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§ 14Amtlich · § 5 UrhG

Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Bund

Zeitreise: 31.08.2015

Die am 30. September 2005 amtierenden Mitglieder der Geschäftsführung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sowie die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer und die stellvertretende Geschäftsführerin oder der stellvertretende Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, die am 30. September 2005 amtieren, nehmen die Aufgaben der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Bund bis zur Ernennung der Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 143 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch in der ab 1. Oktober 2005 geltenden Fassung wahr.

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