Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) - SGB 1 | § 66 Folgen fehlender Mitwirkung

(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.

(2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 62 bis 65 nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen.

(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.

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Arbeitsrecht: Zulässigkeit von Hausbesuchen bei SGB-II-Leistungen

29.01.2015

Lässt sich die Nutzung nicht anderweitig klären, so muss das Jobcenter Miete und Heizkosten nicht übernehmen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Sozialrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Infektionsschutzgesetz - IfSG | § 56 Entschädigung


(1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder u

Wohngeldgesetz - WoGG | § 29 Haftung, Aufrechnung, Verrechnung und vorläufige Zahlungseinstellung


(1) Ist Wohngeld nach § 50 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch zu erstatten, haften neben der wohngeldberechtigten Person die volljährigen und bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigten Haushaltsmitglieder als Gesamtschuldner. (2) Die Woh
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) - SGB 1 | § 67 Nachholung der Mitwirkung


Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Leistungsträger Sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder entzogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen.
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) - SGB 1 | § 60 Angabe von Tatsachen


(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat 1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,2. Änderungen

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) - SGB 1 | § 65 Grenzen der Mitwirkung


(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit 1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus eine

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) - SGB 1 | § 62 Untersuchungen


Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.

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187 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Mai 2019 - L 16 AS 293/19 B ER

bei uns veröffentlicht am 14.05.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 25. März 2019 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird

Sozialgericht München Beschluss, 18. Apr. 2019 - S 46 AS 785/19 ER

bei uns veröffentlicht am 18.04.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Entziehungsbescheid vom 7. März 2019 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu tragen. Gründe

Sozialgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 04. Apr. 2017 - S 10 AS 21/17

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Versagung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Nov. 2017 - L 11 AS 368/17

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 04.04.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2016 - L 8 SO 295/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 14. Oktober 2014 wird abgeändert. Die Bescheide des Beklagten vom 19.03.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.01.2014 werden aufgehoben. Der Beklagte hat dem Kläger

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Dez. 2016 - L 2 P 70/15

bei uns veröffentlicht am 19.12.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 12. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2016 - L 16 AS 561/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 21. Juli 2016 wird hinsichtlich der verspäteten Gewährung von Leistungen für den Monat September 2014 als unzulässig verworfen; hinsichtlich des Bescheide

Sozialgericht München Urteil, 12. Okt. 2017 - S 46 AS 899/17

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Versagungsbescheid vom 21. Februar 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 5. April 2017 wird abgewiesen. Die Klage gegen die beiden Bescheide vom 20. Juni 2017 wird abgewiesen. II. Außergericht

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 04. Feb. 2019 - L 7 AS 1014/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 04.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 31. Oktober 2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antragstellerin und Beschwerdeführerin wird für

Sozialgericht Bayreuth Beschluss, 28. Juni 2017 - S 9 AS 345/17 ER

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Außergerichtlichen Kosten des Verfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe I. Zwischen den Beteiligten ist im Verfahren d

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Juli 2018 - L 7 AS 452/18

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 25. April 2018 - S 16 AS 142/17 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelas

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Juni 2016 - L 7 AS 380/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 31. Mai 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der Antragsteller und

Sozialgericht München Urteil, 31. März 2016 - S 1 U 5002/16

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger auch für die Zeit vom 18. Mai 2015 bis 20. Mai 2015 Betriebshilfe zu leisten. II. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten zu erstatten. III. Die Be

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Juni 2019 - L 16 AS 374/19 B ER

bei uns veröffentlicht am 12.06.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 24.04.2019 aufgehoben. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 20.03.2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 02.05.20

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Juli 2016 - L 7 AS 350/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 01.07.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 17. Mai 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdegegners für das Beschwerdeverfahren zu er

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Sept. 2014 - 18 K 13.2965

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der am ... 2009 geborene Kläger begehrt vom Beklagten die Gewährung von Lei

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 03. Juni 2016 - L 7 AS 233/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 4. März 2016 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe I

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 25. Feb. 2015 - 10 Ta 51/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Aufhebungsbeschluss des Arbeitsgerichts München vom 08.12.2014 - 2 Ca 12943/13 - wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2016 - 12 C 16.65

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Tenor Die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung wird zurückgewiesen. Gründe Die zulässige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung ist unbe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Jan. 2016 - L 7 AS 894/15 ER

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Der Antrag, die Vollstreckung aus dem Beschluss des Sozialgerichts München vom 9. Dezember 2015 auszusetzen, wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat dem Antragsgegner die außergerichtlichen Kosten des Aussetzungsve

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 02. Dez. 2015 - L 10 AL 259/14

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkörper: Senat Hauptschlagwort: Arbeitslosenhilfe Entziehungsbescheid Nichtigkeitsfeststellungsklage Untätigkeitsklage Titel: Normenkette: Leitsatz: In dem Rechtsstreit

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 02. Dez. 2015 - L 10 AL 258/14

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Gründe Normenkette: Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, Polen - Kläger und Berufungskläger - gegen Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Geschäftsführung des Operativen Service der Agen

