Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 46 Antrag

(1) Über die Leistung von Ausbildungsförderung wird auf schriftlichen oder elektronischen Antrag entschieden.

(2) Der Antrag ist an das örtlich zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu richten.

(3) Die zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen sind auf den Formblättern anzugeben, die die Bundesregierung durch Allgemeine Verwaltungsvorschrift mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt hat.

(4) (weggefallen)

(5) Auf Antrag hat das Amt für Ausbildungsförderung dem Grunde nach vorab zu entscheiden, ob die Förderungsvoraussetzungen für eine nach Fachrichtung und Ausbildungsstätte bestimmt bezeichnete

1.
Ausbildung im Ausland nach § 5 Absatz 2 und 5,
2.
Ausbildung nach § 7 Absatz 1a,
3.
weitere Ausbildung nach § 7 Absatz 2,
4.
andere Ausbildung nach § 7 Absatz 3,
5.
Ausbildung nach Überschreiten der Altersgrenze nach § 10 Absatz 3
vorliegen. Die Entscheidung nach den Nummern 2 bis 5 ist für den ganzen Ausbildungsabschnitt zu treffen. Das Amt ist an die Entscheidung nicht mehr gebunden, wenn der Auszubildende die Ausbildung nicht binnen eines Jahres nach Antragstellung beginnt.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) - SGB 1 | § 36a Elektronische Kommunikation


(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch di
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung


(1) Ausbildungsförderung wird für die weiterführende allgemeinbildende und zumindest für drei Schul- oder Studienjahre berufsbildender Ausbildung im Sinne der §§ 2 und 3 bis zu einem daran anschließenden berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, lä

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 5 Ausbildung im Ausland


(1) Der ständige Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet, der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, ohne dass es auf den Willen zur ständigen Niederlassung ankommt; wer sich lediglich zum Zwecke der Ausbild

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 10 Alter


(1) (weggefallen) (2) (weggefallen) (3) Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den sie Ausbildungsförderung beantragen, das 45. Lebensjahr vollendet haben. Satz 1 gilt nicht, we

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 18c Bankdarlehen


(1) Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Förderungsleistungen im Sinne des § 17 Absatz 3 Satz 1 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung sind nach Maßgabe der Absätze 1a bis 11 zurückzuzahlen. (1a) Auszubildende und die Kreditanst

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37 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Okt. 2017 - M 15 K 16.5963

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Voll

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 01. März 2018 - B 3 K 17.740

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Nov. 2015 - M 15 S 15.4728

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Ziffer II. des Bescheids des Antragsgegners vom ... September 2015 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Antrag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 31. Mai 2019 - 12 BV 14.236

bei uns veröffentlicht am 31.05.2019

Tenor I. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Mai 2019 - 12 ZB 14.1513

bei uns veröffentlicht am 31.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 34.641,92 € festgesetzt. Grün

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 31. Mai 2019 - 12 BV 14.174

bei uns veröffentlicht am 31.05.2019

Tenor I. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 31. Mai 2019 - 12 BV 14.163

bei uns veröffentlicht am 31.05.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Betei

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. März 2014 - 15 K 13.2854

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Volls

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 12. Dez. 2014 - B 3 S 14.811

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 22. Sept. 2015 - Au 3 K 15.1008

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 3 K 15.1008 Im Namen des Volkes Urteil verkündet am 22. September 2015 3. Kammer ..., als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets-N

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 13. Aug. 2015 - AN 2 K 13.01500

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger begehrt die Aufhebung eines BAföG-Rückzahlungsbescheides der Bek

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Nov. 2014 - M 15 K 13.4527

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durc

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 07. Juli 2016 - AN 2 K 15.00172

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die Klägerin beantragt höhere Leistungen nach dem Bundesausbildungsförder

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. März 2018 - 5 C 14/16

bei uns veröffentlicht am 29.03.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Bachelorstudium, zu dem sie aufgrund des erfolgreichen Abschlusses eines beruflichen B

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. März 2018 - 5 C 14/17

bei uns veröffentlicht am 29.03.2018

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium, zu dem er aufgrund des erfolgreichen Abschlusses eines beruflichen Bil

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. März 2018 - 7 C 21/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt Zugang zu Unterlagen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 01. Aug. 2017 - 2 K 463/17

bei uns veröffentlicht am 01.08.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Die Berufung und die Sprungrevision werden zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger macht gegenüber dem Beklagten eine

