Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern
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Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) Inhaltsverzeichnis
Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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16/05/2013 16:23
Klägerinnen haben ab Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Besuch des Kindes in einer privaten Elterninitiative.
SubjectsKitaplatzklagen
04/12/2012 12:24
Sozialrecht - Kosten für Kindertagesstätte - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für Sozialrecht Berlin
SubjectsSozialrecht
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published on 01/10/2015 00:00
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die im Zeitraum vom 2. Dezember 2011 bis 26. März 2012 für … geb. … 1994 für eine ISE-Maßnahme der Einrichtung … in …- … erbrachten Aufwendungen zu
published on 26/11/2015 00:00
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. April 2014 wird zurückgewiesen.
Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten we
published on 25/10/2012 00:00
Tenor
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
1
Die Klägerinnen erstreben den Ausgleich der Kosten für den Platz f
published on 18/12/2006 00:00
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. April 2005 - 16 K 3626/04 -
wird zurückgewiesen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens trägt
der Beklagte.
Die Revision wird nicht
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