(1) Für eine beschränkt geschäftsfähige oder geschäftsunfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag; ein Vormund oder Pfleger bedarf hierzu der Genehmigung des Familiengerichts, ein Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Für eine geschäftsfähige Person, für die in dieser Angelegenheit ein Betreuer bestellt und ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1825 des Bürgerlichen Gesetzbuchs angeordnet ist, stellt der Betreuer den Antrag; er bedarf hierzu der Genehmigung des Betreuungsgerichts.

(2) Das Gericht hat den Antragsteller in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1, wenn er als beschränkt Geschäftsfähiger das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, sowie in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 zu dem Antrag zu hören.

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Familienrecht: Strenge Maßstäbe bei der Namensänderung eines Kindes

07.03.2017

Eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis hat zu unterbleiben, wenn sich nach umfassender Amtsaufklärung keine Erforderlichkeit der Namensänderung für das Kindeswohl ergibt.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Namensänderungsgesetz - NamÄndG | § 8


(1) Ist zweifelhaft, welchen Familiennamen ein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes, ein Staatenloser oder heimatloser Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder ein Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling mit Wohnsitz im Inland zu f
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1825 Einwilligungsvorbehalt


(1) Soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die einen Aufgabenbereich des Betreuers betrifft, de

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Amtsgericht München Beschluss, 22. Feb. 2017 - 552 F 1160/17 RE

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor 1. Eine Anhörung des Betroffenen durch das Amtsgericht - Familiengericht - München zur beabsichtigten Namensänderung unterbleibt.  2. Gerichtskosten werden (weiterhin) nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstatte

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Juli 2017 - 16 WF 367/17

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor 1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - München vom 22.2.2017 wird verworfen. 2. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Wert des Beschwerdeve

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. März 2018 - XII ZB 458/17

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 458/17 vom 21. März 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 59 Der zuständigen Verwaltungsbehörde steht hinsichtlich der familiengerichtlichen Anhörung eines Ant

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2016 - XII ZB 298/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 298/15 vom 9. November 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1628; NamÄndG §§ 2, 3 a) Beantragt ein Elternteil die Übertragung der Entscheidungsbefugnis über e

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 29. Juli 2015 - 16 UF 117/15

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor 1. Der Beschwerdeführerin wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist bewilligt. 2. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Familiengerichts Ravensburg vom 06.05.2015 in Zi

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Jan. 2015 - 5 UF 202/14

bei uns veröffentlicht am 16.01.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Offenburg vom 12.08.2014 wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Verfahrenswert

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(1) Soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die einen Aufgabenbereich des Betreuers betrifft, dessen...