Oberflächengewässerverordnung - OGewV 2016 | § 1 Zweck

Oberflächengewässerverordnung - OGewV 2016 | § 1 Zweck
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer Inhaltsverzeichnis

Diese Verordnung dient dem Schutz der Oberflächengewässer und der wirtschaftlichen Analyse der Nutzungen ihres Wassers.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 29/05/2015 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen.               Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.