Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 8 Nachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting

(1) Versichert sind auch Personen,

1.
die nachversichert sind oder
2.
für die aufgrund eines Versorgungsausgleichs oder eines Rentensplittings Rentenanwartschaften übertragen oder begründet sind.
Nachversicherte stehen den Personen gleich, die versicherungspflichtig sind.

(2) Nachversichert werden Personen, die als

1.
Beamte oder Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,
2.
sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbänden einschließlich der Spitzenverbände oder ihrer Arbeitsgemeinschaften,
3.
satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen oder Angehörige ähnlicher Gemeinschaften oder
4.
Lehrer oder Erzieher an nicht-öffentlichen Schulen oder Anstalten
versicherungsfrei waren oder von der Versicherungspflicht befreit worden sind, wenn sie ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung aus der Beschäftigung ausgeschieden sind oder ihren Anspruch auf Versorgung verloren haben und Gründe für einen Aufschub der Beitragszahlung (§ 184 Abs. 2) nicht gegeben sind. Die Nachversicherung erstreckt sich auf den Zeitraum, in dem die Versicherungsfreiheit oder die Befreiung von der Versicherungspflicht vorgelegen hat (Nachversicherungszeitraum). Bei einem Ausscheiden durch Tod erfolgt eine Nachversicherung nur, wenn ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente geltend gemacht werden kann.

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zitiert oder wird zitiert von 14 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Altersgeldgesetz - AltGG | § 1 Geltungsbereich


(1) Altersgeld wird gewährt 1. Beamten auf Lebenszeit, die nach § 33 des Bundesbeamtengesetzes entlassen worden sind,2. Richtern auf Lebenszeit, die nach § 21 Absatz 2 Nummer 4 des Deutschen Richtergesetzes entlassen worden sind, und3. Berufssoldaten
wird zitiert von 12 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 6 Befreiung von der Versicherungspflicht


(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit1.Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öff

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 5 Versicherungsfreiheit


(1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 149 Versicherungskonto


(1) Der Träger der Rentenversicherung führt für jeden Versicherten ein Versicherungskonto, das nach der Versicherungsnummer geordnet ist. In dem Versicherungskonto sind die Daten, die für die Durchführung der Versicherung sowie die Feststellung und E

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 15 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation


(1) Die Träger der Rentenversicherung erbringen im Rahmen von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen nach den §§ 42 bis 47a des Neunten Buches, ausgenommen Leistungen nach § 42 Abs. 2 Nr. 2 und § 46 des Neunten Buches. Zahnärztliche B
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 184 Fälligkeit der Beiträge und Aufschub


(1) Die Beiträge sind zu zahlen, wenn die Voraussetzungen für die Nachversicherung eingetreten sind, insbesondere Gründe für einen Aufschub der Beitragszahlung nicht gegeben sind. § 24 des Vierten Buches ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Säumn

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44 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2007 - VI ZR 278/06

bei uns veröffentlicht am 18.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 278/06 Verkündet am: 18. Dezember 2007 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2006 - XII ZB 70/01

bei uns veröffentlicht am 13.09.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 70/01 vom 13. September 2006 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1587a Abs. 2, 1587b Abs. 2 und Abs. 4 a) Die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs zugu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2019 - 14 BV 17.2354

bei uns veröffentlicht am 25.04.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2019 - 14 BV 17.2353

bei uns veröffentlicht am 25.04.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2019 - 14 BV 17.2352

bei uns veröffentlicht am 25.04.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Landesarbeitsgericht München Urteil, 13. Jan. 2016 - 10 Sa 544/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 24.02.2015, 5 Ca 1308/14, abgeändert: Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin mit Wirkung ab dem 01.03.2007 auf der

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Feb. 2015 - L 14 R 392/11

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Gründe Normenkette: Leitsatz: in dem Rechtsstreit ..., vertreten durch das Landesamt für Finanzen, ... * in Sachen A., geb. 1946 * - - Kläger und Berufungskläger - gegen ... Rentenversicherung ..., vert

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 16. März 2017 - 4 S 416/17

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. Januar 2017 - 1 K 5191/15 - wird abgelehnt.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert wird auf 17.088,48 EU

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Feb. 2017 - X R 24/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. März 2015  13 K 2758/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2016 - B 13 R 34/15 R

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 21. April 2015 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 22.

Landessozialgericht NRW Urteil, 02. Sept. 2016 - L 14 R 873/14

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 15.08.2014 wird zurückgewiesen. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten werden der Beklagten auch hinsichtlich des Berufungsverfahrens auferlegt. Die Revision wird

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Aug. 2016 - X R 3/15

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2014  10 K 10242/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

EUGH C-187/15

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 13. Juli 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Art. 45 AEUV — Freizügigkeit der Arbeitnehmer — Beamter eines Mitgliedstaats, der aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juni 2016 - L 11 R 2289/15

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 27.01.2015 sowie der Bescheid der Beklagten vom 12.03.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.08.2013 aufgehoben.Die Kosten des Rechtsstreits in beid

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 11. Nov. 2015 - 2 UF 127/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rockenhausen vom 19. August 2015 geändert: Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers beim Bundesverwa

Bundessozialgericht Urteil, 02. Nov. 2015 - B 13 R 17/14 R

bei uns veröffentlicht am 02.11.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 11. März 2014 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Mai 2015 - 6 C 4/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine der drei Aktiengesellschaften, die 1995 durch die Privatisierung des Sondervermögens Deutsche Bundespost entstanden sind (Postnachfolg

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Mai 2015 - 6 C 6/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine der drei Aktiengesellschaften, die 1995 durch die Privatisierung des Sondervermögens Deutsche Bundespost entstanden sind (Postnachfolg

