Oberflächengewässerverordnung - OGewV 2016 | § 1 Zweck
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Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer Inhaltsverzeichnis
Diese Verordnung dient dem Schutz der Oberflächengewässer und der wirtschaftlichen Analyse der Nutzungen ihres Wassers.
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1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 29/05/2015 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren
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