Hat das Ersatzland einen geringeren Wert als das zu enteignende Grundstück, so ist zusätzlich eine dem Wertunterschied entsprechende Geldentschädigung festzusetzen. Hat das Ersatzland einen höheren Wert als das zu enteignende Grundstück, so ist zu bestimmen, daß der Entschädigungsberechtigte eine dem Wertunterschied entsprechende Ausgleichszahlung zu leisten hat. Auch die zusätzlich festzusetzende Geldentschädigung und die Ausgleichszahlung sind unter sinngemäßer Anwendung der §§ 17 bis 19 zu bemessen.

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Referenzen - Gesetze | § 24 LBG

§ 24 LBG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 24 LBG wird zitiert von 3 anderen §§ im Landbeschaffungsgesetz.

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 44


(1) Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, so findet zur Festsetzung einer Geldentschädigung, einer Naturalwertrente (§ 25), einer zusätzlichen Geldentschädigung (§ 24 Satz 1) oder einer Ausgleichszahlung (§ 24 Satz 2) das Entschä

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 59


(1) Für Klagen auf Festsetzung einer Geldentschädigung, einer zusätzlichen Geldentschädigung (§ 24 Satz 1), einer Ausgleichszahlung (§ 24 Satz 2), einer Naturalwertrente, einer Besitzeinweisungsentschädigung (§ 38 Abs. 4) oder auf Änderung der festge

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 23


(1) Wird die Entschädigung in Land festgesetzt, so sollen die Inhaber der dinglichen Rechte ganz oder teilweise durch Begründung gleicher Rechte an dem Ersatzland entschädigt werden. Soweit dieser Erfolg nicht erreicht werden kann, ist eine gesondert
§ 24 LBG zitiert 1 andere §§ aus dem Landbeschaffungsgesetz.

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 17


(1) Die Entschädigung wird gewährt für 1. den durch die Enteignung eintretenden Rechtsverlust (§ 18),2. andere durch die Enteignung eintretende Vermögensnachteile (§ 19). (2) Entschädigung kann verlangen, wer in seinem Recht durch die Enteignung

Referenzen - Urteile | § 24 LBG

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32 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 24 LBG.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 16. Aug. 2018 - 12 A 67/18

bei uns veröffentlicht am 16.08.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils..

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Juli 2018 - 4 S 1995/17

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gehen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. Juli 2017 - 2 K 5663/16 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt vom Beklagten die

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 06. März 2018 - 7 K 11391/17.TR

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % de

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 06. Feb. 2017 - 4 S 2542/16

bei uns veröffentlicht am 06.02.2017

Tenor Der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt. Gründe  I.1 Der Antragsteller ist Bezirksnotar im Dienst

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 20. Sept. 2016 - 4 K 1435/15

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen die Reform des Notarwesens in Baden-Württemberg und begehrt die Feststellung, dass die mit

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 20. Juli 2016 - 5 K 2256/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der am ... geborene Kläger ist Kriminaloberkommissar (Besoldungsgruppe A 10) im Dienst des beklagten Landes. 2 Er war bis Dezember 2013 bei der P

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 22. Juni 2016 - 1 A 67/14

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrun

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 22. Juni 2016 - 1 A 68/14

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrun

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 23. Feb. 2016 - 4 S 2527/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 16. November 2015 - 6 K 2915/15 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert des Beschwerdeverfah

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 21. Dez. 2015 - 6 B 1262/15

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt. 1 G r ü n d e : 2Die Beschwerde ist unbegründet. 3Die von der

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 06. Okt. 2015 - 2 L 2924/15

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 31. August 2015 bei Gericht eingegangene, teils sinngemäße Antrag, 3die aufschie

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 04. März 2015 - 12 L 2087/14

bei uns veröffentlicht am 04.03.2015

Tenor 1. Soweit die Parteien das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das    Verfahren eingestellt.     Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.    Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Streitwert wird au

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 30. Jan. 2015 - 1 L 713/14

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt 1Gründe: 2Der nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Antrag, 3die aufschiebende

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 15. Dez. 2014 - 6 B 1220/14

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung erster Instanz für beide Rechtszüge jeweils auf 5.000,- Euro festgesetzt. 1Gründe:

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Dez. 2014 - 2 C 51/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tatbestand 1 Das Revisionsverfahren betrifft die Folgen der rheinland-pfälzischen Schulstrukturreform für die beamteten Lehrer, die früher an Hauptschulen tätig waren.

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 04. Juli 2014 - 1 L 412/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums 1 K 1031/14 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 30. Mai 2014 wird angeordnet. (*1) 2. Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt. 1Gründe: 2Der zulässige und sinngemäß gestellte A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 01. Juli 2014 - 6 B 689/14

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 5. März 2014 (26 K 2221/14 VG Düsse

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 13. Mai 2014 - 2 A 10054/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2014

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 29. November 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge hat der Kläger zu tragen. Das Urt

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 07. Mai 2014 - 6 B 383/14

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 23. Apr. 2014 - 6 B 324/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Aus den i

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 19. März 2014 - 2 L 1997/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die an der Realschule an der K.            in W.       ausgeschriebene Stelle des Realschulrektors nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rech

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 04. März 2014 - 2 L 1684/13

bei uns veröffentlicht am 04.03.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 2. September 2013 bei Gericht eingegangene Antrag, 3die aufschiebende Wirkung

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 26. Nov. 2013 - 2 A 10574/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 11. April 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Re

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 11. Juni 2013 - 5 K 962/13

bei uns veröffentlicht am 11.06.2013

Tenor 1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig, bis über die Beseitigung ihres Einverständnisses zur Versetzung des Antragstellers bestandskräftig entschieden worden ist, weiterhin ihre Rechte und Pflic

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 15. Apr. 2013 - 5 B 326/12

bei uns veröffentlicht am 15.04.2013

Gründe 1 Der von dem Antragsteller bei dem beschließenden Gericht gestellte Antrag, 2 den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die Stelle des Rektors an der Fachhochschule Polizei nicht mit dem Beigeladenen oder

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. März 2013 - 1 L 10/13

bei uns veröffentlicht am 26.03.2013

Gründe 1 Der zulässige Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 4. Januar 2013 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 5. Kammer - vom 14. Januar 2013 hat in der Sache keinen Erfolg.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 01. März 2013 - 1 L 109/12

bei uns veröffentlicht am 01.03.2013

Gründe I. 1 Der Kläger begehrt für den Zeitraum vom 1. Mai 2006 bis 31. Januar 2009 Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung. 2 Der am (…) 1973 geborene Kläger steht als Beamter im Dienst des Landes Sachsen-Anhalt. Nach Ableisten des..

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 05. Feb. 2013 - 4 S 1569/12

bei uns veröffentlicht am 05.02.2013

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 10. Juli 2012 - 3 K 1673/11 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Die Revision wird zugelassen

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Okt. 2010 - 9 AZR 518/09

bei uns veröffentlicht am 12.10.2010

Tenor Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Mai 2009 - 12 Sa 299/09 - wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. Apr. 2010 - 1 M 74/10

bei uns veröffentlicht am 26.04.2010

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 5. Kammer - vom 8. März 2010 in der Fassung des Beschlusses vom 16. März 2010, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf di

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 12. März 2010 - 1 M 41/10

bei uns veröffentlicht am 12.03.2010

Gründe 1 Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 5. Kammer - vom 3. Februar 2010, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, hat keinen Erfolg.

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 03. Feb. 2010 - 5 B 208/09

bei uns veröffentlicht am 03.02.2010

Gründe 1 Der vorläufige gerichtliche Rechtsschutzantrag des Antragstellers, mit welchem er - wie erkannt – beantragt hat, ihn vorläufig zum am 01. März 2010 beginnenden Aufstiegslehrgang für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen, ist zulä