Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) - SGB 1 | § 65 Grenzen der Mitwirkung

(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit

1.
ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder
2.
ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
3.
der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.

(2) Behandlungen und Untersuchungen,

1.
bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann,
2.
die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder
3.
die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten,
können abgelehnt werden.

(3) Angaben, die dem Antragsteller, dem Leistungsberechtigten oder ihnen nahestehende Personen (§ 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung) die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen


(1) Soweit im Antrag auf Elterngeld Angaben zum voraussichtlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit gemacht wurden, ist nach Ablauf des Bezugszeitraums für diese Zeit das tatsächliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit nachzuweisen. (1a) Die Mitwirkungs

Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 51 Bewilligungsverfahren


(1) Über die Notwendigkeit und die wirtschaftliche Angemessenheit von Aufwendungen nach § 6 entscheidet die Festsetzungsstelle. Die beihilfeberechtigte Person ist zur Mitwirkung verpflichtet. § 60 Absatz 1 Satz 1, die §§ 62 und 65 bis 67 des Ersten B

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 88 Beschädigtenversorgung


(1) Die Versorgung nach dem Dritten Teil wird von Behörden der Bundeswehrverwaltung durchgeführt. (2) Die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses beeinflusst nicht den Lauf der in § 62 Absatz 2 und 3 des Bundesversorgungsgesetzes genannten Fristen

Wohngeldgesetz - WoGG | § 23 Auskunftspflicht


(1) Soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert, sind folgende Personen verpflichtet, auf Verlangen der Wohngeldbehörde Auskunft über ihre für das Wohngeld maßgebenden Verhältnisse zu geben: 1. die Haushaltsmitglieder,2. die sonstigen Person
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) - SGB 1 | § 66 Folgen fehlender Mitwirkung


(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittl
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) - SGB 1 | § 60 Angabe von Tatsachen


(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat 1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,2. Änderungen

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77 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 04. Apr. 2017 - S 10 AS 21/17

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Versagung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Nov. 2017 - L 11 AS 368/17

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 04.04.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2016 - L 8 SO 295/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 14. Oktober 2014 wird abgeändert. Die Bescheide des Beklagten vom 19.03.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.01.2014 werden aufgehoben. Der Beklagte hat dem Kläger

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Dez. 2016 - L 2 P 70/15

bei uns veröffentlicht am 19.12.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 12. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Regensburg Urteil, 18. Sept. 2018 - S 13 VG 23/17

bei uns veröffentlicht am 18.09.2018

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid des Zentrums Bayern Familie und Soziales - Region Oberpfalz vom 21.07.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Zentrums Bayern Familie und Soziales - Landesversorgungsamt vom 07.09.2017 w

Sozialgericht München Urteil, 12. Okt. 2017 - S 46 AS 899/17

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Versagungsbescheid vom 21. Februar 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 5. April 2017 wird abgewiesen. Die Klage gegen die beiden Bescheide vom 20. Juni 2017 wird abgewiesen. II. Außergericht

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 31. Juli 2018 - L 15 VU 3/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung wird der Beklagte unter Abänderung des Gerichtsbescheids des Sozialgerichts Augsburg vom 30. Januar 2013 und unter Abänderung des Bescheids vom 8. Juli 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Sep

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Juni 2017 - L 19 R 550/16

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 06.07.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht München Urteil, 17. Aug. 2017 - S 46 EG 93/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 16. Februar 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Juli 2015 verurteilt, der Klägerin dem Grunde nach höheres Elterngeld unter Berücksichtigung eines weiteren Bru

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 12. Dez. 2014 - B 3 S 14.811

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 28. Juli 2015 - L 16 AS 118/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkörper: Senat Hauptschlagwort: Leistungsklage Mitwirkung Streitgegenstand Versagung Titel: Normenkette: Leitsatz: In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt -

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Juli 2015 - M 15 K 13.5717

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 15 K 13.5717 Im Namen des Volkes Urteil vom 9. Juli 2015 15. Kammer Sachgebiets-Nr. 1524 Hauptpunkte: Studienabschlusshilfe; Anknü

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Feb. 2014 - 3 K 13.951

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 26. Februar 2013 wird insoweit aufgehoben, als eine Verzinsung im Umfang von 46,- Euro abgelehnt wurde. Der Widerspruchsbescheid der Regierung von Schwaben vom 18. Juni 2013 wird insoweit aufgeho

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 21. Nov. 2018 - W 3 E 18.1262

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

Tenor I. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache verpflichtet, seine Bereitschaft zur Mitwirkung an begleitetem Umgang der Antragstellerin mit ihrer Tochter F. als Um

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Juli 2014 - L 8 SO 121/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 14. Mai 2014, S 3 SO 69/14 ER, wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I.

