Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 172 Arbeitgeberanteil bei Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht

(1) Für Beschäftigte, die versicherungsfrei sind wegen

1.
des Bezugs einer Vollrente wegen Alters nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde,
2.
des Bezugs einer Versorgung,
3.
des Erreichens der Regelaltersgrenze oder
4.
einer Beitragserstattung,
tragen die Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, der zu zahlen wäre, wenn die Beschäftigten versicherungspflichtig wären; in der knappschaftlichen Rentenversicherung ist statt der Hälfte des Beitrags der auf die Arbeitgeber entfallende Beitragsanteil zu zahlen. Satz 1 findet keine Anwendung auf versicherungsfrei geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte nach § 1 Satz 1 Nr. 2.

(2) (weggefallen)

(3) Für Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches, die in dieser Beschäftigung nach § 6 Absatz 1b oder nach anderen Vorschriften von der Versicherungspflicht befreit sind oder die nach § 5 Abs. 4 versicherungsfrei sind, tragen die Arbeitgeber einen Beitragsanteil in Höhe von 15 vom Hundert des Arbeitsentgelts, das beitragspflichtig wäre, wenn die Beschäftigten versicherungspflichtig wären. Dies gilt nicht für Personen, die während der Dauer eines Studiums als ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule ein Praktikum ableisten, das nicht in ihrer Studienordnung oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.

(3a) Für Beschäftigte in Privathaushalten nach § 8a Satz 1 des Vierten Buches, die in dieser Beschäftigung nach § 6 Absatz 1b oder nach anderen Vorschriften von der Versicherungspflicht befreit sind oder die nach § 5 Abs. 4 versicherungsfrei sind, tragen die Arbeitgeber einen Beitragsanteil in Höhe von 5 vom Hundert des Arbeitsentgelts, das beitragspflichtig wäre, wenn die Beschäftigten versicherungspflichtig wären.

(4) Für den Beitragsanteil des Arbeitgebers gelten die Vorschriften des Dritten Abschnitts des Vierten Buches sowie die Bußgeldvorschriften des § 111 Abs. 1 Nr. 2 bis 4, 8 und Abs. 2 und 4 des Vierten Buches entsprechend.

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Einkommensteuergesetz - EStG | § 10


(1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden:1.(weggefallen)1a.(weggefallen)1b.(weggefallen)2.a)Beiträge zu den gesetzliche

Infektionsschutzgesetz - IfSG | § 57 Verhältnis zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung


(1) Für Personen, denen eine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 zu gewähren ist, besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung fort. Bemessungsgrundlage für Beiträge sind1.bei einer Entschädigung nach § 56 Abs. 2 Satz 2 das Arb
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 6 Befreiung von der Versicherungspflicht


(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit1.Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öff

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 1 Beschäftigte


Versicherungspflichtig sind1.Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind; während des Bezuges von Kurzarbeitergeld nach dem Dritten Buch besteht die Versicherungspflicht fort,2.behinderte Menschen, diea)in anerk

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 5 Versicherungsfreiheit


(1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 8 Nachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting


(1) Versichert sind auch Personen, 1. die nachversichert sind oder2. für die aufgrund eines Versorgungsausgleichs oder eines Rentensplittings Rentenanwartschaften übertragen oder begründet sind.Nachversicherte stehen den Personen gleich, die versiche

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 111 Rehabilitationsleistungen und Krankenversicherungszuschuss


(1) Berechtigte erhalten die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nur, wenn für sie für den Kalendermonat, in dem der Antrag gestellt ist, Pflichtbeiträge gezahlt oder nur deshalb nicht gezahlt worden sind, we

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Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Sept. 2013 - 1 StR 94/13

bei uns veröffentlicht am 04.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 94/13 vom 4. September 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. September 2013 gemäß § 154 Abs. 2, § 349

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Aug. 2010 - 1 StR 199/10

bei uns veröffentlicht am 11.08.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 1 StR 199/10 vom 11. August 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: Steuerhinterziehung u.a. zu 2.: Betruges u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlungen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Okt. 2016 - L 7 R 5045/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28. Januar 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 11. Feb. 2015 - RO 3 K 13.1886

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen die

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Urteil, 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII/12

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tenor Die Anträge werden abgewiesen. Gründe I. Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Popularklagen betreffen die Frage, ob der Zustimmungsbeschluss des Bayerischen Landtags vom 17. Mai 2011 zu mehreren Be

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Juni 2017 - L 19 R 1005/13

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers hin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 29.08.2013 und der Bescheid der Beklagten vom 23.11.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16.04.2013 aufgehoben. II. Di

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 31. März 2017 - 13 K 2270/15

bei uns veröffentlicht am 31.03.2017

Tatbestand I. Die Beteiligten streiten wegen der Berücksichtigung geleisteter Beiträge (1,53 % des Bruttoentgelts) nach dem österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) als zugeflossene Einnahmen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Juli 2017 - L 14 R 5002/17

bei uns veröffentlicht am 06.07.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 21.11.2016 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugelassen. IV. Der

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. Mai 2017 - L 19 R 82/17

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 29.12.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 29. Dez. 2016 - S 16 R 838/15

bei uns veröffentlicht am 29.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig zwischen den Beteiligten ist, ob die Beklagte zusätzlich zu den mit Bescheid vom 06.11.2013 ers

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 23. Nov. 2016 - RO 3 K 16.485

