Verwaltung und Anlage
Die Investmentaktiengesellschaft mit fixem Kapital kann eine ihrem Unternehmensgegenstand entsprechende externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellen. Dieser obliegt neben der Ausführung der allgemeinen Verwaltungstätigkeit insbesondere auch die Anlage und Verwaltung der Mittel der Investmentaktiengesellschaft mit fixem Kapital. Die Bestellung einer externen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft als Verwaltungsgesellschaft ist kein Fall des § 36 und auch nicht als Unternehmensvertrag im Sinne des Aktiengesetzes anzusehen. § 99 ist mit den folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden: 1. eine Kündigung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen; 2. die Kündigungsfrist muss im angemessenen Verhältnis zu dem Zeitraum stehen, der erforderlich ist, um die zum Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände zu liquidieren; bei Publikumsinvestmentaktiengesellschaften muss die Kündigungsfrist jedoch mindestens sechs Monate betragen.§ 100 ist entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen nur dann auf die Verwahrstelle zur Abwicklung übergeht, wenn 1. die Investmentaktiengesellschaft mit fixem Kapital a) sich nicht in eine intern verwaltete Investmentaktiengesellschaft mit fixem Kapital umwandelt oder b) keine andere externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt und 2. dies a) bei Publikumsinvestmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital jeweils von der Bundesanstalt genehmigt wird und b) bei Spezialinvestmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital jeweils der Bundesanstalt angezeigt wird.Im Fall der Bestellung einer anderen externen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft ist § 100b Absatz 1, 3 und 4 entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass die Übertragung bei Publikumsinvestmentaktiengesellschaften frühestens mit Erteilung der Genehmigung wirksam wird.
Passende Werkzeuge
- Schulden & InsolvenzBürgschaft sittenwidrig? Überforderungs-Check für Angehörige (§ 138 BGB)Ehepartner, Kind oder Eltern haben eine Bürgschaft unterschrieben und die Bank fordert jetzt? Der Check rechnet den Maßstab der Rechtsprechung nach: Hätte das pfändbare Einkommen bei Vertragsschluss überhaupt die laufenden Zinsen getragen? Orientierung, keine Nichtigkeitsfeststellung.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- VerbraucherrechtVorfälligkeitsentschädigung: die gesetzlichen Obergrenzen (§ 502 BGB)Die Bank fordert eine Vorfälligkeitsentschädigung? § 502 Abs. 3 BGB deckelt sie — aber nur bei Allgemein-Verbraucherdarlehen. Beim Immobilienkredit gilt der viel zitierte 1-Prozent-Deckel nicht. Der Check rechnet beide Grenzen und benennt die Ausschlussgründe des Abs. 2.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.