Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 188
Die Sachgebiete in Angelegenheiten der Fürsorge mit Ausnahme der Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes, der Jugendhilfe, der Kriegsopferfürsorge, der Schwerbehindertenfürsorge sowie der Ausbildungsförderung sollen in einer Kammer oder in einem Senat zusammengefaßt werden. Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden in den Verfahren dieser Art nicht erhoben; dies gilt nicht für Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern.

Referenzen - Veröffentlichungen | § 112 BetrVG
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Familienrecht: Anspruch auf Kita-Platz auch bei Fachkräftemangel
09.04.2018
Fachkräftemangel und andere Schwierigkeiten entbinden nicht von der gesetzlichen Pflicht, Kindern einen dem individuellen Bedarf gerecht werdenden Betreuungsplatz in angemessener Nähe zur Wohnung anzubieten – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
Familienrecht: Kita-Platz muss zur Verfügung gestellt werden
19.06.2017
Im Rahmen von § 24 Abs. 2 SGB VIII konkurrieren Gleichaltrige von Rechts wegen nicht um zu wenige Kinderkrippenplätze, sondern haben jeweils einen unbedingten Anspruch auf früh-kindliche Förderung.

Referenzen - Gesetze | § 112 BetrVG
§ 112 BetrVG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.
§ 112 BetrVG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 206
(1) Auf Verfahren in Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes, die nicht auf die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit übergehen, ist § 188 der Verwaltungsgerichtsordnung in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung an
§ 112 BetrVG wird zitiert von 1 anderen §§ im Betriebsverfassungsgesetz.
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 194
(1) Die Zulässigkeit der Berufungen richtet sich nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht, wenn vor dem 1. Januar 2002 1. die mündliche Verhandlung, auf die das anzufechtende Urteil ergeht, geschlossen worden ist,2. in Verfahren ohne mündli
§ 112 BetrVG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.
Asylbewerberleistungsgesetz
AsylbLG