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Juni 2017 - 6 C 43/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Neubescheidung des Antrags, ihr unter Rücknahme eines bestandskräftigen Ablehnungsbescheides die staatliche Bezeichnung Diplombetri

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Aug. 2016 - 5 C 54/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Rücknahme einer negativen und stattdessen die Erteilung einer positiven Leistungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 21. Apr. 2015 - 12 A 388/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zwar zulässig, aber nicht begründet, weil keiner der ge

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Okt. 2014 - 22 K 3368/13

bei uns veröffentlicht am 14.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1T a t b e s t a n d 2Der 1991 geborene Kläger beantragte am 26.01.2012, sein im September 2012 beginnendes Studium an der Uni

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 02. Sept. 2014 - 12 B 774/14

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde hat keinen Erfolg, denn sie ist zwar zulässig, aber nicht begründet.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Aug. 2014 - 6 C 15/13

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die von der Beklagten getroffene Feststellung, dass von ihr vertriebene Bildträger der Filmabgabe der Videowirtschaft nach de

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 19. Feb. 2014 - 5 K 1132/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Ausbildungsförderung für den Bewilligungszeitraum Oktober bis Dezember 2012 in gesetzlicher Höhe zu gewähren. Der Bescheid des Beklagten vom 27.02.2013 in der Fassung des Bescheids vom 02.04.2013

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Jan. 2014 - 5 C 10/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um das Bestehen eines sozialrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Jan. 2014 - 5 C 9/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um das Bestehen eines sozialrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Jan. 2014 - 5 C 11/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um das Bestehen eines sozialrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Jan. 2014 - 5 C 19/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um das Bestehen eines sozialrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Jan. 2014 - 5 C 8/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tatbestand 1 Die Parteien streiten um das Bestehen eines sozialrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. März 2013 - 5 B 5/13, 5 B 5/13 (5 C 19/13)

bei uns veröffentlicht am 14.03.2013

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Sept. 2010 - 8 C 21/09

bei uns veröffentlicht am 15.09.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Festsetzung einer angemessenen Vergütung für eine von ihr durchgeführte Abwicklung der Praxis des am 19. Dezember

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 01. Feb. 2010 - 11 K 4088/09

bei uns veröffentlicht am 01.02.2010

Tenor Die Bescheide des Beklagten vom 18.05. und vom 01.10.2009 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Ausbildungsförderungsleistungen in gesetzlicher Höhe zu gewähren. Der Beklagte trägt die Kosten des ge

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 03. Apr. 2009 - 11 K 4610/08

bei uns veröffentlicht am 03.04.2009

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Ausbildungsförderung für den Bewilligungszeitraum September 2005 bis August 2006 in gesetzlicher Höhe zu bewilligen. Di

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 30. Mai 2007 - 6 A 317/07

bei uns veröffentlicht am 30.05.2007

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand 1 Der am ... 1970 in B. geborene Kläger begehrt Ausbildungsförderung für sein zum Wintersemester

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 04. Okt. 2006 - 7 S 2152/05

bei uns veröffentlicht am 04.10.2006

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 8. Juni 2005 - 10 K 1821/04 - geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden R

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 21. Nov. 2005 - 11 K 114/05

bei uns veröffentlicht am 21.11.2005

Tatbestand   1  Die Klägerin begehrt eine Vorabentscheidung des Inhalts, dass das von ihr geplante Studium an der Evangelischen Fachhochschule R mit dem Studiengang Sozialpädagogik dem Grunde nach förderungsfähig ist.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 18. Jan. 2005 - PB 15 S 1129/04

bei uns veröffentlicht am 18.01.2005

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart - Fachkammer für Personalvertretungssachen - vom 22.03.2004 - PB 21 K 1/04 - geändert. Es wird festgestellt, dass zwischen der Antragstellerin und

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(1) Der ständige Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet, der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, ohne dass es auf den Willen zur ständigen Niederlassung ankommt; wer sich lediglich zum Zwecke der Ausbildung an einem...
(1) Ausbildungsförderung wird für die weiterführende allgemeinbildende und zumindest für drei Schul- oder Studienjahre berufsbildender Ausbildung im Sinne der §§ 2 und 3 bis zu einem daran anschließenden berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, längstens bis...
(1) (weggefallen) (2) (weggefallen) (3) Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den sie Ausbildungsförderung beantragen, das 45. Lebensjahr vollendet haben. Satz 1 gilt nicht, wenn 1. der...