Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 165 Anspruch

(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt waren und bei einem Insolvenzereignis für die vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben. Als Insolvenzereignis gilt

1.
die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers,
2.
die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder
3.
die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt.
Auch bei einem ausländischen Insolvenzereignis haben im Inland beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld.

(2) Zu den Ansprüchen auf Arbeitsentgelt gehören alle Ansprüche auf Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis. Als Arbeitsentgelt für Zeiten, in denen auch während der Freistellung eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht (§ 7 Absatz 1a des Vierten Buches), gilt der Betrag, der auf Grund der schriftlichen Vereinbarung zur Bestreitung des Lebensunterhalts im jeweiligen Zeitraum bestimmt war. Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer einen Teil ihres oder seines Arbeitsentgelts nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 des Betriebsrentengesetzes umgewandelt und wird dieser Entgeltteil in einem Pensionsfonds, in einer Pensionskasse oder in einer Direktversicherung angelegt, gilt die Entgeltumwandlung für die Berechnung des Insolvenzgeldes als nicht vereinbart, soweit der Arbeitgeber keine Beiträge an den Versorgungsträger abgeführt hat.

(3) Hat eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in Unkenntnis eines Insolvenzereignisses weitergearbeitet oder die Arbeit aufgenommen, besteht der Anspruch auf Insolvenzgeld für die dem Tag der Kenntnisnahme vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses.

(4) Anspruch auf Insolvenzgeld hat auch der Erbe der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.

(5) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Beschluss des Insolvenzgerichts über die Abweisung des Antrags auf Insolvenzeröffnung mangels Masse dem Betriebsrat oder, wenn kein Betriebsrat besteht, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unverzüglich bekannt zu geben.

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3 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 263 BGB.

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Insolvenzrecht: Anfechtung von im Schutzschirmverfahren geleisteten Zahlungen

14.07.2016

Hat das Insolvenzgericht im Schutzschirmverfahren nach § 270b Abs. 3 InsO allgemein angeordnet, dass der Schuldner Masseverbindlichkeiten begründet, so hat dieser kein Wahlrecht.
Insolvenzrecht

3.7. Reformbemühungen

09.10.2015

Anwalt für Insolvenzrecht - BSP Anwälte in Berlin Mitte
Reformbemühungen

Insolvenzarbeitsrecht

08.09.2010

Das Insolvenzarbeitsrecht regelt die arbeitsrechtlichen Aspekte bei Insolvenzverfahren von Unternehmen, einschließlich des Kündigungsschutzes, der Insolvenzgeldzahlung und der Rangfolge der Insolvenzforderungen. Arbeitnehmer genießen dabei Schutzmechanismen, um ihre Ansprüche während des Insolvenzverfahrens zu sichern und ihre Interessen angemessen zu vertreten.

Referenzen - Gesetze | § 263 BGB

§ 263 BGB zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 263 BGB wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

§ 20 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld


(1) Eine Frau erhält während ihres bestehenden Beschäftigungsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Als Zuschuss zum Mutterscha
§ 263 BGB wird zitiert von 3 anderen §§ im Bürgerliches Gesetzbuch.

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 404 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Unternehmerin oder Unternehmer Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem sie oder er eine andere Unternehmerin oder einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem sie oder er weiß oder

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 169 Anspruchsübergang


Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründen, gehen mit dem Antrag auf Insolvenzgeld auf die Bundesagentur über. § 165 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. Die gegen die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer begründete An

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 316 Auskunftspflicht bei Leistung von Insolvenzgeld


(1) Der Arbeitgeber, die Insolvenzverwalterin oder der Insolvenzverwalter, die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sowie sonstige Personen, die Einblick in die Arbeitsentgeltunterlagen hatten, sind verpflichtet, der Agentur für Arbeit auf Verlangen a
§ 263 BGB zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 1 Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung


(1) Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. Die Durchführ
§ 263 BGB zitiert 1 andere §§ aus dem Bürgerliches Gesetzbuch.

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 7 Auswahl von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung


Bei der Auswahl von Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung hat die Agentur für Arbeit unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die für den Einzelfall am besten geeignete Leistung oder Kombination von Leistungen

Referenzen - Urteile | § 263 BGB

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38 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 263 BGB.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - L 10 AL 36/17

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 10.11.2016 aufgehoben. Die Klage gegen den Bescheid vom 25.09.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.03.2014 wird abgewiesen.

Sozialgericht München Endurteil, 18. März 2015 - S 5 AL 51/13

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 30.01.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.01.2013 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Strittig ist

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 02. Dez. 2015 - L 10 AL 12/15

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkörper: Senat Hauptschlagwort: Auszahlungszeitpunkt Betriebsvereinbarung Insolvenzgeld Manteltarifvertrag Mehrarbeitszuschläge Überstundenzuschläge Urlaub Urlaubsentgelt Urlaubsgeld Titel

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 18. Jan. 2018 - L 10 AL 254/17 B PKH

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 06.10.2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Kläger begehrt Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht N

Sozialgericht Würzburg Urteil, 10. Nov. 2016 - S 7 AL 57/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, die Bescheide vom 25.09.2013 und 04.03.2014 dahingehend abzuändern, dem Kläger ab Antragstellung Insolvenzgeld zu bewilligen. II. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers

Oberlandesgericht Nürnberg Hinweisbeschluss, 21. Juni 2016 - 4 U 503/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Gründe I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Amberg vom 17.02.2016, Az. 14 O 1001/15, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtl

Bundessozialgericht Urteil, 28. Juni 2018 - B 5 R 25/17 R

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 16. November 2016 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 08. Juni 2018 - L 3 AL 1/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 6. November 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen..

