Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 62 Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde

(1) Gegen Anordnungen, Verfügungen und sonstige Maßnahmen, die von der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren getroffen werden, können der Betroffene und andere Personen, gegen die sich die Maßnahme richtet, gerichtliche Entscheidung beantragen. Dies gilt nicht für Maßnahmen, die nur zur Vorbereitung der Entscheidung, ob ein Bußgeldbescheid erlassen oder das Verfahren eingestellt wird, getroffen werden und keine selbständige Bedeutung haben.

(2) Über den Antrag entscheidet das nach § 68 zuständige Gericht. Die §§ 297 bis 300, 302, 306 bis 309 und 311a der Strafprozeßordnung sowie die Vorschriften der Strafprozeßordnung über die Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens gelten sinngemäß. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht anfechtbar, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.

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Europarecht: Zugang geschädigter Dritter zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens

20.10.2011

kartellrechtliche Bestimmungen der Union verbieten es nicht, dass Geschädigter Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens erhält-EuGH vom 14.06.11-Az:C-360/09

Fahrtenbuchauflage: Keine Auflage nach verdachtsunabhängiger Videoüberwachung

31.05.2010

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Referenzen - Gesetze | § 350 AO 1977

§ 350 AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 16 §§.

§ 350 AO 1977 wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG | § 4 Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde


(1) Die Festsetzung der Vergütung, der Entschädigung oder des Vorschusses erfolgt durch gerichtlichen Beschluss, wenn der Berechtigte oder die Staatskasse die gerichtliche Festsetzung beantragt oder das Gericht sie für angemessen hält. Eine Festsetzu

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 42 Feststellung einer Pauschgebühr


(1) In Strafsachen, gerichtlichen Bußgeldsachen, Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, in Verfahren nach dem IStGH-Gesetz, in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie in Verfahren nach § 151 Nummer

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 25a Kostentragungspflicht des Halters


(1) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwan

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 83 Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren


(1) Im gerichtlichen Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 81 entscheidet das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk die zuständige Kartellbehörde ihren Sitz hat; es entscheidet auch über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62 des Ge
§ 350 AO 1977 wird zitiert von 7 anderen §§ im Abgabenordnung.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 69 Zwischenverfahren


(1) Ist der Einspruch nicht rechtzeitig, nicht in der vorgeschriebenen Form oder sonst nicht wirksam eingelegt, so verwirft ihn die Verwaltungsbehörde als unzulässig. Gegen den Bescheid ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Antrag auf ger

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 110


(1) Die Entscheidung über die Entschädigungspflicht für einen Vermögensschaden, der durch eine Verfolgungsmaßnahme im Bußgeldverfahren verursacht worden ist (§ 8 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen), trifft die Verwaltun

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 52 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand


(1) Für den befristeten Rechtsbehelf gegen den Bescheid der Verwaltungsbehörde gelten die §§ 44, 45, 46 Abs. 2 und 3 und § 47 der Strafprozeßordnung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 108 Rechtsbehelf und Vollstreckung


(1) Im Verfahren der Verwaltungsbehörde ist gegen den 1. selbständigen Kostenbescheid,2. Kostenfestsetzungsbescheid (§ 106) und3. Ansatz der Gebühren und Auslagender Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 zulässig. In den Fällen der Nummern 1
§ 350 AO 1977 zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 302 Zurücknahme und Verzicht


(1) Die Zurücknahme eines Rechtsmittels sowie der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels können auch vor Ablauf der Frist zu seiner Einlegung wirksam erfolgen. Ist dem Urteil eine Verständigung (§ 257c) vorausgegangen, ist ein Verzicht ausges

Strafprozeßordnung - StPO | § 306 Einlegung; Abhilfeverfahren


(1) Die Beschwerde wird bei dem Gericht, von dem oder von dessen Vorsitzenden die angefochtene Entscheidung erlassen ist, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt. (2) Erachtet das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheid

Strafprozeßordnung - StPO | § 297 Einlegung durch den Verteidiger


Für den Beschuldigten kann der Verteidiger, jedoch nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen, Rechtsmittel einlegen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 311a Nachträgliche Anhörung des Gegners


(1) Hat das Beschwerdegericht einer Beschwerde ohne Anhörung des Gegners des Beschwerdeführers stattgegeben und kann seine Entscheidung nicht angefochten werden, so hat es diesen, sofern der ihm dadurch entstandene Nachteil noch besteht, von Amts weg
§ 350 AO 1977 zitiert 1 andere §§ aus dem Abgabenordnung.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 68 Zuständiges Gericht


(1) Bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat. Der Richter beim Amtsgericht entscheidet allein. (2) Im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ist der

Referenzen - Urteile | § 350 AO 1977

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38 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 350 AO 1977.

