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Rechtsgebiet

Abfallrecht

72 von 905 Normen · 5 Urteile im Überblick

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Das Abfallrecht beantwortet zwei Fragen: Was ist Abfall, und was muss damit geschehen? Beide Antworten stehen im Kreislaufwirtschaftsgesetz.

📐 Die Begriffsbestimmung des § 3 Abs. 1 KrWG ist absichtsbezogen, nicht stofflich: Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Ob etwas Abfall ist, hängt also am Verhalten und am Willen des Besitzers — derselbe Gegenstand kann Ware oder Abfall sein. Das Gesetz unterscheidet weiter: Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.

★★★ Die zweite Antwort ist eine feste Rangfolge. § 6 Abs. 1 KrWG ordnet Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung in fünf Stufen: Vermeidung · Vorbereitung zur Wiederverwendung · Recycling · sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung · Beseitigung. Wer eine niedrigere Stufe wählt, muss begründen, warum die höhere ausscheidet.

⚠ Wann betrifft es Sie? Bei Entsorgungspflichten und Überlassungspflichten gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, bei der Einstufung eines Stoffes als Nebenprodukt statt als Abfall, bei Gebührenbescheiden und bei Anlagengenehmigungen.

Übersichtsartikel · Was ist Abfallrecht?
Rechtsanwalt Dirk Streifler

Das Abfallrecht regelt in Deutschland den Umgang mit Abfällen, wobei es das Ziel verfolgt, Mensch und Umwelt vor möglichen Gefahren zu schützen und einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen zu fördern. Weiterlesen ›

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