Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 73 Abschluß von Versorgungsverträgen

(1) Der Versorgungsvertrag ist schriftlich abzuschließen.

(2) Gegen die Ablehnung eines Versorgungsvertrages durch die Landesverbände der Pflegekassen ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben. Ein Vorverfahren findet nicht statt; die Klage hat keine aufschiebende Wirkung.

(3) Mit Pflegeeinrichtungen, die vor dem 1. Januar 1995 ambulante Pflege, teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege auf Grund von Vereinbarungen mit Sozialleistungsträgern erbracht haben, gilt ein Versorgungsvertrag als abgeschlossen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Pflegeeinrichtung die Anforderungen nach § 72 Abs. 3 Satz 1 nicht erfüllt und die zuständigen Landesverbände der Pflegekassen dies im Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der Sozialhilfe (§ 72 Abs. 2 Satz 1) bis zum 30. Juni 1995 gegenüber dem Träger der Einrichtung schriftlich geltend machen. Satz 1 gilt auch dann nicht, wenn die Pflegeeinrichtung die Anforderungen nach § 72 Abs. 3 Satz 1 offensichtlich nicht erfüllt. Die Pflegeeinrichtung hat bis spätestens zum 31. März 1995 die Voraussetzungen für den Bestandschutz nach den Sätzen 1 und 2 durch Vorlage von Vereinbarungen mit Sozialleistungsträgern sowie geeigneter Unterlagen zur Prüfung und Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit gegenüber einem Landesverband der Pflegekassen nachzuweisen. Der Versorgungsvertrag bleibt wirksam, bis er durch einen neuen Versorgungsvertrag abgelöst oder gemäß § 74 gekündigt wird.

(4) Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen gilt Absatz 3 entsprechend mit der Maßgabe, daß der für die Vorlage der Unterlagen nach Satz 3 maßgebliche Zeitpunkt der 30. September 1995 und der Stichtag nach Satz 2 der 30. Juni 1996 ist.

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wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung


(1) Die Medizinischen Dienste, der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. sowie die von den Landesverbänden der Pflegekassen für Qualitätsprüfungen bestellten Sachverständigen haben das Ergebnis einer jeden Qualitätsprüfung s

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 74 Kündigung von Versorgungsverträgen


(1) Der Versorgungsvertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden, von den Landesverbänden der Pflegekassen jedoch nur, wenn die zugelassene Pflegeeinrichtung nicht nur vorübergehend eine der
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 72 Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag


(1) Die Pflegekassen dürfen ambulante und stationäre Pflege nur durch Pflegeeinrichtungen gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht (zugelassene Pflegeeinrichtungen). In dem Versorgungsvertrag sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pfle

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 74 Kündigung von Versorgungsverträgen


(1) Der Versorgungsvertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden, von den Landesverbänden der Pflegekassen jedoch nur, wenn die zugelassene Pflegeeinrichtung nicht nur vorübergehend eine der

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16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Apr. 2018 - III ZR 36/17

bei uns veröffentlicht am 05.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 36/17 Verkündet am: 5. April 2018 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WBVG § 14 Abs. 1 S

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 15. März 2018 - 8 K 2876/15

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor Die Kündigungsverfügung der Beklagten vom 22.10.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids derselben vom 11.04.2014 wird aufgehoben.Die Beklagten tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Koste

Sozialgericht Dortmund Urteil, 29. Apr. 2014 - S 41 SO 54/12

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand: 2Die Klägerin ist Rechtsträgerin der nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtung XXX in XXX, die seit dem 03.06.2011 die (voll-)stationäre Pflege der am

Landessozialgericht NRW Beschluss, 26. Feb. 2014 - L 10 P 120/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor Auf die Beschwerden der Antragsgegnerinnen wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 07.10.2013 aufgehoben und der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage vom 29.08.2013 gegen den Besche

Bundessozialgericht Beschluss, 19. Dez. 2013 - B 12 R 49/12 B

bei uns veröffentlicht am 19.12.2013

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. Oktober 2012 wird als unzulässig verworfen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Okt. 2013 - L 4 P 5153/12

bei uns veröffentlicht am 18.10.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 12. Juni 2012 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert für bei

Bundessozialgericht Urteil, 16. Mai 2013 - B 3 P 1/12 R

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. November 2011 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Okt. 2012 - L 4 R 761/11

bei uns veröffentlicht am 19.10.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 22. November 2010 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwer

Bundessozialgericht Urteil, 18. Mai 2011 - B 3 P 5/10 R

bei uns veröffentlicht am 18.05.2011

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10. März 2010 geändert. Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, auf eine künftige An

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Nov. 2010 - L 1 SO 8/10

bei uns veröffentlicht am 25.11.2010

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 09.11.2009 - S 14 SO 84/07 - abgeändert. Der Bescheid des Beklagten vom 09.01.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.10.2007 wird abgeändert.

Bundessozialgericht Urteil, 07. Okt. 2010 - B 3 P 4/09 R

bei uns veröffentlicht am 07.10.2010

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Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 13. Apr. 2007 - L 3 P 13/06

bei uns veröffentlicht am 13.04.2007

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Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. Jan. 2006 - L 4 P 4599/02

bei uns veröffentlicht am 27.01.2006

Tatbestand   1  Streitig ist zwischen den Beteiligten die Zustimmung zur Abrechnung eines Investitionskostenzuschlags nach § 82 Abs. 3 des Elften Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) in Höhe von DM 24,68 (= EUR 12,62) je Berechnungs

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Mai 2004 - L 4 P 365/04

bei uns veröffentlicht am 14.05.2004

Tatbestand   1  Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit der Kündigung des gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 des Elften Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) als abgeschlossen geltenden Versorgungsvertrages (VV) der Klägerin durch die

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 03. Dez. 1999 - L 3 P 6/99

bei uns veröffentlicht am 03.12.1999

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten noch um Kostenerstattung für vom Kläger erbrachte Verhinderungspflege in Höhe von 2.164,25 DM. 2 Die Ehefrau des Klägers betrieb bis zum 31. Januar 1996 den ambulanten Pflegedienst K. Die Pflegeeinrichtung g

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Aug. 1999 - L 3 B 56/99 P

bei uns veröffentlicht am 24.08.1999

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluß des Sozialgerichts Itzehoe vom 19. Mai 1999 wird zurückgewiesen. Die weitere Beschwerde wird zugelassen. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten in der Hauptsache um die Zustimmung zur geso

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(1) Der Versorgungsvertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden, von den Landesverbänden der Pflegekassen jedoch nur, wenn die zugelassene Pflegeeinrichtung nicht nur vorübergehend eine der...