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2012 - KRB 39/11

bei uns veröffentlicht am 31.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KRB 39/11 vom 31. Januar 2012 in dem Kartellbußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeiten hier: Beschwerde gegen die Zinszahlungsanforderung Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Januar 2012 durch de

Amtsgericht Viechtach Beschluss, 28. Sept. 2018 - 6 II OWi 286/18

bei uns veröffentlicht am 28.09.2018

Tenor 1. Der Kostenfestsetzungsbescheid der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt vom 18.04.2018 wird aufgehoben, soweit die über 252,28 Euro hinausgehende Auslagenforderung des Betroffenen als unbillig zurückge

Amtsgericht Bamberg Beschluss, 07. Sept. 2017 - 23 OWi 2311 Js 9332/17

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

Tenor Der Antrag des Betroffenen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 05.09.2017 wegen Versäumung des Hauptverhandlungstermins am 23.08.2017 wird als unbegründet verworfen. Gründe I. Der Betroffen

Amtsgericht Würzburg Beschluss, 31. Jan. 2018 - 206 OWi 21/18

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor 1. Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt wird angewiesen, dem Betroffenen/ dessen Verteidiger folgende Beweismittel zur Verfügung zu stellen: – Lebensakte des verwendeten Messgeräts – Original-Lichtbild

Amtsgericht Bayreuth Beschluss, 28. Sept. 2015 - 7 OWi 131/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2015

Gründe Amtsgericht Bayreuth 7 Owi 131/15 Beschluss Bayreuth, den 28. September 2015 1. Aufgrund des Antrags des Verteidiger vom 7. Mai 2015 auf gerichtliche Entscheidung wird festgestellt, dass das Bayerischen Polizeiver

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Apr. 2017 - M 10 K 17.842

bei uns veröffentlicht am 03.04.2017

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht Ingolstadt verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Amtsgerichts vorbehalten. Gründe

Landgericht Würzburg Beschluss, 02. Jan. 2018 - 1 Qs 222/17

bei uns veröffentlicht am 02.01.2018

Tenor Auf die Gegenvorstellung der Verteidigerin vom 08.12.2017 gegen den Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 27.11.2017 ist nichts veranlasst. Gründe Auf die Gründe des Beschlusses vom 27.11.2017 wird zur

Amtsgericht Straubing Beschluss, 12. Juni 2018 - 9 OWi 353/18

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

Tenor 1. Der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet zurückgewiesen. 2. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen. Gründe Mit S

Amtsgericht Landsberg am Lech Beschluss, 04. Apr. 2017 - 3 OWi 97/17

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor 1. Die Zentrale Bußgeldstelle im bayerischen Polizeiverwaltungsamt wird angewiesen, der Verteidigung die .Tuff-Datei, den Softwaretoken und das Passwort der gegenständlichen Messung zur Verfügung zu stellen. 2. Die Staatska

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 30. Juni 2015 - Vf. 99-VI/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Gründe Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Aktenzeichen: Vf. 99-VI-14 vom 30. Juni 2015 Stichwort Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung, der zufolge ein Einspruch gegen einen behördlichen Bußgeldb

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 03. Jan. 2019 - 4 RBs 377/18

bei uns veröffentlicht am 03.01.2019

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird verworfen.Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene (§ 473 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG). 1Gründe 2Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm hat in ihrer Antra

Amtsgericht Landsberg am Lech Beschluss, 23. Juli 2018 - 3 OWi 92/18

bei uns veröffentlicht am 23.07.2018

Tenor Der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung über die beantragte Herausgabe der 1.Messdatei als digitale Kopie im TUFF-Format mit dazu gehörenden Token und Passwort 2.der Lebe

Amtsgericht Freising Beschluss, 05. Juli 2018 - 3 OWi 30/18

bei uns veröffentlicht am 05.07.2018

Tenor 1. Der Antrag des Betroffenen vom 16.4.2018 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen. Gründe I. Das Bayerische Pol

