Luftsicherheitsgesetz - LuftSiG | § 5 Besondere Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden

(1) Die Luftsicherheitsbehörde kann Personen, welche den Sicherheitsbereich des Flugplatzes betreten haben oder betreten wollen, durchsuchen oder in sonstiger geeigneter Weise überprüfen. Sie kann Gegenstände durchsuchen, durchleuchten oder in sonstiger geeigneter Weise überprüfen, die in diese Bereiche verbracht wurden oder werden sollen. Die Luftsicherheitsbehörde kann die Orte, an denen die Sicherheitskontrollen stattfinden, durch bewaffnete Polizeivollzugsbeamte schützen, die Sicherheitsbereiche des Flughafens bestreifen und gefährdete Flugzeuge durch bewaffnete Standposten sichern.

(2) Die Luftsicherheitsbehörde kann Fluggäste, Mitarbeiter der Flugplatzbetreiber, der Luftfahrtunternehmen und anderer Unternehmen sowie sonstige Personen, welche die Luftseite des Flugplatzes betreten haben oder betreten wollen, insbesondere anhalten und aus diesen Bereichen verweisen, wenn diese Personen

1.
ihre Berechtigung zum Betreten nicht nachweisen,
2.
eine Durchsuchung ihrer Person und mitgeführter Gegenstände oder deren Überprüfung in sonstiger geeigneter Weise vor dem Betreten des Sicherheitsbereichs durch die Luftsicherheitsbehörde nach den in § 11 Abs. 1 genannten Gegenständen ablehnen oder
3.
in § 11 Abs. 1 genannte Gegenstände oder sonstige Gegenstände, die bei der Durchsuchung oder Überprüfung festgestellt werden und die sich zu Angriffen auf Personen oder zur Beschädigung von Luftfahrzeugen eignen, nicht außerhalb des Sicherheitsbereichs des Flugplatzes zurücklassen oder nicht dem Luftfahrtunternehmen zur Beförderung übergeben.

(3) Die Luftsicherheitsbehörde kann Fracht, aufgegebenes Gepäck, Postsendungen und sonstige Gegenstände, die in Sicherheitsbereiche des Flugplatzes verbracht wurden oder verbracht werden sollen, nach den in § 11 Abs. 1 genannten Gegenständen durchsuchen, durchleuchten oder in sonstiger geeigneter Weise überprüfen. Bei Postsendungen findet Satz 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass diese nur geöffnet werden dürfen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass sich darin verbotene Gegenstände im Sinne des § 11 Absatz 1 Satz 2 oder Gegenstände, deren Beförderung gegen § 27 des Luftverkehrsgesetzes verstößt, befinden.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Luftsicherheits-Schulungsverordnung - LuftSiSchulV | § 7 Zusatzschulungen für Luftsicherheitsassistenten


(1) Personal, das bereits erfolgreich für den Einsatz nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Luftsicherheitsgesetzes geprüft wurde (Luftsicherheitsassistenten), kann für die Tätigkeit als 1. Luftsicherheitskontrollkraft für Personal- und Warenkontrollen und als

Bundespolizeigesetz - BGSG 1994 | § 14 Allgemeine Befugnisse


(1) Die Bundespolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den §§ 1 bis 7 die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren, soweit nicht dieses Gesetz die Befugnisse der Bundespolizei besonders regelt. (2) Gefahr im Sinne dieses Abschn

Bundespolizeigesetz - BGSG 1994 | § 4 Luftsicherheit


Der Bundespolizei obliegt der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs nach den §§ 3, 5, 9 Absatz 1a und § 10a Absatz 2 des Luftsicherheitsgesetzes, soweit diese Aufgaben nach § 16 Absatz 3a und 3b des Luftsicherheitsgesetzes in bunde
wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Luftsicherheitsgesetz - LuftSiG | § 8 Sicherheitsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber


(1) Der Betreiber eines Flugplatzes ist zum Schutz des Flughafenbetriebs vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs verpflichtet, 1. Flughafenanlagen, Bauwerke, Räume und Einrichtungen so zu erstellen, zu gestalten und zu unterhalten, dass die

Luftsicherheitsgesetz - LuftSiG | § 17 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen


(1) Das Bundesministerium des Innern regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7, insbesondere 1. die Frist für eine Wiederholung der Überprüfung sowie2. die Einzelheiten der

Luftsicherheitsgesetz - LuftSiG | § 16 Zuständigkeiten


(1) Die örtliche Zuständigkeit der Luftsicherheitsbehörden für die Aufgaben nach § 2 erstreckt sich auf das Flugplatzgelände. Die Maßnahmen nach § 3 Absatz 4 und § 5 Absatz 3 sowie die Überprüfungen der Verfahren zum sicheren Umgang der Unternehmen m

