Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 145 Hilfsmerkmale

(1) Hilfsmerkmale sind

1.
Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen,
2.
Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person,
3.
für die Erhebung nach § 143 Nummer 1 die Kennnummer des Leistungsberechtigten.

(2) Die Kennnummern nach Absatz 1 Nummer 3 dienen der Prüfung der Richtigkeit der Statistik und der Fortschreibung der jeweils letzten Bestandserhebung. Sie enthalten keine Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse des Leistungsberechtigten und sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens nach Abschluss der wiederkehrenden Bestandserhebung, zu löschen.

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Fahrgastbeförderung: Kein Rechtsanspruch auf Beförderung mit „E-Scooter“ im Bus

07.05.2015

Bürger mit körperlichen Einschränkungen haben keinen generellen Rechtsanspruch darauf, mit ihrem Elektromobil in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert zu werden.
andere

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 148 Übermittlung, Veröffentlichung


(1) Die in sich schlüssigen und nach einheitlichen Standards formatierten Einzeldatensätze sind von den Auskunftspflichtigen elektronisch bis zum Ablauf von 40 Arbeitstagen nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraums an das jeweilige statistische Land

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 147 Auskunftspflicht


(1) Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Die Angaben nach § 145 Absatz 1 Nummer 2 und die Angaben zum Gemeindeteil nach § 144 Absatz 1 Nummer 1 sind freiwillig. (2) Auskunftspflichtig sind die Träger der Eingliederungshilfe.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 143 Bundesstatistik


Zur Beurteilung der Auswirkungen dieses Teils und zu seiner Fortentwicklung werden Erhebungen über1.die Leistungsberechtigten und2.die Ausgaben und Einnahmen der Träger der Eingliederungshilfeals Bundesstatistik durchgeführt.

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69 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Jan. 2019 - L 18 SB 176/18 NZB

bei uns veröffentlicht am 29.01.2019

Tenor I. Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 8. August 2018, S 13 SB 406/17, wird zurückgewiesen. II. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Jan. 2018 - S 13 SB 406/17

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 8. August 2018, S 13 SB 406/17, wird zurückgewiesen. II. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Aug. 2014 - L 10 AL 45/13

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 29.01.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht Augsburg Schlussurteil, 05. Sept. 2014 - S 8 SB 601/13

bei uns veröffentlicht am 05.09.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger strebt einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 an sowie die Merkzeichen „Gȁ

Sozialgericht Augsburg Urteil, 31. Juli 2014 - S 8 SB 301/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2014

Tenor 1. Unter Abänderung des Bescheids vom 20. März 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16. Mai 2013 wird der Beklagte verpflichtet, bei der Klägerin über den 24. März 2013 hinaus das Merkzeichen „G“ und ab 25.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 29. Nov. 2018 - 12 A 2615/16

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

Tenor Das angegriffene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Sozialgericht Aachen Urteil, 16. Okt. 2018 - S 18 SB 317/17

bei uns veröffentlicht am 16.10.2018

Tenor Der Bescheid vom 13.12.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.03.2017 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach. 1Tatbestand: 2Streitgegenständlich ist Herabsetzung des festgestel

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 05. März 2018 - 1 BvR 2926/14

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Bundessozialgericht Beschluss, 21. Aug. 2017 - B 9 SB 11/17 B

bei uns veröffentlicht am 21.08.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Dezember 2016 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 08. März 2017 - B 8 SO 2/16 R

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers werden der Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 4. Dezember 2014 und der Bescheid des Beklagten vom 20. November 2012 in der Gestalt des Wid

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 15. Nov. 2016 - 11 K 3078/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Das beklagte Land wird unter entsprechender Abänderung seines Bescheides vom 31.08.2015 verpflichtet, der Klägerin für das Jahr 2013 weitere Fahrgeldausfälle gemäß § 148 Abs. 4 SGB IX in Höhe von 390.661,42 EUR zu erstatten. Ferner wird das be

