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§ 11Amtlich · § 5 UrhG

Ansprüche aus dinglichen Rechten

Zeitreise: 12.08.2005

Ansprüche (§ 1) aus dem Eigentum oder anderen Rechten an einer Sache oder an einem Recht mit Ausnahme der in den §§ 987 bis 992 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelten Ansprüche sind zu erfüllen.

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