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung ode

Bundessozialgericht Urteil, 14. Juni 2018 - B 9 V 4/17 R

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2017 - B 1 KR 31/16 R

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 6. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Aug. 2017 - B 12 KR 14/16 R

bei uns veröffentlicht am 16.08.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 24. Februar 2016 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgeric

Bundessozialgericht Urteil, 29. Juni 2017 - B 10 EG 4/16 R

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 14. Juli 2015 aufgehoben. Die Sa

Bundessozialgericht Urteil, 23. Mai 2017 - B 12 AL 1/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Dez. 2016 - L 3 R 49/14

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 4. Dezember 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. Den Beigeladenen sind Kosten nicht z

Landessozialgericht NRW Beschluss, 11. Aug. 2016 - L 8 R 1096/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.11.2014 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.318,83 Eur

Landessozialgericht NRW Beschluss, 11. Aug. 2016 - L 8 R 1095/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichtes Dortmund vom 13.11.2014 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 142.582,

Bundessozialgericht Urteil, 31. Mai 2016 - B 1 KR 38/15 R

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. August 2015 aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisbu

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. Apr. 2016 - L 5 R 852/14

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 17.12.2013 geändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens

Landessozialgericht NRW Urteil, 20. Jan. 2016 - L 8 R 42/11

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 3.11.2010 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 24.8.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.2.2006 wird aufgehoben, soweit mit diesem bei der Berech

Landessozialgericht NRW Urteil, 22. Dez. 2015 - L 18 KN 70/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.9.2013 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 13.1.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.4.2012 verurteilt, dem Kläger überzahl

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 16. Dez. 2015 - L 3 R 130/12

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen die Klägerin zu neun Zehntel und die Beklagte zu einem Zehntel. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugela

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Nov. 2015 - X R 35/14

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 12. November 2013  1 K 1003/12 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 1. Juni 2012, soweit jeweils die

Sozialgericht Detmold Urteil, 02. Sept. 2015 - S 5 KR 286/12

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 1Tatbestand: 2Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Beigeladene zu 1) von Januar 2011 bis Dezember 2011 in e

Landessozialgericht NRW Urteil, 01. Apr. 2015 - L 8 R 517/14

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. - 4. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt. Die Revision wird

Landessozialgericht NRW Beschluss, 28. Jan. 2015 - L 8 R 1166/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 7.11.2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Der Streitwert wird auf 2.702,55 EUR festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Der

Sozialgericht Düsseldorf Beschluss, 07. Aug. 2014 - S 44 R 1446/14 ER

bei uns veröffentlicht am 07.08.2014

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 10.12.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.03.2014 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 156,60 EUR festges

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. Juli 2014 - L 5 R 4091/11

bei uns veröffentlicht am 30.07.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 01.07.2011 aufgehoben.Der Bescheid der Beklagten vom 24.02.2009 in der Gestalt der Teilabhilfebescheide vom 21.04.2009, 19.11.2009 und 05.03.2010 und in der Gestalt des

Landessozialgericht NRW Urteil, 02. Juli 2014 - L 8 R 961/13

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 30.6.2011 geändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit der Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die

Bundessozialgericht Urteil, 07. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. Mai 2012 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Bescheid der Beklagten vom 15. September

Landessozialgericht NRW Urteil, 30. Apr. 2014 - L 8 R 981/12

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Auf die Berufungen der Beklagten und der Beigeladenen zu 2) wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 26.10.2012 geändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 09. Apr. 2014 - 5 Sa 934/13

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02. Oktober 2013– 7 Ca 9068/12 – wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s

Landessozialgericht NRW Beschluss, 02. Apr. 2014 - L 9 AL 246/13 NZB

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.08.2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 27. Feb. 2014 - 6 K 1485/11

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob eine Pauschalversteuerung von Arbei

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Mai 2013 - X B 33/13

bei uns veröffentlicht am 14.05.2013

Tatbestand 1 I. Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) sind Eheleute, die in den Streitjahren 2006 und 2007 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Nov. 2012 - 8 AZR 146/10

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Dezember 2009 - 7 Sa 1281/08 - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Aug. 2012 - B 12 R 4/10 R

bei uns veröffentlicht am 29.08.2012

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. Januar 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2011 - B 10 EG 13/10 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tenor Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Mai 2010 und des Sozialgerichts Duisburg vom 14. Januar 2010 aufgehoben, soweit sie die

Bundessozialgericht Urteil, 13. Dez. 2011 - B 1 KR 3/11 R

bei uns veröffentlicht am 13.12.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 11. August 2010 wird zurückgewiesen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Feb. 2009 - 3 K 2202/07

bei uns veröffentlicht am 17.02.2009

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, in welchem Umfang eine Invalidenrente zu versteuern ist. 2 Der Kläger wurde im Streitjah

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 08. Nov. 2007 - L 1 R 4/07

bei uns veröffentlicht am 08.11.2007

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 14.11.2006 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Aug. 2004 - L 4 KR 4874/02

bei uns veröffentlicht am 13.08.2004

Tatbestand   1  Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin für den bei ihr im Jahr 2000 geringfügig beschäftigt gewesenen P (P.M.) vom 01. Januar bis 31. Dezember 2000 einen Pauschalbeitrag nach § 249b des Fünften Buches

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(1) Berechtigte erhalten die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nur, wenn für sie für den Kalendermonat, in dem der Antrag gestellt ist, Pflichtbeiträge gezahlt oder nur deshalb nicht gezahlt worden sind, weil sie im...