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Juni 2016 - L 7 SB 46/14

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten noch über die Merkzeichen "G" (erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Str

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 25. Feb. 2016 - 7 A 166/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt als Aufgabenträger vom Beklagten weitere Mittelzuweisungen zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs für das Jahr 2012. 2 Mit Schreiben vom 13. Mai 2013 übersandte der Kläger dem Beklagten die für die Ber

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 19. Feb. 2016 - 6 K 2210/15

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Änderung seines Bescheides vom 15.7.2015 (Az. 25.3-148) verpflichtet, der Klägerin für das Kalenderjahr 2013 weitere Erstattungsleistungen in Höhe von 90.445,23 € zuzüglich Prozesszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 19. Feb. 2016 - 6 K 1926/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage auf Verpflichtung des Beklagten zur Bewilligung von weiteren Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 2014 gerichtet war. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verf

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 19. Feb. 2016 - 6 K 2057/15

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100 € abwenden, wenn nicht das beklagte

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 19. Feb. 2016 - 6 K 1861/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100 € abwenden, wenn nicht das beklagte

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 16. Feb. 2016 - 3 L 486/14

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Gründe 1 1. Der auf die Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils), des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (besondere rechtliche Schwierigkeiten) sowie des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (grundsätzliche Bedeutun

Sozialgericht Aachen Urteil, 12. Jan. 2016 - S 12 SB 259/13

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 22.08.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.02.2013 verurteilt, bei dem Kläger in der Zeit ab dem 01.10.2015 einen GdB von 60 sowie das Vorliegen der gesundheitlichen Voraus

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 21. Sept. 2015 - L 7 SB 48/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.09.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 20. Mai 2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Umstritten ist im Verfahren des eins

Bundessozialgericht Urteil, 11. Aug. 2015 - B 9 SB 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 08. Mai 2015 - 13 K 5104/14

bei uns veröffentlicht am 08.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höh

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 23. Jan. 2015 - 7 L 31/15

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor 1.              Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt. 2.              Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt. 1Gründe: 2Der sinngemäß gestellte Antrag, 3der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung aufzuge

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 09. Dez. 2014 - L 2 SB 15/13

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Itzehoe vom 11. März 2013 und der Bescheid des beklagten Landes vom 5. September 2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 27. Dezember 2011 abgeändert un

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 21. Okt. 2014 - 7 A 99/12

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt als Aufgabenträger vom Beklagten weitere Mittelzuweisungen zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs für das Jahr 2011. 2 Unter dem 14. Mai 2012 übersandte der Kläger dem Beklagten die für die Berechnung

Bundessozialgericht Beschluss, 02. Okt. 2014 - B 9 SB 65/14 B

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tenor Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt Dr. T. beizuordnen, wird abgelehnt.

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 05. Sept. 2014 - 6 K 809/14

bei uns veröffentlicht am 05.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100,00 € abwenden, wenn nicht das bekla

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 05. Sept. 2014 - 6 K 2793/13

bei uns veröffentlicht am 05.09.2014

Tenor Der Bescheid vom 15.7.2013 wird aufgehoben, soweit in ihm ein Rückzahlungsbetrag für das Kalenderjahr 2011 von mehr als 66.698,08 € festgesetzt wurde. Das beklagte Land wird verpflichtet, über den bereits mit vorläufigem Bescheid vom 15.7.2013

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 05. Sept. 2014 - 6 K 811/14

bei uns veröffentlicht am 05.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100,00 € abwenden, wenn nicht das bekla

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 05. Sept. 2014 - 6 K 808/14

bei uns veröffentlicht am 05.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100,00 € abwenden, wenn nicht das bekla

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 05. Sept. 2014 - 6 K 1605/14

bei uns veröffentlicht am 05.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100,00 € abwenden, wenn nicht das bekla

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 05. Sept. 2014 - 6 K 806/14

bei uns veröffentlicht am 05.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100,00 € abwenden, wenn nicht das bekla