931 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 112 BetrVG.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2018 - 12 C 17.1226
bei uns veröffentlicht am 26.02.2018
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
Die Klägerin verfolgt mit ihrer Beschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung für eine Klage weiter, mit der sie sich gegen die Rückforderung von Ausbildungsförderungslei
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Mai 2019 - 12 BV 18.2142
bei uns veröffentlicht am 13.05.2019
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. Juni 2018 - AN 6 K 17.01747 -, der Bescheid des Beklagten vom 12. April 2017 in der Fassung des Abhilfebescheids vom 26. April 2017 und der Widerspruchsbescheid vom 25. Juli 2017 werden auf
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 09. März 2016 - B 3 K 14.858
bei uns veröffentlicht am 09.03.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in H
Verwaltungsgericht München Urteil, 17. März 2016 - M 6 K 15.2790
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Die Klägerin wurde beim Beklagten als private Rundfunkteilnehmerin seit 19... mit einem Hörfunkgerät geführt. Nach U
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Feb. 2016 - AN 2 K 14.01930
bei uns veröffentlicht am 29.02.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen die Neufestsetzungen von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (B
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Apr. 2016 - 12 CE 16.478
bei uns veröffentlicht am 01.04.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Die Antragstellerin hat das Bestehen eines Ano
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. März 2016 - 12 C 14.2069
bei uns veröffentlicht am 04.03.2016
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
Die Klägerin beansprucht für ihre Klage gegen die Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung. Das Verwaltungsgericht hat deren Bewilligung
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 21. Mai 2015 - Au 3 E 15.667
bei uns veröffentlicht am 21.05.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Verpflichtung des Antragsg
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 13. Apr. 2015 - Au 3 E 15.251
bei uns veröffentlicht am 13.04.2015
Tenor
I.
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig ab Entscheidung des Gerichts die Kosten für die Unterbringung von ... in der Jugendhilfeeinrichtung St. ... in ... zu tragen.
Im Übrigen wird der Antrag ab
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Mai 2015 - W 3 K 14.705
bei uns veröffentlicht am 21.05.2015
Tenor
I.
Der Bescheid der Beklagten vom 19. November 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Regierung von ... vom 16. Juni 2014 wird aufgehoben.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erh
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. März 2019 - 12 C 19.332
bei uns veröffentlicht am 29.03.2019
Tenor
Die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Gründe
1. Die Klägerin verfolgt mit ihrer Beschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung für ihre auf die Gewährung von Ausbildungsförd
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2019 - 12 C 18.1894
bei uns veröffentlicht am 18.04.2019
Tenor
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 2. August 2018 (Az.: RO 4 K 17.980) wird aufgehoben und der Klägerin Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S. bewilligt.
Gründe
Die Klägerin verfolgt mit ihrer Beschwerde di
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2019 - 12 C 18.1893
bei uns veröffentlicht am 18.04.2019
Tenor
I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 2. August 2018 (Az.: RO 4 K 17.981) wird aufgehoben, soweit die Klägerin sich gegen den Ersatz von Unterhaltsvorschussleistungen in Höhe von 3.768,- € wendet; insoweit wird ihr Pro
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. März 2019 - 12 C 18.1124
bei uns veröffentlicht am 25.03.2019
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
Der Kläger verfolgt mit seiner Beschwerde, der das Verwaltungsgericht nicht abgeholfen hat, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung für ein auf die Leistung von Ausbildungsför
Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. März 2018 - M 18 S 18.847
bei uns veröffentlicht am 22.03.2018
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 9. Februar 2018, mit dem die Erlaubnis zur Kindertagespflege aufgehoben wurde, wird wiederhergestellt.
II. Der Antragsgegner hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahre
Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Aug. 2018 - M 18 E 18.2529
bei uns veröffentlicht am 20.08.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt die ihm bis 2. Juni 2018 gewährte Jugendhilfe vorläufig
Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Sept. 2016 - M 12 E 16.2779
bei uns veröffentlicht am 08.09.2016
Tenor
I. Die Ablehnungsanträge im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und im Prozesskostenhilfeverfahren werden abgelehnt.
II. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt.
III. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Nov. 2017 - 12 ZB 15.1852
bei uns veröffentlicht am 14.11.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt … wird abgelehnt.
II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
III. Der Kläger trägt die Kosten des Zulass
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 26. Feb. 2019 - W 3 K 19.50
bei uns veröffentlicht am 26.02.2019
Tenor
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 630,00 EUR festgesetzt.
Gründe
Aufgrund der übereinstimmenden Erklärungen der Beteiligten ist der Rechtsstreit in der
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2017 - 12 CE 17.1796
bei uns veröffentlicht am 13.11.2017
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der Antragsteller verfolgt mit seiner zulässigen Beschwerde die Leistung von Ausbildungsför
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2017 - 12 B 17.2019
bei uns veröffentlicht am 13.11.2017
Tenor
I. Die Berufung (hilfsweise der Antrag auf Zulassung der Berufung) wird als unzulässig verworfen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert wird für das Berufungsver
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Juni 2016 - 7 C 16.428
bei uns veröffentlicht am 06.06.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Die zulässige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren im ersten Rechtszug
Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Aug. 2018 - M 18 E 18.1892
bei uns veröffentlicht am 29.08.2018
Tenor
I. Die Antragsgegnerin wird einstweilen ab dem ... bis zum ... verpflichtet, der Antragstellerin Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege inklusive monatlichem Pflegegeld zu gewähren.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahr
Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Okt. 2018 - M 18 E 17.4960
bei uns veröffentlicht am 11.10.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
II. Die Parteien tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens je zur Hälfte.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt die Bereitstellung einer vollumfänglichen Schu
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 26. Juli 2016 - RO 6 K 16.261
bei uns veröffentlicht am 26.07.2016
Tenor
I. Der Bescheid des Studierendenwerks Hamburg vom 25.9.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21.1.2016 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für den Zeitraum September 2015 bis März 2016 Ausbildungsförderung i
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 02. Juni 2016 - Au 3 K 15.1668
bei uns veröffentlicht am 02.06.2016
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt wird abgelehnt.
Gründe
I.
Die Klägerin begehrt Prozesskostenhilfe für eine auf Verpflichtung zur Gewährung von Ausbildungsförderung gerichtete Klage.
1. Die
Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Okt. 2017 - M 15 K 16.5963
bei uns veröffentlicht am 12.10.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis
Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Feb. 2017 - M 15 K 16.3464
bei uns veröffentlicht am 09.02.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis
Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Jan. 2017 - M 15 E 16.5367
bei uns veröffentlicht am 04.01.2017
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Der 1990 geborene Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Gewährung von Ausbildungsf
Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Mai 2016 - M 15 K 14.1191
bei uns veröffentlicht am 04.05.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu
Verwaltungsgericht München Urteil, 17. März 2016 - M 12 K 16.590
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe
Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Okt. 2016 - M 12 K 16.3620
bei uns veröffentlicht am 13.10.2016
Tenor
I.
Die Klagen werden abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten der Verfahren zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Kostenentscheidung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höh
Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Okt. 2016 - M 12 K 16.3804
bei uns veröffentlicht am 13.10.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des
Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Okt. 2016 - M 12 K 15.5141
bei uns veröffentlicht am 13.10.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des
Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Apr. 2016 - M 12 E 16.625
bei uns veröffentlicht am 26.04.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Der am ... geborene Antragsteller stellte am 29. Januar 2016 bei der Antragsgegnerin einen An
Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Mai 2016 - M 12 E 16.1708
bei uns veröffentlicht am 04.05.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Die am ... geborene Antragstellerin beantragte am 9. Oktober 2015 die Vormerkung für eine öff
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2015 - 12 ZB 14.2070
bei uns veröffentlicht am 13.04.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.
II.
Der Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten über die Zustimmungsbedürftigkeit der fristlo
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2015 - 12 ZB 13.388
bei uns veröffentlicht am 13.04.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung des Klägers zur Auskunfts
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2015 - 12 CS 15.190
bei uns veröffentlicht am 13.04.2015
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines jugendhilferechtlichen Kosten
Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Nov. 2015 - M 12 K 15.4067
bei uns veröffentlicht am 20.11.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vol
Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Jan. 2016 - M 12 K 15.3771
bei uns veröffentlicht am 14.01.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vol
Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Dez. 2016 - M 12 K 16.1882
bei uns veröffentlicht am 08.12.2016
Tenor
I.
Die Klagen werden abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten der Verfahren zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe de
Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Feb. 2015 - M 15 K 14.4081
bei uns veröffentlicht am 12.02.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun
Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Feb. 2015 - M 12 K 14.4854
bei uns veröffentlicht am 19.02.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des v
Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Jan. 2015 - M 15 K 13.458
bei uns veröffentlicht am 29.01.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun
Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Dez. 2014 - M 15 K 12.1048
bei uns veröffentlicht am 18.12.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreck
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 26. Feb. 2015 - W 3 K 14.1073
bei uns veröffentlicht am 26.02.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Überleitung eines Herausgabeanspruchs nach § 528 BGB auf den
Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 01. März 2018 - B 3 K 17.740
bei uns veröffentlicht am 01.03.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hi
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 27. Mai 2016 - M 6 K 15.5329
bei uns veröffentlicht am 27.05.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte
Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Sept. 2018 - M 18 E 18.3901
bei uns veröffentlicht am 03.09.2018
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Die Antragstellerin begehrt im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners,