(1) Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind die Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen, die ein nach § 24 Abs. 1 oder 2 zur Abgabe Verpflichteter im Rahmen der dort aufgeführten Tätigkeiten im Laufe eines Kalenderjahres an selbständige Künstler oder Publizisten zahlt, auch wenn diese selbst nach diesem Gesetz nicht versicherungspflichtig sind. Bemessungsgrundlage sind auch die Entgelte, die ein nicht abgabepflichtiger Dritter für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen zahlt, die für einen zur Abgabe Verpflichteten erbracht werden.

(2) Entgelt im Sinne des Absatzes 1 ist alles, was der zur Abgabe Verpflichtete aufwendet, um das Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, abzüglich der in einer Rechnung oder Gutschrift gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer. Ausgenommen hiervon sind

1.
die Entgelte, die für urheberrechtliche Nutzungsrechte, sonstige Rechte des Urhebers oder Leistungsschutzrechte an Verwertungsgesellschaften gezahlt werden,
2.
steuerfreie Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes genannten steuerfreien Einnahmen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, zur Vereinfachung des Abgabeverfahrens durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß Nebenleistungen, die der zur Abgabe Verpflichtete im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Nutzung des Werkes oder der Leistung erbringt, ganz oder teilweise nicht dem Entgelt im Sinne des Satzes 1 zuzurechnen sind.

(3) Entgelt im Sinne des Absatzes 1 ist auch der Preis, der dem Künstler oder Publizisten aus der Veräußerung seines Werkes im Wege eines Kommissionsgeschäfts für seine eigene Leistung zusteht. Satz 1 gilt entsprechend, wenn ein nach § 24 Abs. 1 zur Abgabe Verpflichteter

1.
den Vertrag im Namen des Künstlers oder Publizisten mit einem Dritten oder im Namen eines Dritten mit dem Künstler oder Publizisten abgeschlossen hat oder
2.
den Künstler oder Publizisten an einen Dritten vermittelt und für diesen dabei Leistungen erbringt, die über einen Gelegenheitsnachweis hinausgehen,
es sei denn, der Dritte ist selbst zur Abgabe verpflichtet.

(4) Erwirbt ein nach § 24 Abs. 1 oder 2 zur Abgabe Verpflichteter von einer Person, die ihren Wohnsitz oder Sitz nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, ein künstlerisches oder publizistisches Werk eines selbständigen Künstlers oder Publizisten, der zur Zeit der Herstellung des Werkes seinen Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes hatte, gilt als Entgelt im Sinne des Absatzes 1 auch das Entgelt, das der Künstler oder Publizist aus der Veräußerung seines Werkes von dieser Person erhalten hat. Satz 1 gilt nicht, wenn der zur Abgabe Verpflichtete nachweist, daß von dem Entgelt Künstlersozialabgabe gezahlt worden ist oder die Veräußerung des Werkes mehr als zwei Jahre zurückliegt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn eine künstlerische oder publizistische Leistung erbracht wird.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Arbeitsrecht: Neue Prüfmechanismen ab 2015

01.10.2014

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch in 2015 bei 5,2 Prozent liegen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Sozialrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gewerbesteuergesetz - GewStG | § 8 Hinzurechnungen


Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7) werden folgende Beträge wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind: 1. Ein Viertel der Summe aus a) Entgelten für Schulden. 2Als Entgelt gelten auch der Aufwand aus nicht
wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG | § 24


(1) Zur Künstlersozialabgabe ist ein Unternehmer verpflichtet, der eines der folgenden Unternehmen betreibt:1.Buch-, Presse- und sonstige Verlage, Presseagenturen (einschließlich Bilderdienste),2.Theater (ausgenommen Filmtheater), Orchester, Chöre un

Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG | § 27


(1) Der zur Abgabe Verpflichtete hat nach Ablauf eines Kalenderjahres, spätestens bis zum 31. März des Folgejahres, der Künstlersozialkasse die Summe der sich nach § 25 ergebenden Beträge zu melden. Für die Meldung ist ein Vordruck der Künstlersozial

Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG | § 28


Die zur Abgabe Verpflichteten haben fortlaufende Aufzeichnungen über die Entgelte im Sinne des § 25 zu führen. Dabei müssen das Zustandekommen der daraus abgeleiteten Meldungen nach § 27 und der Zusammenhang mit den zugrunde liegenden Unterlagen nach

Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG | § 23


Die Künstlersozialkasse erhebt von den zur Abgabe Verpflichteten (§ 24) eine Umlage (Künstlersozialabgabe) nach einem Vomhundertsatz (§ 26) der Bemessungsgrundlage (§ 25).
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 3


Steuerfrei sind1.a)Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung,b)Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen einschließlich der Sachleistungen nac
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG | § 24


(1) Zur Künstlersozialabgabe ist ein Unternehmer verpflichtet, der eines der folgenden Unternehmen betreibt:1.Buch-, Presse- und sonstige Verlage, Presseagenturen (einschließlich Bilderdienste),2.Theater (ausgenommen Filmtheater), Orchester, Chöre un

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

35 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Nov. 2018 - L 6 R 5129/17

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 21. Juli 2017 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. IV. Der

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Jan. 2018 - L 14 R 820/14

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 25. Juli 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2017 - B 3 KS 1/17 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2017 - B 3 KS 2/16 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. März 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2017 - B 3 KS 3/15 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Nov. 2016 - B 3 KS 2/15 R

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 15. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 18. Aug. 2016 - L 5 KR 490/16

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.12.2014 teilweise abgeändert. Der Bescheid vom 10.8.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20.4.2012 wird geändert und die Beklagte verpflichtet, den Bescheid

Bundessozialgericht Urteil, 18. Feb. 2016 - B 3 KS 1/15 R

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. November 2014 und des Sozialgerichts Dortmund vom 4. Dezember 2012 sowie der Bescheid der