Luftsicherheitsgesetz - LuftSiG | § 10a Sicherheitsausrüstung


(1) Sicherheitsausrüstung sind Kontrollmittel zur Durchführung der Kontrollen von Fluggästen und Handgepäck, von aufgegebenem Gepäck, von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen, von Fracht und Post, von Bordvorräten und Flughaf
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Luftverkehrsgesetz - LuftVG | § 27


(1) Die Beförderung von Stoffen und Gegenständen, die durch Rechtsverordnung als gefährliche Güter bestimmt sind, insbesondere Giftgase, Kernbrennstoffe und andere radioaktive Stoffe, mit Luftfahrzeugen bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann allgem
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Luftsicherheitsgesetz - LuftSiG | § 11 Verbotene Gegenstände


(1) Das Mitführen im Handgepäck oder Ansichtragen von 1. Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen sowie Sprühgeräten, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden können,2. Sprengstoffen, Munition, Zündkapseln, brennbaren Flüssigkeiten, ätzenden

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97 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Sept. 2018 - X ZR 111/17

bei uns veröffentlicht am 04.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 111/17 Verkündet am: 4. September 2018 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juli 2018 - III ZR 391/17

bei uns veröffentlicht am 26.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 391/17 Verkündet am: 26. Juli 2018 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 12 Abs.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Juli 2018 - 3 B 22/17

bei uns veröffentlicht am 20.07.2018

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers bleibt ohne Erfolg. Weder hat die Rechtssache die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) no

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Dez. 2017 - III ZR 48/17

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 48/17 vom 14. Dezember 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:141217BIIIZR48.17.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat 14. Dezember 2017 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Herrmann, die Richt

Arbeitsgericht Köln Urteil, 27. Okt. 2016 - 5 Ca 4634/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor 1)      Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin in Erfüllung des Urlaubsanspruches für das Jahr 2016 weitere 8 Arbeitstage Urlaub zu gewähren, also insgesamt 36 Tage Urlaub für 2016. 2)      Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Arbeitsgericht Köln Urteil, 27. Okt. 2016 - 8 Ca 1328/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 64,35 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 5,85 € seit dem 16.04., 16.05., 16.06., 16.07., 16.08., 16.09., 16.10., 16.11., 16.12.2015, 16.01. und

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 30. Aug. 2016 - 12 Sa 1170/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil desArbeitsgerichts Köln vom 22.10.2015 – 8 Ca 9899/14 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2.              Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2              Die Parteien s

Bundesarbeitsgericht Urteil, 11. Nov. 2015 - 10 AZR 469/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Mai 2014 - 12 Sa 848/13 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arb

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Okt. 2015 - 5 AZR 843/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Oktober 2014 - 17 Sa 285/14 - in seiner Ziff. I.3. aufgehoben und die Berufung d

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Sept. 2015 - 11 Sa 437/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.03.2014 – 10 Ca 2463/13 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rec

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Sept. 2015 - 11 Sa 898/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.08.2014 – 19 Ca 7535/13 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rec

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Sept. 2015 - 11 Sa 1084/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.09.2014 – 15 Ca 1657/14 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rec

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Sept. 2015 - 11 Sa 805/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 31.07.2014 – 11 Ca 9334/13 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Re

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Sept. 2015 - 11 Sa 1180/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.11.2014 – 10 Ca 9333/13 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Re

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Sept. 2015 - 11 Sa 899/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.08.2014 – 10 Ca 9332/13 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rec

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Sept. 2015 - 11 Sa 851/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.06.2014 – 7 Ca 8725/13 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rech

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Sept. 2015 - 11 Sa 1083/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.10.2014 – 1 Ca 510/14 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Recht

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Sept. 2015 - 11 Sa 897/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.08.2014 – 7 Ca 8723/13 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wi

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Sept. 2015 - 11 Sa 1042/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.08.2014 – 1 Ca 511/14 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten zuletzt noch über die Zahl

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 16. Sept. 2015 - 11 Sa 598/15

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.04.2015 – 1 Ca 7560/14 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2              Die Parteien streiten zuletzt noch

Arbeitsgericht Köln Urteil, 26. Aug. 2015 - 20 Ca 8561/14

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 769,86 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 342,75 Euro seit dem 16.11.2014 sowie auf 56,53 Euro seit dem 16.01.2014 sowie auf 161,35 Euro seit dem

Arbeitsgericht Köln Urteil, 26. Aug. 2015 - 20 Ca 8560/14

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.422,09 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 1.056,00 Euro seit dem 16.11.2014 sowie auf 52,60 Euro seit dem 16.01.2014 sowie auf 282,60 Euro seit

Arbeitsgericht Köln Urteil, 26. Aug. 2015 - 20 Ca 8559/14

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.663,72 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 852,75 Euro seit dem 16.11.2014 sowie auf 175,18 Euro seit dem 16.04.2014 sowie auf 223,20 Euro seit de

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Aug. 2015 - 18 K 2320/14

bei uns veröffentlicht am 14.08.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheids vom 23.7.2012 und des Widerspruchsbescheids des Bundespolizeipräsidium

