Staatsangehörigkeitsgesetz - RuStAG | § 12
Staatsangehörigkeitsgesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn
- 1.
das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht, - 2.
der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert, - 3.
der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit aus Gründen versagt hat, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, oder von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht oder über den vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat, - 4.
der Einbürgerung älterer Personen ausschließlich das Hindernis eintretender Mehrstaatigkeit entgegensteht, die Entlassung auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt und die Versagung der Einbürgerung eine besondere Härte darstellen würde, - 5.
dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen, oder - 6.
der Ausländer einen Reiseausweis nach Artikel 28 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) besitzt.
(2) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt.
(3) Weitere Ausnahmen von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 können nach Maßgabe völkerrechtlicher Verträge vorgesehen werden.
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 4 §§.
wird zitiert von 3 anderen §§ im .
Staatsangehörigkeitsgesetz - RuStAG | § 10
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit gekl
Staatsangehörigkeitsgesetz - RuStAG | § 29
(1) Optionspflichtig ist, wer 1. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b erworben hat,2. nicht nach Absatz 1a im Inland aufgewachsen ist,3. eine andere ausländische Staatsangehörigkeit als die eines anderen Mitgliedstaates der E
Staatsangehörigkeitsgesetz - RuStAG | § 25
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzu
zitiert 1 andere §§ aus dem .
Staatsangehörigkeitsgesetz - RuStAG | § 10
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit gekl
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Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 09. Feb. 2015 - W 7 K 13.1188
bei uns veröffentlicht am 09.02.2015
Tenor
I.
Der Bescheid der Beklagten vom 8. November 2013 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger einzubürgern.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist w
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Apr. 2016 - 5 B 15.2106
bei uns veröffentlicht am 20.04.2016
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstrecku
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 11. Sept. 2015 - B 1 K 14.669
bei uns veröffentlicht am 11.09.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung ode
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Jan. 2017 - 5 B 16.1007
bei uns veröffentlicht am 23.01.2017
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 20. Januar 2016 (M 25 K 15.4003) wird aufgehoben. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 18. August 2015 verpflichtet, den Kläger in den deutschen Staatsverband einz
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Aug. 2014 - 5 ZB 14.932
bei uns veröffentlicht am 19.08.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.
Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 10.000 € festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Jan. 2015 - M 25 K 13.5870
bei uns veröffentlicht am 14.01.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu
Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Jan. 2015 - M 25 K 13.3143
bei uns veröffentlicht am 14.01.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherhe
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Juni 2015 - W 7 K 14.981
bei uns veröffentlicht am 15.06.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg
W 7 K 14.981
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 15. Juni 2015
7. Kammer
Sachgebiets-Nr: 532
Hauptpunkte: Beibehaltungsgenehmigung; (keine) erhebliche(n) Nachteil
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 28. Juli 2015 - W 7 K 14.1148
bei uns veröffentlicht am 28.07.2015
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird abgelehnt.
Gründe
I.
1. Die Klägerin begeht ihre Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit.
Die Klägerin wurde 1992 i
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2015 - 5 C 14.2155
bei uns veröffentlicht am 19.01.2015
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Die Parteien streiten im Hauptsacheverfahren um die Verpflichtung der Be
Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Feb. 2014 - 25 K 10.1080
bei uns veröffentlicht am 19.02.2014
Tenor
I.
Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
I
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 15. Juli 2014 - 5 B 12.2271
bei uns veröffentlicht am 15.07.2014
Tenor
I.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 14. Dezember 2011 (Az. M 25 K 09.3153) wird aufgehoben.
Die Klagen werden abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens beider Instanzen zu tragen.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Juni 2014 - 5 ZB 13.1188
bei uns veröffentlicht am 06.06.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 500 € festgesetzt.