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Jan. 2016 - L 11 R 584/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 17.12.2013 sowie der Bescheid vom 09.02.2010 in der Gestalt des Änderungsbescheides vom 24.11.2010 und des Widerspruchbescheides vom 28.04.2011 werden mit der Maßgabe aufgehoben, dass Abgabepflicht na

Bundessozialgericht Urteil, 30. Sept. 2015 - B 3 KS 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Februar 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Sept. 2015 - B 3 KS 2/14 R

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 21. März 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 16. Juni 2015 - L 4 R 183/10

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Rostock vom 11. Mai 2010 aufgehoben und die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Strei

Bundessozialgericht Urteil, 22. Apr. 2015 - B 3 KS 7/13 R

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Juni 2013 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Köln Urteil, 26. Feb. 2015 - S 16 KR 231/12

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu 90%, die Beklagte zu 10% zu tragen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin begehrt im Rahmen eines sog. Zugunstenverfahrens nach § 44 SGB X die Rücknahme eines bestandskräftigen

Bundessozialgericht Urteil, 25. Feb. 2015 - B 3 KS 5/13 R

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 6. März 2013 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Jan. 2015 - L 3 R 323/12

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten für das Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist die Heranziehung der Klägerin zur Künstlersozialabgab

Sozialgericht Köln Urteil, 18. Dez. 2014 - S 16 KR 354/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Streitwert wird endgültig auf 296.971,82 Euro festgesetzt. 1 2Sozialgericht Köln 3Az.: S 16 KR 354/12 Verkündet am 18.12.2014 Hoffmann Regierungsbeschäft

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Dez. 2014 - L 11 KR 540/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 06.12.2013 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.Der Streitwert für das Klage- und das Berufungsverfahren wird auf 1.793,77 EUR f

Bundessozialgericht Urteil, 08. Okt. 2014 - B 3 KS 1/13 R

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. November 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Juli 2014 - B 3 KS 3/13 R

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. November 2012 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Juni 2014 - L 11 KR 5521/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 17.12.2013 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig festgesetzt au

Bundessozialgericht Beschluss, 14. Mai 2014 - B 3 KS 1/14 B

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. September 2013 wird als unzulässig verworfen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 30. Apr. 2014 - L 8 R 741/12

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 18.6.2012 geändert und die Klage abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt die Klägerin, außer den Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Die R

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Nov. 2012 - L 11 KR 3114/11

bei uns veröffentlicht am 13.11.2012

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 09.02.2011 wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.Die Revision wird zugelassen.Der Streitwert wird für bei

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 09. Nov. 2012 - L 4 R 2556/10

bei uns veröffentlicht am 09.11.2012

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 19. April 2010 und der Bescheid der Beklagten vom 08. April 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03. Juli 2009 aufgehoben.Die Beklagte trägt die Ko

Bundessozialgericht Urteil, 21. Juni 2012 - B 3 KS 1/11 R

bei uns veröffentlicht am 21.06.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 27. Januar 2011 und des Sozialgerichts Halle vom 7. Mai 2007 geändert und die Klage insgesamt abg

Sozialgericht Halle Urteil, 20. Juni 2012 - S 13 R 700/09

bei uns veröffentlicht am 20.06.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten. Der Streitwert wird auf 7.626,38 Euro festgesetzt. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Honorare für selbststä

Bundessozialgericht Urteil, 21. Juli 2011 - B 3 KS 5/10 R

bei uns veröffentlicht am 21.07.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Februar 2010 sowie des Sozialgerichts Koblenz vom 24. März 2009 geändert und der Bescheid der

Bundessozialgericht Urteil, 25. Nov. 2010 - B 3 KS 1/10 R

bei uns veröffentlicht am 25.11.2010

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. Januar 2010 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 10. Sept. 2010 - L 4 KR 3419/09

bei uns veröffentlicht am 10.09.2010

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 18. Mai 2009 wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.Der Streitwert für das Klageverfahren S 9 KR 1540/08 und das Berufungsverfah

Bundessozialgericht Urteil, 12. Aug. 2010 - B 3 KS 2/09 R

bei uns veröffentlicht am 12.08.2010

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 25. März 2009 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Jan. 2010 - L 11 R 2016/09

bei uns veröffentlicht am 26.01.2010

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 19. März 2009 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten beider Instanzen. Die Revisi

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Apr. 2007 - L 5 KR 4654/05

bei uns veröffentlicht am 25.04.2007

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 14. Oktober 2005 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten im Klagever

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 23. Apr. 2007 - S 15 KR 8106/04

bei uns veröffentlicht am 23.04.2007

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Tatbestand   1  Streitig ist die Höhe der von der Klägerin zu entrichtenden Künstlersozial

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 23. Apr. 2007 - S 15 KR 8429/04

bei uns veröffentlicht am 23.04.2007

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Die Sprungrevision wird zugelassen. Tatbestand   1  Streitig ist die Höhe der von der

Referenzen

(1) Zur Künstlersozialabgabe ist ein Unternehmer verpflichtet, der eines der folgenden Unternehmen betreibt:1.Buch-, Presse- und sonstige Verlage, Presseagenturen (einschließlich Bilderdienste),2.Theater (ausgenommen Filmtheater), Orchester, Chöre und...
Steuerfrei sind1.a)Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung,b)Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen einschließlich der Sachleistungen nach dem Gesetz...
(1) Zur Künstlersozialabgabe ist ein Unternehmer verpflichtet, der eines der folgenden Unternehmen betreibt:1.Buch-, Presse- und sonstige Verlage, Presseagenturen (einschließlich Bilderdienste),2.Theater (ausgenommen Filmtheater), Orchester, Chöre und...