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Juni 2015 - 10 AZR 524/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. Juni 2014 - 12 Sa 271/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Juni 2015 - 10 AZR 518/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Juni 2014 - 4 Sa 190/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Juni 2015 - 10 AZR 832/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. August 2014 - 7 Sa 252/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Juni 2015 - 10 AZR 573/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Juni 2014 - 9 Sa 253/14 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 12. Juni 2015 - 9 Sa 793/14

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.07.2014 – 18 Ca2284/14 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird für den Kläger beschränkt auf die Abweisung der Klage wegen eines Lohnzuschlags

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 12. Juni 2015 - 9 Sa 485/14

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor I.              Auf die Berufungen der Beklagten und des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.03.2014 – 15 Ca 4677/13 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25,50 EUR ne

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 12. Juni 2015 - 9 Sa 1168/14

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.09.2014 – 5 Ca 2257/14 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird für den Kläger beschränkt auf die Abweisung der Klage wegen eines Lohnzuschlags

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 12. Juni 2015 - 9 Sa 483/14

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.03.2014 – 15 Ca8075/13 – wird zurückgewiesen. II. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.03.2014 – 15 Ca8075/13 – teilweise

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 12. Juni 2015 - 9 Sa 484/14

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.02.2014 – Az. 10 Ca 2460/13 – wird zurückgewiesen. II. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.02.2014 – Az. 10 Ca 2460/13 –

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 12. Juni 2015 - 9 Sa 308/14

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.03.2014 – 10 Ca2465/13 – wird zurückgewiesen. II. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.03.2014 – 10 Ca2465/13 – teilweise

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 12. Juni 2015 - 9 Sa 222/15

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.11.2014 –11 Ca 4122/14 – wird zurückgewiesen. II. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.11.2014 – 11 Ca 4122/14 – teilweise

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 12. Juni 2015 - 9 Sa 1169/14

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.09.2014 – 5 Ca 2258/14 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2              Die Parteien streiten über e

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 12. Juni 2015 - 9 Sa 1170/14

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.09.2014 – 5 Ca 2490/14 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird für den Kläger beschränkt auf die Abweisung der Klage wegen eines Lohnzuschlags

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 02. Juni 2015 - 12 Sa 404/14

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.03.2014 - 12 Ca 858/13 - wird nach teilweiser Klagerücknahme im Berufungsverfahren mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil klarstellend wie folgt neu gefasst

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 22. Mai 2015 - 10 Sa 1219/14

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Tenor 1.              Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.10.2014 – 15 Ca 4511/14 – wird zurückgewiesen. 2.              Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. 3.              Die Revision wird

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 09. März 2015 - 5 Sa 1247/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16. November 2014 – 11 Ca 4121/14 – wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 06. März 2015 - 10 Sa 802/14

bei uns veröffentlicht am 06.03.2015

Tenor 1.              Auf die Anschlussberufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.06.2014– 7 Ca 8721/13 – teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. 2.

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 27. Feb. 2015 - 10 Sa 936/14

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.08.2014 – 9 Ca 7690/13 – wird zurückgewiesen. 2.              Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 3.              Die Revision wird zugelassen. 1T

Landesarbeitsgericht Köln Teilurteil, 26. Feb. 2015 - 7 Sa 769/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.02.2014 wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schluss-Urteil vorbehalten. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2              Der Kläger,

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 06. Feb. 2015 - 4 Sa 9/15

bei uns veröffentlicht am 06.02.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.05.2014 – 1 Ca 9504/12 – wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Zahlung ei

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 28. Jan. 2015 - 12 Sa 871/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.07.2014 - 2 Ca 7795/13 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 3. Die Revision wird zugelassen. 1T A T B E S T A N D : 2

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 19. Jan. 2015 - 2 Sa 717/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.05.2014 – 20 Ca 7541/13 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Zahlung eines Lohnzu

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 19. Dez. 2014 - 4 Sa 1014/14

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.05.2014 – 20 Ca 7836/13 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Zahlung eines L

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 19. Dez. 2014 - 4 Sa 963/14

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.09.2014 – 9 Ca 7698/13 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Zahlung eines Lo

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 15. Dez. 2014 - 5 Sa 829/14

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25. Juni 2014 – 7 Ca 8176/13 – wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 15. Dez. 2014 - 5 Sa 778/14

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21. Mai 2014 – 20 Ca 7537/13 – wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d

Referenzen

(1) Das Mitführen im Handgepäck oder Ansichtragen von 1. Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen sowie Sprühgeräten, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden können,2. Sprengstoffen, Munition, Zündkapseln, brennbaren Flüssigkeiten, ätzenden oder giftigen...
(1) Die Beförderung von Stoffen und Gegenständen, die durch Rechtsverordnung als gefährliche Güter bestimmt sind, insbesondere Giftgase, Kernbrennstoffe und andere radioaktive Stoffe, mit Luftfahrzeugen bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann allgemein oder im...