(1) Über Erinnerungen des Rechtsanwalts und der Staatskasse gegen die Festsetzung nach § 55 entscheidet das Gericht des Rechtszugs, bei dem die Festsetzung erfolgt ist, durch Beschluss. Im Fall des § 55 Absatz 3 entscheidet die Strafkammer des Landgerichts. Im Fall der Beratungshilfe entscheidet das nach § 4 Absatz 1 des Beratungshilfegesetzes zuständige Gericht.

(2) Im Verfahren über die Erinnerung gilt § 33 Absatz 4 Satz 1, Absatz 7 und 8 und im Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung über die Erinnerung § 33 Absatz 3 bis 8 entsprechend. Das Verfahren über die Erinnerung und über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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Referenzen - Gesetze | § 55 InsO

§ 55 InsO zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 55 InsO zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Beratungshilfegesetz - BeratHiG | § 4 Verfahren


(1) Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Rechtsuchenden ihren allgemeinen Gerichtsstand haben. Haben Rechtsuchende im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Amtsgericht zuständig, in dessen
§ 55 InsO zitiert 2 andere §§ aus dem Insolvenzordnung.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 33 Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren


(1) Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf An

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse


(1) Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig

Referenzen - Urteile | § 55 InsO

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417 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 55 InsO.

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juni 2010 - XII ZB 75/10

bei uns veröffentlicht am 09.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 75/10 vom 9. Juni 2010 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RVG §§ 56 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs., 33 Abs. 4 Satz 3; ZPO § 574 In Festsetzungssachen über die Vergütung, die einem

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2012 - XII ZB 346/10

bei uns veröffentlicht am 13.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 346/10 vom 13. Juni 2012 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 312; RVG VV Vorbem. 3.2.2, Nr. 6300 Die Vergütung des in einer Unterbringungssache im

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. Mai 2019 - L 12 SF 282/14 E

bei uns veröffentlicht am 22.05.2019

Tenor I. Die Beschwerde des Beschwerdeführers wird zurückgewiesen. II. Die Anschlussbeschwerde des Beschwerdegegners wird zurückgewiesen. Gründe Gegenstand des Verfahrens ist das Rechtsanwaltshonorar nach

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 02. Nov. 2018 - 5 Ta 104/18

bei uns veröffentlicht am 02.11.2018

Tenor Die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 13.08.2018 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 25.07.2018, Aktenzeichen: 11 Ca 729/18, wird zurückgewiesen. Gründe I.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 27. Nov. 2017 - L 12 SF 175/17

bei uns veröffentlicht am 27.11.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des SG München vom 6.7.2017, S 21 SF 182/17 E, wird zurückgewiesen. II. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. Geg

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 17. März 2015 - W 4 M 15.30130

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Klägerin wendet sich gegen einen Kosten

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Feb. 2019 - M 5 M 18.33949

bei uns veröffentlicht am 07.02.2019

Tenor I. Auf die Erinnerung des Bevollmächtigten des Klägers zu 1 wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom … Oktober 2018 abgeändert und die dem beigeordneten R

Landgericht Deggendorf Beschluss, 13. März 2019 - 1 KLs 4 Js 5712/17

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

Tenor Auf die Erinnerung des Pflichtverteidigers RA ... wird der Beschluss des Landgerichts Deggendorf vom 08.02.2019 aufgehoben. Gründe I. Mit dem angefochtenen Beschluss vom 08.02.2019 hat die Urkundsbea

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 16. Dez. 2016 - L 15 SF 63/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tenor Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 25. Februar 2015 aufgehoben. Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 30. September 2014 wird zurückgew

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Nov. 2016 - L 15 SF 97/16 E

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 15. Januar 2016 wird zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem Rechtsanwaltsver

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Nov. 2016 - L 15 SF 256/14 E

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts München vom 9. September 2014 sowie die Kostenfestsetzung der Urkundsbeamtin vom 12. Mai 2014 abgeändert. Für das Klageverfahren wird eine Dokumentenpausch

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Okt. 2016 - L 15 SF 229/14 E

bei uns veröffentlicht am 14.10.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 25. August 2014 wird zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem Rechtsanwalt

Bayerisches Landessozialgericht Vorbehaltsurteil, 28. Sept. 2016 - L 15 SF 113/16 E

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 8. März 2016 wird zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem Rechtsanwaltsvergüt

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 05. Okt. 2016 - L 15 SF 282/15

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 29. September 2015 sowie die Kostenfestsetzung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 12. August 2015 abgeändert. Für das Antragsverfahren S 3

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 26. Juni 2014 - Vf 35-VI/13

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Gründe LEITSATZ Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 26. Juni 2014 über die Verfassungsbeschwerde des Herrn M. F. in W. gegen 1.die Beschlüsse des Amtsgerichts Wunsiedel vom 15. und 21. März

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 21. Nov. 2016 - 8 Wx 698/16

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor Die weitere Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Regensburg gegen den Beschluss des Landgerichts Regensburg - 6. Zivilkammer - vom 30.03.2016, Az. 6 T 63/16 (1), wird zurückgewiesen. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Dez. 2016 - M 6 M 15.5384

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Erinnerungsführer (Kläger im Verfahren M 6a K 15.3241) hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werde nicht erhoben. Gründe

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 21. Feb. 2019 - 5 Ta 144/18

bei uns veröffentlicht am 21.02.2019

Tenor Die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors beim Landesarbeitsgericht Nürnberg vom 20.11.2018 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 08.11.2018, Aktenzeichen: 2 Ca 337/17, wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Jan. 2014 - L 2 SF 272/13 E

bei uns veröffentlicht am 08.01.2014

Tenor I. Auf die Erinnerung der Antragsteller wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin vom 30. Juli 2013 im Verfahren L 2 P 41/11 abgeändert und der aus der Staatskasse zu gewährende Vorschuss auf die Vergütung auf 453,05 EUR

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 30. Nov. 2015 - B 5 M 15.30571

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor 1. Die Erinnerung wird zurückgewiesen 2. Das Verfahren über die Erinnerung ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. Die Antragstellerin begehrte im Verfahren B 5 S 15.30061 die Anord

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 23. Aug. 2018 - Au 8 M 18.30054

bei uns veröffentlicht am 23.08.2018

Tenor I. Die von der Antragsgegnerin dem Antragsteller zu erstattenden außergerichtlichen Aufwendungen werden unter Abänderung von Nr. 1. des Kostenfestsetzungsbeschlusses der Urkundsbeamtin des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsbur

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 02. Nov. 2016 - 6 Ta 287/16

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

Tenor Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 27. Sept. 2016 - 22 Ca 1477/16 wird zurückgewiesen. Gründe I. Im Kostenfestsetzungsverfahren stre

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 21. März 2018 - 2 WF 15/18

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor 1. Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht Bayreuth vom 8.1.2018 (Az. 002 F 379/16) wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsge

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Feb. 2019 - 8 St (K) 1/19

bei uns veröffentlicht am 14.02.2019

Tenor I. Die Erinnerung des Rechtsanwalts ... A. gegen den Festsetzungsbeschluss des Oberlandesgerichts München vom 09. Januar 2019 wird zurückgewiesen. II. Das Verfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet. G

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 06. Feb. 2019 - L 12 SF 22/15 E

bei uns veröffentlicht am 06.02.2019

Tenor Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des SG Würzburg vom 23. Dezember 2014, S 13 SF 35/14 E aufgehoben. Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 16. J

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 26. Okt. 2015 - L 15 SF 10/14 E

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 2. Dezember 2013 wird als unzulässig verworfen. II. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe

Landgericht Kempten (Allgäu) Beschluss, 16. Aug. 2018 - 3 Qs 127/18

bei uns veröffentlicht am 16.08.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Staatskasse, vertreten durch die Bezirksrevisorin bei dem ..., gegen den Beschluss des Amtsgerichts ... vom 29.06.2018 wird dieser aufgehoben. 2. Der Streitwert für das Verfahren bezüglich der Aufh

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 22. Aug. 2018 - 10 WF 973/18

bei uns veröffentlicht am 22.08.2018

Tenor 1. Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Regensburg vom 11.06.2018 wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten wer

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 06. Juli 2017 - 2 WF 188/17

bei uns veröffentlicht am 06.07.2017

Tenor Die Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Kulmbach vom 13.06.2017 (1 F 3/17) wird zurückgewiesen. Gründe Im Verfahren 1 F 3/17 hat der Antragsteller die Regelu

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Juni 2016 - L 15 SF 39/14 E

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde wird Ziffer III. des Beschlusses des Sozialgerichts Würzburg vom 3. Februar 2014 aufgehoben. II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand des

Amtsgericht München Beschluss, 25. Feb. 2016 - 281 C 30021/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor 1. Die Erinnerung der Klägervertreters/beigeordneten Rechtsanwaltes vom 15.01.2016 gegen den Beschluss vom 11.01.2016 wird zurückgewiesen. 2. Die Beschwerde wird zugelassen. Gründe Mit Schreiben vom

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 15. Juni 2016 - L 15 SF 92/14 E

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 13. März 2014 wird zurückgewiesen. Tatbestand Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem Rechtsanwaltsvergütungs