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Okt. 2017 - 6 AZR 511/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. April 2016 - 16 Sa 944/15 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst seit dem 16. Septe

Bundessozialgericht Urteil, 06. Sept. 2017 - B 13 R 20/14 R

bei uns veröffentlicht am 06.09.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 4. Juni 2014 geändert.

Bundessozialgericht Urteil, 17. Aug. 2017 - B 5 R 8/16 R

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatt

Bundessozialgericht Urteil, 09. Juni 2017 - B 11 AL 14/16 R

bei uns veröffentlicht am 09.06.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. Juni 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Mai 2017 - B 12 AL 1/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 04. Apr. 2017 - B 11 AL 93/16 B

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 23. September 2016 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 20. März 2017 - L 3 AL 3482/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 4. August 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten des Klägers sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist d

Sozialgericht Reutlingen Entscheidung, 24. Nov. 2016 - S 8 AL 1678/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 3136,33 EUR festgesetzt. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten über die Erfüllung der Voraussetzungen zur Entrichtung von

Europäischer Gerichtshof Urteil, 24. Nov. 2016 - C-454/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer) 24. November 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Sozialpolitik — Richtlinie 2008/94/EG — Art. 8 — Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers —..

Landessozialgericht NRW Urteil, 30. Sept. 2016 - L 20 AL 242/15

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 01.10.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt die Gewä

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 09. Sept. 2016 - 10 U 19/15

bei uns veröffentlicht am 09.09.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16. April 2015 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg abgeändert und wie folgt gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tr

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juni 2016 - IX ZR 114/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Auf die Sprungrevision der Beklagten wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 15. April 2015 aufgehoben.

Landessozialgericht NRW Urteil, 09. Juni 2016 - L 9 AL 23/14

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 06.12.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Zwischen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Mai 2016 - L 13 AL 1503/15

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 31. März 2015 wird zurückgewiesen.Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für beide Rechtszüge zu erstatten.Die Revision wird nicht zugel

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Feb. 2016 - L 9 AL 70/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 23.01.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Zwischen

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 10. Feb. 2016 - 12 Sa 1051/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tenor 1.Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.08.2015 - 3 Ca 2646/15 - wird zurückgewiesen. 2.Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten zu 1) auferlegt. 3.Die Revision wird zugelassen.

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 21. Okt. 2015 - 1 U 196/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 3, vom 02.09.2014, 303 O 29/14, abgeändert und wie folgt neugefasst: Die Beklagte wird verurt

Sozialgericht Duisburg Urteil, 01. Okt. 2015 - S 16 AL 103/13

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt die Zahlung von Insolvenzgeld für ausgefallenes Arbeitsentgelt im Zeitraum vom 01.03.2011 bis zum 31.05.2011. 3Der Kläger war vom 31.05.2010 befristet

Bundessozialgericht Urteil, 17. März 2015 - B 11 AL 9/14 R

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. April 2014 wird zurückgewiesen.

Landgericht Köln Urteil, 04. März 2015 - 17 O 162/14

bei uns veröffentlicht am 04.03.2015

Tenor   Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 21.382,04 €  zu zahlen, davon 3.259,64 € Zug um Zug gegen Abtretung der auf die Klägerin nach § 169 SGB III übergegangenen Ansprüche des A auf Arbeitsentgelt vom 01.11.20

Landessozialgericht NRW Urteil, 29. Jan. 2015 - L 9 AL 278/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 11.09.2013 abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten de

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. Nov. 2014 - 6 AZR 872/13

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. Juli 2013 - 10 Sa 1114/12 - aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Okt. 2014 - B 11 AL 6/14 R

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 5. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Duisburg Urteil, 15. Okt. 2014 - S 33 AL 553/13

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt Insolvenzgeld (Insg) für die Monate Juni bis August 2013. 3Der 1954 geborene Kläger war als Senior Anwendungsentwickler bei der Firma I. Service GmbH

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 09. Sept. 2014 - 8 Sa 355/14

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 06.02.2014 - Az. 5 Ca 3038/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d : 2Die Parteien streiten darüber, ob

Landgericht Bonn Urteil, 03. Apr. 2014 - 8 S 264/13

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 09.10.2013 – 124 C 159/13 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Das angefochtene und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 22. Aug. 2013 - L 9 AL 133/13 B

bei uns veröffentlicht am 22.08.2013

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 15.04.2013 geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Detmold ab dem 10.06.2013 ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsa

Bundessozialgericht Urteil, 06. Dez. 2012 - B 11 AL 10/11 R

bei uns veröffentlicht am 06.12.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 9. März 2011 aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 14. N

Bundessozialgericht Urteil, 06. Dez. 2012 - B 11 AL 11/11 R

bei uns veröffentlicht am 06.12.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 9. März 2011 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 24.

Bundessozialgericht Urteil, 04. Juli 2012 - B 11 AL 16/11 R

bei uns veröffentlicht am 04.07.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. Juni 2011 wird zurückgewiesen.

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Bei der Auswahl von Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung hat die Agentur für Arbeit unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die für den Einzelfall am besten geeignete Leistung oder Kombination von Leistungen zu wählen...
(1) Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. Die Durchführung der...