Rechtsgebiet
Abfallrecht
72 von 905 Normen · 5 Urteile im Überblick
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Das Abfallrecht beantwortet zwei Fragen: Was ist Abfall, und was muss damit geschehen? Beide Antworten stehen im Kreislaufwirtschaftsgesetz.
📐 Die Begriffsbestimmung des § 3 Abs. 1 KrWG ist absichtsbezogen, nicht stofflich: Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Ob etwas Abfall ist, hängt also am Verhalten und am Willen des Besitzers — derselbe Gegenstand kann Ware oder Abfall sein. Das Gesetz unterscheidet weiter: Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.
★★★ Die zweite Antwort ist eine feste Rangfolge. § 6 Abs. 1 KrWG ordnet Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung in fünf Stufen: Vermeidung · Vorbereitung zur Wiederverwendung · Recycling · sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung · Beseitigung. Wer eine niedrigere Stufe wählt, muss begründen, warum die höhere ausscheidet.
⚠ Wann betrifft es Sie? Bei Entsorgungspflichten und Überlassungspflichten gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, bei der Einstufung eines Stoffes als Nebenprodukt statt als Abfall, bei Gebührenbescheiden und bei Anlagengenehmigungen.
Das Abfallrecht regelt in Deutschland den Umgang mit Abfällen, wobei es das Ziel verfolgt, Mensch und Umwelt vor möglichen Gefahren zu schützen und einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen zu fördern. Weiterlesen ›
Schlüsselnormen
- § 3 ElektroGBegriffsbestimmungen
- § 6 ElektroGRegistrierung
- § 7 ElektroGFinanzierungsgarantie
- § 9 ElektroGKennzeichnung
- § 14 ElektroGBereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- § 2 ElektroGAnwendungsbereich
- § 13 ElektroGSammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- § 10 ElektroGGetrennte Erfassung
- § 16 ElektroGRücknahmepflicht der Hersteller
- § 1 ElektroGAbfallwirtschaftliche Ziele
- § 4 ElektroGProduktkonzeption
- § 17 ElektroGRücknahmepflicht der Vertreiber
- § 23 ElektroGAnforderungen an die Verbringung
- § 5 ElektroGEinrichten der Gemeinsamen Stelle
- § 12 ElektroGBerechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten
- § 40 ElektroGErmächtigung zur Beleihung
- § 8 ElektroGNiederlassungspflicht, Beauftragung und Benennung eines Bevollmächtigten
- § 11 ElektroGVerordnungsermächtigungen
- § 20 ElektroGBehandlung und Beseitigung
- § 21 ElektroGZertifizierung
- § 22 ElektroGVerwertung
- § 27 ElektroGMitteilungspflichten der Hersteller
- § 28 ElektroGInformationspflichten der Hersteller gegenüber Wiederverwendungseinrichtungen und Behandlungsanlagen
- § 31 ElektroGAufgaben der Gemeinsamen Stelle
- § 36 ElektroGZuständige Behörde
- § 38 ElektroGWeitere Aufgaben der zuständigen Behörde
- § 46 ElektroGÜbergangsvorschriften
- § 7a ElektroGRücknahmekonzept
- § 15 ElektroGAufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte
- § 17a ElektroGRücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen
- § 17b ElektroGKooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und zertifizierten Erstbehandlungsanlagen
- § 18 ElektroGInformationspflichten gegenüber den privaten Haushalten
- § 18a ElektroGKennzeichnung und Hinweispflichten an Sammel- und Rücknahmestellen
- § 19 ElektroGRücknahme durch den Hersteller
- § 19a ElektroGInformationspflichten der Hersteller
- § 24 ElektroGVerordnungsermächtigungen
- § 25 ElektroGAnzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
- § 26 ElektroGMitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- § 29 ElektroGMitteilungspflichten der Vertreiber
- § 30 ElektroGMitteilungspflichten der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
- § 32 ElektroGMitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbundesamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen
- § 33 ElektroGBefugnisse der Gemeinsamen Stelle
- § 34 ElektroGRückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle
- § 35 ElektroGOrganisation der Gemeinsamen Stelle
- § 37 ElektroGAufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung
- § 38a ElektroGVollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten
- § 39 ElektroGZusammenarbeit mit anderen Behörden
- § 41 ElektroGAufsicht
- § 42 ElektroGBeendigung der Beleihung
- § 43 ElektroGBeauftragung Dritter
- § 44 ElektroGWiderspruch und Klage
- § 45 ElektroGBußgeldvorschriften
- § 8 EfbVZuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
- § 3 AbfAEVZuverlässigkeit
- § 3 AVVGefährlichkeit von Abfällen
- § 8 AbfVerbrGErgänzende Bestimmungen zu den Rücknahmeverpflichtungen
- § 1 AVVAnwendungsbereich
- § 2 EfbVBegriffsbestimmungen
- § 2 AVVAbfallbezeichnung
- § 7 AbfVerbrGGebührenschuldnerschaft
- § 2 DepVBegriffsbestimmungen
- § 7 GewAbfVÜberlassung von gewerblichen Siedlungsabfällen, die nicht verwertet werden
- § 18 DepVSicherheitsleistung
- § 9 EfbVFachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
- § 5 ElektroStoffVBesondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- § 26 VerpackGAufgaben
- § 2 AbfKlärVBegriffsbestimmungen
- § 3 ElektroStoffVVoraussetzungen für das Inverkehrbringen
- § 8 ElektroStoffVVerpflichtungen des Vertreibers
- § 2 GewAbfVBegriffsbestimmungen
- § 22 VerpackGAbstimmung
- § 1 AbfKlärVAnwendungsbereich
Aktuelle Urteile
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