Sozialgericht Karlsruhe Entscheidung, 02. Sept. 2014 - S 17 SB 2316/13

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Klägerin die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Feststellung des Nachteilsausgleichs „RF“

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 04. Aug. 2014 - L 3 SB 67/13 B PKH

bei uns veröffentlicht am 04.08.2014

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts C-Stadt vom 18. Oktober 2013, mit dem der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist, wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten in der Hauptsa

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 03. Juni 2014 - 12 A 1856/13

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet. 3Das Zulassungsvorbringen führt nicht zu e

Bundessozialgericht Beschluss, 12. Mai 2014 - B 9 SB 81/13 B

bei uns veröffentlicht am 12.05.2014

Tenor Der Antrag der Klägerin, ihr für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16. Oktober 2013 Prozesskostenhilfe z

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 19. März 2014 - 1 BvR 1417/10

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Gründe A. 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Erstattung der Fahrgeldausfälle, die Unterne

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 27. Feb. 2014 - S 1 SB 1870/13

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob der Kläger die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung des Nachteilsausgleichs „B“ (No

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Okt. 2013 - 3 C 26/12

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tatbestand 1 Das klagende Busunternehmen wendet sich dagegen, dass sein Antrag auf Genehmigung des eigenwirtschaftlichen Betriebs einer Buslinie nach § 13 des Personenbe

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 17. Apr. 2013 - 2 BvL 20/08

bei uns veröffentlicht am 17.04.2013

Gründe A. 1 Das Verfahren betrifft die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung in Nordrhein-

Sozialgericht Karlsruhe Entscheidung, 08. Nov. 2012 - S 1 SB 977/12

bei uns veröffentlicht am 08.11.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Klägerin die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Feststellung des Nachteilsausgleichs „aG“ (auß

Bundessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2012 - B 9 SB 1/12 R

bei uns veröffentlicht am 25.10.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 28. September 2011 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 02. Okt. 2012 - L 8 SB 1914/10

bei uns veröffentlicht am 02.10.2012

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 2. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Gründe  I.1 Zwischen den Beteiligten ist die Festste

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Apr. 2012 - 3 C 28/11

bei uns veröffentlicht am 26.04.2012

Tatbestand 1 Das klagende Verkehrsunternehmen begehrt die Festsetzung eines höheren Ausgleichsbetrags nach § 45a des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 12. Okt. 2011 - L 6 SB 3032/11

bei uns veröffentlicht am 12.10.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 4. Mai 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Gründe

Bundessozialgericht Urteil, 06. Okt. 2011 - B 9 SB 7/10 R

bei uns veröffentlicht am 06.10.2011

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 3. September 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 06. Okt. 2011 - B 9 SB 6/10 R

bei uns veröffentlicht am 06.10.2011

Tenor Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. April 2010 und des Sozialgerichts Hannover vom 29. Januar 2009 aufgehoben und die Klage

Bundessozialgericht Urteil, 18. Mai 2011 - B 3 KR 7/10 R

bei uns veröffentlicht am 18.05.2011

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Juni 2010 geändert und festgestellt, dass der Ablehnungsbescheid der Beklagten vom 1. Februa

Bundessozialgericht Urteil, 18. Mai 2011 - B 3 KR 12/10 R

bei uns veröffentlicht am 18.05.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. Juni 2010 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das La

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 11. Okt. 2010 - L 7 SO 3392/10 ER-B

bei uns veröffentlicht am 11.10.2010

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Konstanz vom 10. Juni 2010 abgeändert. Der Antragsteller wird in Abänderung des Beschlusses vom 27. Januar 2010 (S 3 SO 31/10 ER) verpflichtet, dem Antragsgegner für d

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Zur Beurteilung der Auswirkungen dieses Teils und zu seiner Fortentwicklung werden Erhebungen über1.die Leistungsberechtigten und2.die Ausgaben und Einnahmen der Träger der Eingliederungshilfeals Bundesstatistik durchgeführt.