Vereinfachte Art der Beweisaufnahme
(1) Die Vernehmung eines Zeugen, Sachverständigen oder Mitbetroffenen darf durch Verlesung von Protokollen über eine frühere Vernehmung sowie von Urkunden, die eine von ihnen stammende Äußerung enthalten, ersetzt werden.
(2) Erklärungen von Behörden und sonstigen Stellen über ihre dienstlichen Wahrnehmungen, Untersuchungen und Erkenntnisse sowie über diejenigen ihrer Angehörigen dürfen auch dann verlesen werden, wenn die Voraussetzungen des § 256 der Strafprozeßordnung nicht vorliegen.
(3) Das Gericht kann eine behördliche Erklärung (Absatz 2) auch fernmündlich einholen und deren wesentlichen Inhalt in der Hauptverhandlung bekanntgeben. Der Inhalt der bekanntgegebenen Erklärung ist auf Antrag in das Protokoll aufzunehmen.
(4) Das Verfahren nach den Absätzen 1 bis 3 bedarf der Zustimmung des Betroffenen, des Verteidigers und der Staatsanwaltschaft, soweit sie in der Hauptverhandlung anwesend sind. § 251 Absatz 1 Nummer 3 und 4, Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3 und 4 sowie die §§ 252 und 253 der Strafprozeßordnung bleiben unberührt.
Passende Werkzeuge
- Strafrecht & OrdnungswidrigkeitenAbsehen von der Verfolgung im Jugendstrafverfahren: die drei Wege des § 45 JGGDer Staatsanwalt kann im Jugendstrafverfahren auf drei Wegen von der Verfolgung absehen — der erste ohne Richter und ohne Auflage. Die App zeigt, welcher Weg trägt, und schreibt die Anregung.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- Strafrecht & OrdnungswidrigkeitenAnzeige oder Strafantrag? Der Unterschied, der das Verfahren kostet (§ 158 StPO)Bei Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung wird ohne Strafantrag nicht verfolgt — eine bloße Anzeige genügt nicht. Die App erkennt die Lage, schreibt das passende Dokument mit ausdrücklicher Antragsklausel und beantragt die Eingangsbestätigung, auf die Verletzte einen Anspruch haben.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.