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 29. Nov. 2018 - L 8 AS 354/16

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts B-Stadt vom 14. April 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen

Bundessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2018 - B 4 AS 39/17 R

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. September 2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verpflichtet wird, über den Anspruch des Kl

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Mai 2018 - L 7 AS 4682/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 10. November 2017 wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. Tatbestand   1 Zwischen de

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Apr. 2018 - L 4 AS 553/15

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin und Berufungsklägerin wendet sich gegen einen Versagungsbescheid des Bekl

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Apr. 2018 - L 4 AS 554/15

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin und Berufungsklägerin wendet sich gegen die Entziehung von Leistungen für

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. März 2018 - L 7 AS 2969/17

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 26. Juni 2017 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich gegen

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 14. Aug. 2017 - 1 OLG 2 Ss 37/17

bei uns veröffentlicht am 14.08.2017

Tenor I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 4. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken vom 21. März 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. II. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über di

Bundessozialgericht Beschluss, 31. Juli 2017 - B 13 R 140/17 B

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. März 2017 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Oktober 2014 aufgehoben.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 11. Apr. 2017 - L 9 AS 3670/16

bei uns veröffentlicht am 11.04.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 23. August 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich gegen di

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 30. Nov. 2016 - L 7 SO 4387/16 ER-B

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 4. November 2016 (Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung) wird als unzulässig verworfen.Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 16. Nov. 2016 - L 6 KR 204/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 13. November 2015 und der Bescheid der Beklagten vom 27. Oktober 2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 6. Juni 2012 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger 60,61 EU

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Sept. 2016 - L 7 AS 3613/15

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 20. Juli 2015 sowie der Bescheid des Beklagten vom 11. März 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. April 2015 aufgehoben.Der Beklagte hat die außerg

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juni 2016 - L 9 R 1355/14

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 11. Februar 2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Die Beklagte trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Klägers des Klageverfahrens. Außergerichtliche

Sozialgericht Halle Gerichtsbescheid, 21. März 2016 - S 12 VE 24/12

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Der Kläger erstrebt die Zuerkennung von weiteren Schädigungsfolgen und die Gewährung von Rentenleistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilit

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 25. Feb. 2016 - L 3 R 86/12

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 6. Februar 2012 und der Bescheid der Beklagten vom 31. Januar 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. Mai 2011 geändert und die Bekl

Sozialgericht Gelsenkirchen Beschluss, 09. Feb. 2016 - S 33 AS 217/16 ER

bei uns veröffentlicht am 09.02.2016

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes wird abgelehnt. 1Gründe: 2Der Antrag a

Landessozialgericht NRW Beschluss, 25. Jan. 2016 - L 19 AS 2164/15 B

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin zu1) wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 03.12.2015 geändert. Der Klägerin zu 1) wird Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren ohne Kostenbeteiligung bewilligt und Rechtsanwalt I, C b

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Jan. 2016 - L 4 R 1412/15

bei uns veröffentlicht am 22.01.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 21. November 2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streite

Sozialgericht Duisburg Gerichtsbescheid, 23. Nov. 2015 - S 18 EG 23/13

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor Der Bescheid vom 04.02.2015 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die erstattungsfähigen Kosten des Klägers trägt die Beklagte zu einem Viertel. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt Elterngeld für seine am 11.02.20xx geborenen To

Landessozialgericht NRW Urteil, 22. Juni 2015 - L 20 SO 103/13

bei uns veröffentlicht am 22.06.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 16.01.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin ist Trägerin des Senior

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Juni 2015 - L 9 R 4503/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 12. September 2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Streitig ist ein Zinsanspru

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 05. Juni 2015 - L 4 AS 242/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 05.06.2015

Tenor Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Antragsteller und Beschwerdeführer be

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 28. Mai 2015 - L 11 KR 4956/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 02.10.2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen die Vers

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 27. März 2015 - S 25 AS 448/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Streitig zwischen den Beteiligten ist ein Leistungsanspruch für den Zeitraum 01.01.2005 bis 10.09.2008. 3Am 27.09.2004 stellte der Kläger erstmals eine

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 25. März 2015 - 7 K 4043/13

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Landessozialgericht NRW Beschluss, 19. Feb. 2015 - L 7 AS 234/14 B

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 07.01.2014 wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren gegen e

Landessozialgericht NRW Beschluss, 11. Feb. 2015 - L 7 AS 312/14 B

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 13.01.2014 wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren gegen e

Landessozialgericht NRW Beschluss, 19. Dez. 2014 - L 2 AS 267/13

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 12.12.2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kläger wendet sich gegen die Versagung von Le

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2014 - B 9 SB 3/13 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. Juni 2013 wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 29. Sept. 2014 - 12 B 923/14

bei uns veröffentlicht am 29.09.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1G r ü n d e : 2Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts is

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 31. Juli 2014 - 26 L 1222/14

bei uns veröffentlicht am 31.07.2014

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren erster Instanz wird abgelehnt. 2. Der Antrag wird abgelehnt.     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 24. Juli 2014 - 1 E 822/14

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor Ziffer 1 des angefochtenen Beschlusses wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 1Gründe: 2Die Beschwerde richtet sich bei verständiger Auslegung nur gegen Ziffer 1 des angefochtenen Beschlusses. Denn eine Besch

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 10. Juli 2014 - 12 B 607/14

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen Der Antragssteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde hat mit ihrem eigentlichen Ziel, die Regelung eines vorläufigen Zusta

Landessozialgericht NRW Beschluss, 13. Feb. 2014 - L 19 AS 2395/13 B

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 25.11.2013 geändert. Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe ab dem 07.06.2013 ohne Kostenbeteiligung bewilligt und Rechtsanwa