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 20. März 2018 - Au 1 K 17.1036
bei uns veröffentlicht am 20.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Kläger zu 1 bis 3 bege
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 08. Okt. 2015 - AN 11 K 14.30835
bei uns veröffentlicht am 08.10.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der am ...1992 in K. geborene Kläger wendet sich gegen den Widerruf seiner
Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Apr. 2016 - M 25 K 15.4386
bei uns veröffentlicht am 06.04.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollsteckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Apr. 2017 - Au 1 K 16.1553
bei uns veröffentlicht am 11.04.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen
Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Mai 2018 - L 7 AS 4682/17
bei uns veröffentlicht am 17.05.2018
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 10. November 2017 wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren.
Tatbestand
1 Zwischen de
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 25. Apr. 2017 - 12 S 2216/14
bei uns veröffentlicht am 25.04.2017
Tenor
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 25. September 2014 - 3 K 1117/14 - wird geändert. Verfügungen Nrn. 1, 3 und 5 im Bescheid der Beklagten vom 11. Dezember 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsru
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 05. Apr. 2017 - 8 A 118/14
bei uns veröffentlicht am 05.04.2017
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen die Androhung eines Zwangsgelds zur Durchsetzung der mit der
Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 03. Feb. 2017 - 11 K 8599/16
bei uns veröffentlicht am 03.02.2017
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe
1 Der Antrag der Antragstellerin, den Antragsgegner im W
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 24. Mai 2016 - 11 K 5952/15
bei uns veröffentlicht am 24.05.2016
Tenor
Die Ziffern 2 und 3 sowie Ziffer 1 Satz 2 und 3 (mit Ausnahme der gesetzten Frist) der Auflagenverfügung des Landratsamts Ludwigsburg vom 09.07.2015 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 20.11.2015 werden auf
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 14. Jan. 2016 - 19 A 1214/11
bei uns veröffentlicht am 14.01.2016
Tenor
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun
Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 19. Nov. 2015 - 5 K 480/14
bei uns veröffentlicht am 19.11.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 06. Mai 2015 - 10 K 6437/13
bei uns veröffentlicht am 06.05.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils v
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 18. März 2015 - 10 K 6449/13
bei uns veröffentlicht am 18.03.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden
Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 05. März 2015 - 8 K 5709/14
bei uns veröffentlicht am 05.03.2015
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ordnungsverfügung vom 19. August 2014 verpflichtet, dem Kläger eine Einbürgerungszusicherung zu erteilen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist
Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 05. Feb. 2015 - 4 LB 15/13
bei uns veröffentlicht am 05.02.2015
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - Einzelrichter der 8. Kammer - vom 21. Januar 2013 geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Da
Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 05. Nov. 2014 - 11 K 4208/14
bei uns veröffentlicht am 05.11.2014
Tenor
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen Ziffer 2 des Bescheids des Antragsgegners vom 31.07.2013 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und der A
Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 26. Juni 2014 - 4 K 708/14
bei uns veröffentlicht am 26.06.2014
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für den Fall seiner Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit die Einbürgerung als deutscher Staatsangehöriger zuzusichern. Der Bescheid des Landratsamts XXX vom 12.11.2013 und der Widerspruch
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 05. Juni 2014 - 10 C 2/14
bei uns veröffentlicht am 05.06.2014
Tatbestand
1
Die 1939 geborene Klägerin, eine iranische Staatsangehörige, begehrt ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 12. Feb. 2014 - 1 A 293/13
bei uns veröffentlicht am 12.02.2014
Tenor
Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 19. Dezember 2012 wird der Bescheid des Beklagten vom 24. Mai 2011 aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, den Kläger einzubürgern.Die Kosten des Verfahrens fallen dem B
Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 10. Feb. 2014 - 4 K 2695/12
bei uns veröffentlicht am 10.02.2014
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 29. Oktober 2012 verpflichtet, den Kläger in den deutschen Staatsverband einzubürgern.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 05. Feb. 2014 - 10 K 2536/13
bei uns veröffentlicht am 05.02.2014
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstre
