Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 119 Übergangsgeld
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 119 Übergangsgeld
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Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) Inhaltsverzeichnis
Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Übergangsgeld, wenn
- 1.
die Voraussetzung der Vorbeschäftigungszeit für das Übergangsgeld erfüllt ist und - 2.
sie an einer Maßnahme der Berufsausbildung, der Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung, der individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 des Neunten Buches, einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches oder an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung teilnehmen, für die die besonderen Leistungen erbracht werden.
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2 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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2 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
14.02.2017 12:37
Für ein volljähriges Kind können Eltern Kindergeld erhalten, wenn dieses noch keine 21 Jahre alt ist, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender gemeldet ist.
SubjectsKindesunterhalt
04.06.2015 10:46
Arbeitslosengeld kann nur beanspruchen, wer den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsSozialrecht
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3 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung dürfen nur erbracht werden, wenn nicht andere Leistungsträger oder andere öffentlich-rechtliche Stellen zur Erbringung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet sind.
(1a) Leistungen nach § 82 dü
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
(1) Die oder der Auszubildende ist bei einer Berufsausbildung förderungsberechtigt, wenn sie oder er 1. außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils wohnt und2. die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aus
Die Bundesagentur wird ermächtigt, durch Anordnung das Nähere zu bestimmen 1. über Art und Inhalt der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und die hieran gestellten Anforderungen,2. zu den Voraussetzungen für die Erstattung von Pauschalen, zum Verf
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

134 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 08.04.2008 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 49/07 Verkündet am: 8. April 2008 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
published on 14.12.2016 00:00
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 30.01.2014 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
published on 20.02.2015 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
III.
Der Streitwert wird auf 300,25 Euro festgesetzt.
IV.
Die Berufung wird zugelassen.
Gründe
published on 11.12.2014 00:00
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 23.05.2013 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestan
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Annotations
Die Bundesagentur wird ermächtigt, durch Anordnung das Nähere zu bestimmen 1. über Art und Inhalt der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und die hieran gestellten Anforderungen,2. zu den Voraussetzungen für die Erstattung von Pauschalen, zum Verfahren der...
(1) Die oder der Auszubildende ist bei einer Berufsausbildung förderungsberechtigt, wenn sie oder er 1. außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils wohnt und2. die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aus nicht in...