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Nov. 2015 - M 18 S 15.4646

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beio

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juli 2018 - L 18 SO 38/18

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 14.02.2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Juni 2017 - L 19 R 550/16

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 06.07.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Nov. 2015 - L 7 AS 736/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 22. September 2015 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Jan. 2017 - M 22 K 16.3540

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor I. Unter Aufhebung des Bescheids der Beklagten vom … März 2016 in der Gestalt des Widerspruchbescheids der Regierung von Unterfranken vom … Juni 2016 wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Wohngeld in Höhe vo

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 22. Jan. 2015 - W 3 E 14.1264

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Antragsteller sind die E

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. Juli 2015 - L 11 AS 420/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor I. Der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 28.05.2015 wird abgeändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragstellern ab sofort vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes längstens bis 31.08.2015 in f

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 28. Juli 2015 - L 16 AS 118/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkörper: Senat Hauptschlagwort: Leistungsklage Mitwirkung Streitgegenstand Versagung Titel: Normenkette: Leitsatz: In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt -

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 27. Apr. 2015 - L 11 AS 218/15 B PKH

bei uns veröffentlicht am 27.04.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 10.03.2014 - S 10 AS 104/15 ER - (Prozesskostenhilfe) wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig war die vorläufige Bewilligung eines Darlehe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. Apr. 2015 - L 8 SO 56/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 02.04.2015

Tenor 1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 12. Februar 2015 wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 3. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Rechtsan

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 26. März 2015 - L 11 AS 183/15 B PKH

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor Die Beschwerde gegen Punkt III. des Beschlusses des Sozialgerichts Würzburg vom 23.02.2015 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die vorläufige Bewilligung eines Darlehens zur Begleichung von Stromsc

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 05. Sept. 2016 - B 3 K 15.479

bei uns veröffentlicht am 05.09.2016

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 26. März 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19. Mai 2015 wird aufgehoben, soweit die Ausbildungsförderung für den Zeitraum Oktober 2014 bis Februar 2015 abgelehnt wurde. 2. Der

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Dez. 2014 - L 10 AL 263/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 24.04.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestan

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Jan. 2015 - L 7 AS 846/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 09.01.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 13. November 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Apr. 2016 - M 22 K 13.1841

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

Tenor Dem Kläger wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin …, für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt. Gründe I. Der Kläger stellte am 29. Juni 2012 erstmalig einen Antrag auf G

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 13. Aug. 2015 - AN 2 K 13.01500

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger begehrt die Aufhebung eines BAföG-Rückzahlungsbescheides der Bek

Sozialgericht Regensburg Urteil, 12. Apr. 2017 - S 2 KR 654/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.573,40 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.04.2016 zu bezahlen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Sozialgericht München Beschluss, 26. Mai 2017 - S 46 AS 843/17 ER

bei uns veröffentlicht am 26.05.2017

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Eilverfahren Arbeitslosengeld

Sozialgericht Würzburg Urteil, 28. Sept. 2016 - S 16 AS 220/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 22.01.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.02.2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Tatbestand Mit der vorlie

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Jan. 2017 - L 4 KR 295/14

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 27. Februar 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine bariatrische Operation in einer Vertragsklinik als Sachleistung zu gewähren.

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 21. Nov. 2018 - W 3 E 18.1262

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

Tenor I. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache verpflichtet, seine Bereitschaft zur Mitwirkung an begleitetem Umgang der Antragstellerin mit ihrer Tochter F. als Um

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 27. Apr. 2017 - L 7 AS 277/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsteller und Beschwerdeführer (Bf) wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 2. März 2017 abgeändert und der Antragsgegner und Beschwerdegegner (Bg) verpflichtet, dem Bf zu 1) und der Bf zu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Juli 2016 - 12 BV 15.719

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21. Januar 2015 - M 18 K 14.2448 - wird geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Aufwendungsersatzanspruch des Klägers für die Monate April bis einschließlich Juni 2014 un

Sozialgericht München Urteil, 20. Mai 2016 - S 22 SO 447/15

bei uns veröffentlicht am 20.05.2016

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 23.03.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Regierung von Oberbayern vom 30.06.2015 insoweit rechtswidrig und aufzuheben war, als er eine Befristung

Sozialgericht Bayreuth Beschluss, 12. Dez. 2014 - S 17 AS 1099/14 ER

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor I. Der Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Sozialgerichts Bayreuth vom 07.04.2014 (Az. S 13 AS 75/14 ER) wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der Antr

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 16. Juni 2016 - 9 Ta 77/16

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 28.01.2016, Az. 29 Ca 443/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird für den Kläger zugelassen. Gründe I.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Juli 2017 - L 20 KR 133/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 1. Dezember 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 27. Nov. 2014 - L 17 AS 743/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor I. Der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 06.10.2014 wird abgeändert. II. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für den Zeitraum vom 01.10.2014 bis 30.11.2014

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(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit 1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen...