Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 30 Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz

(1) In Klageverfahren nach dem Asylgesetz beträgt der Gegenstandswert 5 000 Euro, in den Fällen des § 77 Absatz 4 Satz 1 des Asylgesetzes 10 000 Euro, in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 2 500 Euro. Sind mehrere natürliche Personen an demselben Verfahren beteiligt, erhöht sich der Wert für jede weitere Person in Klageverfahren um 1 000 Euro und in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um 500 Euro.

(2) Ist der nach Absatz 1 bestimmte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht einen höheren oder einen niedrigeren Wert festsetzen.

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Asylrecht: Zur Anfechtung von "Drittstaatenbescheiden"

21.07.2016

Asylsuchende, die sich auf die Anfechtung des mit einer Abschiebungsanordnung nach § 31 IV AsylG verbundenen Feststellung beschränken, müssen sich keinen weitergehenden Streitgegenstand aufdrängen
Verwaltungsrecht

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Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 77 Entscheidung des Gerichts


(1) In Streitigkeiten nach diesem Gesetz stellt das Gericht auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ab; ergeht die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Entscheidung gefä

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786 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Feb. 2023 - 1 C 19/21

bei uns veröffentlicht am 07.01.2024

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Auswertung digitaler Datenträger, insbesondere Mobiltelefone, durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Asylverfahren ohne ausreichende Berücksich

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 16. Mai 2019 - RN 14 S 19.31006

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die in Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 15.4.2019 (Gesch-Z. …-232) enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2018 - 8 ZB 17.30339

bei uns veröffentlicht am 31.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 1. Der gelten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Okt. 2018 - 8 ZB 18.32652

bei uns veröffentlicht am 26.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Der von der K

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2019 - 8 ZB 19.31346

bei uns veröffentlicht am 17.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 1. Die Kl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2019 - 8 ZB 19.30631

bei uns veröffentlicht am 11.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 1. Der vom Kläg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2019 - 8 ZB 18.33079

bei uns veröffentlicht am 16.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 08. Dez. 2017 - AN 3 S 17.51416

bei uns veröffentlicht am 08.12.2017

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 22. November 2017 wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Der Gegenstandswert b

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Aug. 2018 - B 7 K 17.31884

bei uns veröffentlicht am 29.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist äthiopischer St

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Apr. 2016 - AN 3 K 16.50013

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor 1. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 22. Dezember 2015 wird in den Ziffern 2 und 3 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt der Kl

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. März 2016 - AN 3 K 15.50318

bei uns veröffentlicht am 30.03.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 3 K 15.50318 Im Namen des Volkes Urteil vom 30. März 2016 3. Kammer Sachgebiets-Nr.: 710 01 Hauptpunkte: Flüchtlingsanerkennung in Ungarn; Unzulässigkeit de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. März 2016 - 20 ZB 16.30050

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Die Voraussetzungen für die Zul

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Jan. 2018 - M 11 M 17.47741

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor I. Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 19. Mai 2017 wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Der Klage der

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Jan. 2018 - M 11 M 17.38314

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor I. Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 8. Februar 2017 wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Die Antrags

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 05. Apr. 2019 - RN 11 K 18.32099

bei uns veröffentlicht am 05.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 24. Jan. 2018 - RO 2 K 16.31797

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sic

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 17. März 2015 - W 4 M 15.30130

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Klägerin wendet sich gegen einen Kosten

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Feb. 2019 - M 5 M 18.33949

bei uns veröffentlicht am 07.02.2019

Tenor I. Auf die Erinnerung des Bevollmächtigten des Klägers zu 1 wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom … Oktober 2018 abgeändert und die dem beigeordneten R

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Apr. 2019 - 8 ZB 19.30246

bei uns veröffentlicht am 09.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für das Zulassungsverfahr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2019 - 8 ZB 18.33333

bei uns veröffentlicht am 05.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 1. Der vom Kläg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2019 - 8 ZB 18.33113

bei uns veröffentlicht am 03.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 1. Der vom Kläg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Apr. 2019 - 8 ZB 18.32811

bei uns veröffentlicht am 08.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zulässig, hat aber in der Sache kei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2019 - 8 ZB 18.32442

bei uns veröffentlicht am 03.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerinnen tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Er

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Apr. 2019 - 8 ZB 18.32033

bei uns veröffentlicht am 02.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Apr. 2019 - 8 ZB 18.30660

bei uns veröffentlicht am 10.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Dem Kläger wird für das Berufungszulassungsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Okt. 2018 - 8 ZB 18.31172

bei uns veröffentlicht am 12.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe 1. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 1.1 Der alle

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. März 2019 - 8 ZB 19.30972

bei uns veröffentlicht am 27.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 1. Der allein

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. März 2019 - 8 ZB 19.30929

bei uns veröffentlicht am 19.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Der von der K

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. März 2019 - 8 ZB 19.30040

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Der von dem Klä

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. März 2019 - 8 ZB 18.33053

bei uns veröffentlicht am 26.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Der von der K

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. März 2019 - 8 ZB 18.33221

bei uns veröffentlicht am 26.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Der von dem Klä

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Apr. 2019 - 8 ZB 18.33262

bei uns veröffentlicht am 01.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Der von den Kl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. März 2019 - 8 ZB 18.30910

bei uns veröffentlicht am 22.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. März 2019 - 8 ZB 18.33054

bei uns veröffentlicht am 26.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Der von dem Klä

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 22. Aug. 2018 - B 8 K 17.31115

bei uns veröffentlicht am 22.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 03. Nov. 2016 - B 3 K 16.30681

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist irakischer Staa

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Mai 2016 - M 15 K 16.30647

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren der Kläger fortzusetzen und über ihre Asylanträge vom 17. Mai 2013 zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Ko

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Apr. 2016 - M 15 K 16.30500

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren der Kläger fortzusetzen und über ihre Asylanträge vom 19. September 2013 bis spätestens drei Monate nach Rechtskraft des Urteils zu entscheiden. II. Die Beklagte h

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Apr. 2016 - M 15 K 16.30398

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren des Klägers fortzusetzen und über seinen Asylantrag vom 9. Februar 2015 zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. D

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 27. Sept. 2018 - RN 14 K 17.31619

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 14. Feb. 2019 - W 3 M 18.32315

bei uns veröffentlicht am 14.02.2019

Tenor I. Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 20. August 2018 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Erinnerungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 14. Feb. 2019 - W 3 M 18.30961

bei uns veröffentlicht am 14.02.2019

Tenor I. Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 9. April 2018 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Erinnerungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 17. Apr. 2019 - AN 1 S 19.30405

bei uns veröffentlicht am 17.04.2019

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten der Verfahren. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Der Gegenstandswert beträgt je 2.500,00 EUR. Gründe I. Der

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 11. Okt. 2018 - AN 3 E 18.31175

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird abgelehnt. 2. Der Antrag wird abgelehnt. 3. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 4. Der Gegenstand

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 13. Juli 2016 - RN 11 K 16.30600

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 22.3.2016 wird in Nr. 2 aufgehoben, soweit er dem entgegensteht. II. Die Beklagte hat die Kost

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. März 2019 - 8 ZB 19.30755

bei uns veröffentlicht am 11.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Der von dem Klä

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 08. Juni 2016 - AN 3 S 16.50175

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Der Gegenstandswert beträgt 3.500,00 EUR. Gründe I. D

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 05. Mai 2015 - AN 4 K 14.50098

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor Der Gegenstandswert für das Verfahren AN 4 K 14.50098 wird bis zum Zeitpunkt der Abtrennung des Verfahrens AN 4 K 15.50188 auf 5.000,00 EUR festgesetzt und ab dem Zeitpunkt der Abtrennung auf 2.500,00 EUR. Gründe

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 10. Apr. 2015 - RO 1 S 15.50123

bei uns veröffentlicht am 10.04.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Antragstellerin will mit ihrem Antrag d

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Mai 2016 - M 12 K 16.30425

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren des Klägers fortzusetzen und über seinen Antrag vom 21. November 2014 innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft des Urteils zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die

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(1) In Streitigkeiten nach diesem Gesetz stellt das Gericht auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ab; ergeht die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Entscheidung gefällt wird. § 74...