OGewVAmtlich · § 5 UrhG
Oberflächengewässerverordnung
Rechtsstand: 09.12.2020Fundstelle: BGBl I 2016, 1373Ausgefertigt: 20.06.2016
Vorschriften
16 Vorschriften- § 1Zweck
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen
- § 4Zusammenstellung der Gewässerbelastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen; Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste
- § 5Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials
- § 6Einstufung des chemischen Zustands
- § 7Anforderungen bei überarbeiteten Umweltqualitätsnormen und bei Umweltqualitätsnormen für neue Stoffe
- § 8Oberflächenwasserkörper, die der Trinkwassergewinnung dienen
- § 9Normen für die Überwachung der Qualitätskomponenten; Anforderungen an die Beurteilung der Überwachungsergebnisse, an Analysenmethoden und an Laboratorien
- § 10Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz
- § 11Überwachung von Stoffen der Beobachtungsliste
- § 12Darstellung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands
- § 13Zusätzliche Inhalte der Bewirtschaftungspläne; elektronisch zugängliches Portal
- § 14Bewirtschaftungsziele für Stickstoff
- § 15Ermittlung langfristiger Trends
- § 16Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen