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Amtlich · § 5 UrhG

Eingangsformel SchulversucheV

Zeitreise: 14.12.1990

Auf Grund des § 2 Abs. 3 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 1976 (BGBl. I S. 989) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.

Ende des Gesetzes