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Mai 2015 - 6 C 5/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine der drei Aktiengesellschaften, die 1995 durch die Privatisierung des Sondervermögens Deutsche Bundespost entstanden sind (Postnachfolg

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 16. Apr. 2015 - 23 K 6871/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Es wird gemäß Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu folgenden Fragen eingeholt: 1.              Ist Art. 45 AEUV dahingehend auszulegen, dass er nationalem Recht entgegen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Nov. 2014 - L 2 R 2647/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 18. Dezember 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten d

Sozialgericht Köln Urteil, 15. Aug. 2014 - S 23 R 1368/13

bei uns veröffentlicht am 15.08.2014

Tenor Der Bescheid vom 05.06.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 09.09.2013 wird insoweit aufgehoben, als damit von der Beklagten auch Säumniszuschläge für die Zeit vom 18.04.2006 bis zum 24.11.2011 gegenüber der Klägerin erhoben worde

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 09. Apr. 2014 - L 5 R 2239/13

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 25.04.2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand   1 Im Streit stehen

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Feb. 2014 - 2 C 19/12

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tatbestand 1 Der Kläger beansprucht, im Kirchendienst der Beklagten, einer evangelischen Landeskirche, weiterbeschäftigt zu werden oder zumindest eine Abfindung zu erhal

Bundessozialgericht Urteil, 28. Nov. 2013 - B 3 KS 2/12 R

bei uns veröffentlicht am 28.11.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 26. Januar 2012 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung a

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Nov. 2013 - L 10 R 1214/12

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 27. März 2007 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist strei

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 26. Sept. 2013 - 8 UF 44/13

bei uns veröffentlicht am 26.09.2013

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Eisleben vom 21. Dezember 2012 dahin abgeändert, dass im Tenor die bisherigen Ziffern 5 und 6 die Ordnungszahlen 7 und 8 erhalten und im Ans

Bundessozialgericht Beschluss, 10. Juni 2013 - B 12 R 34/12 B

bei uns veröffentlicht am 10.06.2013

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 12. Juni 2012 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 27. Juni 2012 - B 5 R 88/11 R

bei uns veröffentlicht am 27.06.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. Juni 2011 wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Juni 2012 - 3 AZR 708/11

bei uns veröffentlicht am 19.06.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. März 2011 - 20 Sa 146/10 - aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird

Bundesarbeitsgericht Urteil, 31. Mai 2011 - 3 AZR 406/09

bei uns veröffentlicht am 31.05.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. Dezember 2008 - 10 Sa 746/08 - teilweise

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 03. Mai 2011 - L 11 R 4166/09

bei uns veröffentlicht am 03.05.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 28. Juli 2009 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist streit

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Apr. 2011 - L 9 R 1371/09

bei uns veröffentlicht am 19.04.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 28. Januar 2009 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Umstritten ist die Weiterleitung von - an

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Jan. 2011 - L 4 KR 475/10

bei uns veröffentlicht am 21.01.2011

Tenor Auf die Berufung der Beigeladenen zu 1) wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 22. Juli 2009 aufgehoben.Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 02. Sept. 2010 - S 24 R 7076/09

bei uns veröffentlicht am 02.09.2010

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, wobei Gerichtskosten nicht erhoben werden. Tatbestand   1  Die Beteiligten streiten darüber, ob die klagende Bundesrepublik Deutschland Säumn

Bundessozialgericht Urteil, 01. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R

bei uns veröffentlicht am 01.07.2010

Tatbestand 1 Im Streit steht die Verpflichtung der Klägerin zur Zahlung des Säumniszuschlags in Höhe von 1778,00 Euro wegen verspäteter Abführung von Beiträgen zur geset

Bundessozialgericht Urteil, 20. Apr. 2010 - B 1 KR 27/09 R

bei uns veröffentlicht am 20.04.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die teilweise Erstattung von Aufwendungen für die Hinterbliebenenversorgung eines ehemaligen Dienstordnungs(DO)-Angestellten u

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. März 2010 - 3 AZR 356/08

bei uns veröffentlicht am 16.03.2010

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 2007 - 8 Sa 469/07 - wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Dez. 2009 - 4 S 2158/07

bei uns veröffentlicht am 09.12.2009

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 24. Mai 2007 - 8 K 1361/05 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die R

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. Nov. 2009 - 9 S 2931/08

bei uns veröffentlicht am 19.11.2009

Tenor Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25. September 2008 - 4 K 701/08 - werden zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungs- und Anschlussberufun

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 25. Sept. 2008 - 4 K 701/08

bei uns veröffentlicht am 25.09.2008

Tenor Die Beitragsbescheide des Beklagten vom 22.01.2008, für das Jahr 2008 in der Fassung des Bescheids vom 14.04.2008, und dessen Widerspruchsbescheid vom 18.03.2008 werden aufgehoben, soweit darin für das Kalenderjahr 2007 ein höherer

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. März 2005 - L 9 R 3743/03

bei uns veröffentlicht am 15.03.2005

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 23. April 2003 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 27. Okt. 2004 - L 8 RA 14/04

bei uns veröffentlicht am 27.10.2004

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 3. September 2003 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für den zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 18. März 2004 - L 1 RA 77/01

bei uns veröffentlicht am 18.03.2004

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 21.09.2001 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Referenzen

(1) Die Beiträge sind zu zahlen, wenn die Voraussetzungen für die Nachversicherung eingetreten sind, insbesondere Gründe für einen Aufschub der Beitragszahlung nicht gegeben sind. § 24 des Vierten Buches ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Säumnis drei Monate...