Landgericht München I Beschluss, 30. Mai 2016 - 13 T 4807/16

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 11.01.2016 wird zurückgewiesen. 2. Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt. 3. Die wei

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Aug. 2018 - L 12 SF 296/18 E

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des SG München vom 19. Juni 2018, S 36 SF 313/17 E wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung des im Rahmen von Prozesskostenhi

Bayerisches Landessozialgericht Vorbehaltsurteil, 15. Juni 2016 - L 15 SF 91/14 E

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 13. März 2014 wird zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem Rechtsanwaltsvergütungsg

Verwaltungsgericht München Beschluss, 01. Dez. 2014 - M 24 M 14.31118

bei uns veröffentlicht am 01.12.2014

Tenor I. Auf die Erinnerung der beigeordneten Rechtsanwältin hin wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 26. Mai 2014 abgeändert und die der beigeordneten Rechtsanwält

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 23. März 2016 - 5 Ta 36/16

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor Die Beschwerde des Verkehrsanwalts des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 17.02.2016 - Az.: 4 Ca 498/14 - wird zurückgewiesen. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 27. Nov. 2014 - B 1 M 13.399

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Gründe I. In der Streitsache B 1 K 10.1046 erklärten die Beteiligten nach dem Wegzug der Klägerin aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt H. den Rechtsstreit übereinstim

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Apr. 2016 - L 15 SF 15/14 E

bei uns veröffentlicht am 29.04.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 9. Januar 2014 sowie die Kostenfestsetzung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 26. Februar 2013 abgeändert. Für das Klageverfahren Az. S 13 AS 548/

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. März 2016 - L 15 SF 109/15

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Gründe Leitsatz: In dem Erinnerungsverfahren Rechtsanwältin A. A., A-Straße, A-Stadt *in Sachen B. ./. Landkreis Unterallgäu, Sozialhilfeverwaltung (Az.: S 3 SO 137/13 ER)* - Erinnerungsführerin-Erinnerungsgegneri

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Jan. 2016 - L 15 SF 386/13 E

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 25. November 2013 sowie die Kostenfestsetzung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 8. Januar 2013 abgeändert. Für das Klageverfahren Aktenzeichen S

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Juli 2015 - L 15 SF 201/14 E

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 7. Juli 2014 wird zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach de

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Mai 2018 - 6 St (K) 8/17

bei uns veröffentlicht am 24.05.2018

Tenor I. Die Erinnerung des Rechtsanwalts Wolfgang H. gegen den Festsetzungsbeschluss des Oberlandesgerichts München vom 7. Juni 2017 wird als unbegründet verworfen. II. Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstatt

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 08. Feb. 2016 - 4 W 120/15

bei uns veröffentlicht am 08.02.2016

Gründe Oberlandesgericht Bamberg Az.: 4 W 120/15 Zum Verfahrensgang: Vorinstanz AG Forchheim, Beschluss vom 12.11.2015 - 1 UR II 383/13. Der Senatsbeschluss ist rechtskräftig. Stichworte: Beratungshilfe - Vergütun

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 31. Jan. 2019 - Au 6 M 19.30054

bei uns veröffentlicht am 31.01.2019

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller zu 1 trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe Der Erinnerungsführer (Antragsteller zu 1) wendet sich gegen die im Kostenfestsetzungsbeschlu

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 31. Jan. 2019 - Au 6 M 19.30053

bei uns veröffentlicht am 31.01.2019

Tenor I. Die von der Antragsgegnerin dem Antragsteller zu 1 zu erstattenden außergerichtlichen Aufwendungen werden unter Abänderung von Nr. 1. des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Urkundsbeamten des Bayerischen Verwaltungsgerichts Au

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Mai 2015 - M 23 M 14.31003

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor I. Auf die Erinnerung des beigeordneten Rechtsanwalts hin wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom 3. Februar 2014 abgeändert und die dem beigeordneten Rechtsanwalt

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. Dez. 2015 - L 15 SF 133/15

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 9. Juni 2015 wird zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem Rech

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 22. Okt. 2015 - 2 Ta 118/15

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Gründe LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Ta 118/15 Beschluss Datum: 22.10.2015 12 Ca 483/14 (Arbeitsgericht Nürnberg) Rechtsvorschriften: Leitsatz: Die Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Arbe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 23. Sept. 2015 - L 15 SF 273/14 E

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 22. September 2014 wird zurückgewiesen Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem Rechtsanwaltsvergütun

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(1) Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden...
(1) Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Rechtsuchenden ihren allgemeinen Gerichtsstand haben. Haben Rechtsuchende im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk ein...
(1) Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch...