der Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulasse

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. Okt. 2015 - 7 K 4343/14

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollsteckungsbetrages

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Aug. 2015 - 3 C 14/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Bescheid, mit dem der Beklagte die Feststellung getroffen hat, dass sie für die von ihr organisierten Fahrdienste ("Shutt

Bundessozialgericht Urteil, 11. Aug. 2015 - B 9 SB 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 03. Juni 2014 - 12 A 1856/13

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet. 3Das Zulassungsvorbringen führt nicht zu e

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 19. März 2014 - 1 BvR 1417/10

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Gründe A. 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Erstattung der Fahrgeldausfälle, die Unterne

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 02. Okt. 2012 - L 8 SB 1914/10

bei uns veröffentlicht am 02.10.2012

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 2. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Gründe  I.1 Zwischen den Beteiligten ist die Festste

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 12. Okt. 2011 - L 6 SB 3032/11

bei uns veröffentlicht am 12.10.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 4. Mai 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Gründe

Bundessozialgericht Urteil, 18. Mai 2011 - B 3 KR 7/10 R

bei uns veröffentlicht am 18.05.2011

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Juni 2010 geändert und festgestellt, dass der Ablehnungsbescheid der Beklagten vom 1. Februa

Bundessozialgericht Urteil, 18. Mai 2011 - B 3 KR 12/10 R

bei uns veröffentlicht am 18.05.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. Juni 2010 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das La

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 29. Juli 2008 - 9 S 3090/07

bei uns veröffentlicht am 29.07.2008

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. November 2007 - 9 K 2616/07 - geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 28. März 2008 - 9 S 2312/06

bei uns veröffentlicht am 28.03.2008

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. März 2006 - 9 K 657/05 - geändert, soweit es die Klage abgewiesen hat. Es wird festgestellt, dass der Anspruch auf unentgelt

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 23. Nov. 2007 - 9 K 2616/07

bei uns veröffentlicht am 23.11.2007

Tenor Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 13.2.2007 verpflichtet, die an die Klägerin zu leistenden Erstattungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen i

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 06. Nov. 2007 - L 5 SB 72/06

bei uns veröffentlicht am 06.11.2007

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 28. August 2006 aufgehoben und die Klage abgewiesen. 2. Die Beteiligten haben einander für beide Rechtszüge keine Kosten zu erstat

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Aug. 2005 - L 6 SB 5511/04

bei uns veröffentlicht am 29.08.2005

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 4. November 2004 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Tatbestand   1

Referenzen

(1) Hilfsmerkmale sind1.Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen,2.Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person,3.für die Erhebung nach § 143 Nummer 1 die Kennnummer des Leistungsberechtigten. (2) Die...
(1) Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 143 Nummer 1 sind für jeden Leistungsberechtigten1.Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Staatsangehörigkeit, Bundesland, Wohngemeinde und Gemeindeteil, Kennnummer des Trägers, mit anderen Leistungsberechtigten...