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 22. Jan. 2014 - 1 S 923/13
bei uns veröffentlicht am 22.01.2014
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 1. Februar 2012 - 1 K 1510/10 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 Der Kl
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Nov. 2013 - 1 S 244/13
bei uns veröffentlicht am 06.11.2013
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8. Oktober 2012 - 11 K 1376/12 - geändert.Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Die Revision wird nicht z
Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 05. Juni 2013 - 11 K 496/13
bei uns veröffentlicht am 05.06.2013
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Gründe
1 Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO liegen nicht vor. Die beabsichtigte Rechtsverfo
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Mai 2013 - 1 S 2046/12
bei uns veröffentlicht am 08.05.2013
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 7. März 2012 - 1 K 576/11 - aufgehoben.Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine neue, auf zwei Jahre befristete Einbürgerungszusicherung zu erteilen.Im
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 14. Sept. 2012 - 11 K 410/12
bei uns veröffentlicht am 14.09.2012
Tenor
Der Bescheid der Landeshauptstadt Stuttgart v. 05.09.2011 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30.01.2012 werden aufgehoben.Die Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin in den deutschen Staatsverband einzubürgern
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 22. März 2012 - 11 K 3604/11
bei uns veröffentlicht am 22.03.2012
Tenor
Die Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin in den deutschen Staatsverband einzubürgern.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
1 Die Klägerin begehrt ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband, was ihr von der Beklag
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 13. Dez. 2011 - 1 L 242/08
bei uns veröffentlicht am 13.12.2011
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts A-Stadt vom 22. Oktober 2008 – 5 A 1365/06 – geändert und die Beklagte verpflichtet, den Kläger unter Aufhebung des Bescheides vom 15. Dezember 2005 sowie des Widerspruchsb
Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 08. Dez. 2011 - 11 K 2125/11
bei uns veröffentlicht am 08.12.2011
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Gründe
1 Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO liegen nicht vor. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 02. Dez. 2011 - 11 K 839/11
bei uns veröffentlicht am 02.12.2011
Tenor
Der Bescheid der Stadt Heilbronn vom 05.04.2011 wird aufgehoben.Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine Einbürgerungszusicherung zu erteilen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Von den Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin ein
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 12. Okt. 2011 - 1 A 246/11
bei uns veröffentlicht am 12.10.2011
Tenor
Unter Abänderung des Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 14. Dezember 2010 - 2 K 495/09 - wird der Bescheid des Beklagten vom 29. April 2009 aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, dem Kläger eine Einbürgerungszusicherung zu er
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. Sept. 2011 - 5 C 27/10
bei uns veröffentlicht am 01.09.2011
Tatbestand
1
Die Klägerin ist kurdische Volkszugehörige yezidischen Glaubens. Sie wurde nach eigenen Angaben am 17. Juli 1988 in der Türkei geboren. Als siebenjähriges K
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Juni 2011 - 1 B 1/11
bei uns veröffentlicht am 20.06.2011
Gründe
1
Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde des Klägers hat keinen Erfolg.
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 26. Okt. 2010 - 11 K 930/10
bei uns veröffentlicht am 26.10.2010
Tenor
Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger in den deutschen Staatsverband einzubürgern.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
1 Der Kläger begehrt eine Entscheidung über seinen Antrag auf seine Einbürgerung in den
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 25. Okt. 2010 - 11 K 2440/10
bei uns veröffentlicht am 25.10.2010
Tenor
Der Bescheid des Beklagten vom 01.11.2007 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 31.05.2010 werden aufgehoben.Der Beklagte wird verpflichtet, den Kläger in den deutschen Staatsverband einzubürgern.Die Kosten des Ve
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 07. Okt. 2010 - 11 K 4710/09
bei uns veröffentlicht am 07.10.2010
Tenor
Der Bescheid des Beklagten vom 24.04.2008 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 26.11.2009 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Kläger in den deutschen Staatsverband einzubürgern.Der Beklagte trä
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2010 - 5 C 9/10
bei uns veröffentlicht am 30.06.2010
Tatbestand
1
Der Kläger begehrt die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.
2
Referenzen
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und...