Amtsgericht Eisleben Beschluss, 25. Apr. 2018 - 12 OWi 284/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor 1. Auf den Antrag der Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung wird der Kostenbescheid der Bußgeldbehörde vom 01.09.2016 aufgehoben. Folgende Beträge werden zur Erstattung festgesetzt: - 80,00 € Grundgebühr nach Nr. 5100 der Anl. 1 z

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 02. Aug. 2017 - 4 Bs 124/17

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 31. Mai 2017 aufgehoben. Für das Rechtsschutzbegehren des Antragstellers ist der Verwaltungsrechtsweg unzulässig. Der Rechtsstreit wird an

Amtsgericht Pirmasens Beschluss, 13. Apr. 2017 - 1 OWi 424/16

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die Auslagenfestsetzung der Zentralen Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom 06.07.2016 (500024150294) wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Verfahrens betreffend den Antrag auf gerichtliche Entscheid

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Beschluss, 30. Dez. 2016 - 4 OWi 553/16

bei uns veröffentlicht am 30.12.2016

1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 12.12.2016 wird dahingehend entsprochen, dass die Bußgeldbehörde verpflichtet wird, der Betroffenen die Falldateien der vollständigen Messreihe im TUFF-Dateiformat sowie als XML-Datei mit der zugehörige

Amtsgericht Soest Beschluss, 14. Sept. 2016 - 21 OWi 295/16 (b)

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Auf den Antrag des Betroffenen vom 11.08.2016 wird die Kostenanforderung des Kreises T vom 27.07.2016 für eine Aktenübersendungspauschale in Höhe von 12 Euro gem. § 107 Abs. 5 OWiG zu zahlen, aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens sowie die not

Amtsgericht Lüdinghausen Beschluss, 07. Juli 2016 - 19 OWi 122/16 (b)

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor Der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung gegen den Kostenbescheid der Verwaltungsbehörde vom 4.5.2016 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt dieser selbst. 1 Gründe: 2

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 22. Juni 2016 - V-2 Kart 8/15 (OWi)

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor I. Auf den Antrag der Vollstreckungsschuldnerin wird der Beschluss des Bundeskartellamts vom 11. März 2014 – B1-200/06-U11-VO – teilweise abgeändert: Von der E. GmbH wird aus dem Bußgeldbescheid vom 29. Januar 2009 der gesetzliche Zinsbetrag n

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 31. März 2016 - 3 O 66/16

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Gründe 1 Die nach § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG sowie den §§ 146, 147 VwGO zulässige Beschwerde des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. 2 Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 23. Februar 2016, durch den d

Amtsgericht Bonn Beschluss, 17. Feb. 2016 - 52 Gs 53/14

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 2. April 2013 hinsichtlich der Gewährung von Akteneinsicht  als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. 1Gründe 2I. 3Mit mittlerweile rechtskräftigen B

Amtsgericht Landstuhl Beschluss, 06. Nov. 2015 - 2 OWi 4286 Js 2298/15

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

Tenor 1. Dem Zeugen … wird zur Vorbereitung auf die nächste Hauptverhandlung in dieser Sache aufgegeben, bei der Messstelle 511006, BAB62, km 219,6, Gem. Bann, die Länge des sog. Seitenstreifens binnen 2 Wochen zu verifizieren. 2. Der Zent

Amtsgericht Bergisch Gladbach Beschluss, 02. Okt. 2015 - 48 OWi 355/15 [b]

bei uns veröffentlicht am 02.10.2015

Tenor Der Verwaltungsbehörde, also dem Rheinisch-Bergischen Kreis - Der Landrat -, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, wird aufgegeben, die gesamte digitale Messdatei, betreffend den Bußgeldvorgang gegen den Betroffenen unter dem Aktenzeiche

Amtsgericht Weißenfels Beschluss, 03. Sept. 2015 - 10 AR 1/15

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor 1. Der Verwaltungsbehörde wird aufgegeben, die sog. Rohmessdaten der dem Bußgeldbescheid zugrunde liegenden Geschwindigkeitsmessung vom 28. Nov. 2014 (A 9, km 140,200 Fahrtrichtung München, 16.39 Uhr) in unverschlüsselter Form an den Betrof

Amtsgericht Lüdinghausen Beschluss, 13. Aug. 2015 - 19 OWi 166/15 [b]

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor Auf den Antrag des Betroffenen wird die Kostenanforderung des Kreises C vom 2.6.2015 für eine Aktenübersendungspauschale in Höhe von 12,00 Euro gemäß § 107 Abs. 5 OWiG zu zahlen, aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Ausl

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 22. Juli 2015 - IV-2 RBs 63/15

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen. 1G r ü n d e : 2I. 3Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung derzulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 120,- €

Amtsgericht Castrop-Rauxel Urteil, 10. Juli 2015 - 6 OWi 61/15

bei uns veröffentlicht am 10.07.2015

Tenor Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 240,00 EUR verurteilt. Dem Betroffenen wird die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenve

Amtsgericht Bergisch Gladbach Beschluss, 05. März 2014 - 48 OWi 207/14 [b]

bei uns veröffentlicht am 05.03.2014

Tenor 1. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Betroffenen über seinen Verteidiger Auskunft zu erteilen, a) ob im Zeitraum zwischen der letzten Eichung (29.08.2013) und dem Tattag (26.09.2013) Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten an dem Geschw

Amtsgericht Heilbronn Beschluss, 26. Jan. 2011 - 32 OWi 8010/11

bei uns veröffentlicht am 26.01.2011

Tenor 1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den die Zeugenentschädigung versagenden Bescheid des Landratsamts H. vom 17.11.2010 wird als unbegründet zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten ihres Rechtsbehelfs. Gründe

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 22. Nov. 2010 - 3 L 1381/10.MZ

bei uns veröffentlicht am 22.11.2010

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 1.600,00 € festgesetzt. Gründe 1 Der Antrag der Antragstelle

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 22. Apr. 2010 - 1 O 63/10

bei uns veröffentlicht am 22.04.2010

Gründe 1 Die gemäß § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG i. V. m. §§ 146 VwGO, 173 GKG zulässige Beschwerde der Beklagten ist unbegründet. 2 Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 8. März 2010, durch den de

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 09. Jan. 2009 - 1 Ss 168/08

bei uns veröffentlicht am 09.01.2009

weitere Fundstellen ... Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 28. April 2008 aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsb

Amtsgericht Kehl Beschluss, 05. Aug. 2008 - 6 OWi 3/08

bei uns veröffentlicht am 05.08.2008

Tenor 1. Der Kostenbescheid der Stadt K. vom 20.05.2008, Az. ..., wird aufgehoben . 2. Die notwendigen Auslagen der Antragstellerin trägt die Staatskasse. Gründe   I. 1 Am 21.02.2008 wurde mit dem auf die Antragstellerin zugelassene

Amtsgericht Kehl Beschluss, 07. Mai 2008 - 6 OWi 1/08

bei uns veröffentlicht am 07.05.2008

Tenor Der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung über den Verwerfungsbescheid der Bußgeldstelle der Stadt K. vom 27.03.2008, Az. ..., wird als unbegründet verworfen. Der Betroffene hat die Kosten des gerichtlichen Verfahrens z

Amtsgericht Stralsund Beschluss, 19. Nov. 2007 - 15 OWiG 320/07

bei uns veröffentlicht am 19.11.2007

Tenor wird auf den Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung der Kostenbescheid vom 14.09.2007 aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen hat die Landeskasse zu tragen. Gründe 1 ..

Amtsgericht Ulm Beschluss, 01. Sept. 2004 - 3 OWi 198/04

bei uns veröffentlicht am 01.09.2004

Tenor 1. Der Antrag der Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung wegen des Kostenbescheids vom 14. Juni 2004 wird als unbegründet verworfen. 2. Die Betroffene trägt die durch ihren Rechtsbehelf verursachten Verfahrenskosten und die notwendigen

Amtsgericht Ulm Beschluss, 30. Juli 2004 - 3 OWi 94/04

bei uns veröffentlicht am 30.07.2004

Tenor 1. Der Antrag d. Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung wegen des Kostenbescheids vom 26. März 2004 wird als unbegründet verworfen. 2. D. Betroffene trägt die durch seinen Rechtsbehelf verursachten Verfahrenskosten und die notwendigen A

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(1) Bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat. Der Richter beim Amtsgericht entscheidet allein. (2) Im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ist der Jugendrichter...
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