Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung - InsVV | § 17 Berechnung der Vergütung

(1) Die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses beträgt regelmäßig zwischen 50 und 300 Euro je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes sind insbesondere der Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschussmitglieds zu berücksichtigen.

(2) Die Vergütung der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses für die Erfüllung der ihm nach § 56a und § 270b Absatz 3 der Insolvenzordnung zugewiesenen Aufgaben beträgt einmalig 500 Euro. Nach der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder eines vorläufigen Sachwalters richtet sich die weitere Vergütung nach Absatz 1.

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Insolvenzrecht: Zur Vergütung des vorläufigen Sachwalters

25.08.2016

Dem Sachwalter sind die Tätigkeiten zu vergüten, die ihm vom Gesetz oder vom Insolvenzgericht und den Verfahrensbeteiligten in wirksamer Weise übertragen worden sind.
Insolvenzrecht

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Insolvenzordnung - InsO | § 270b Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung


(1) Das Gericht bestellt einen vorläufigen Sachwalter, auf den die §§ 274 und 275 anzuwenden sind (vorläufige Eigenverwaltung), wenn 1. die Eigenverwaltungsplanung des Schuldners vollständig und schlüssig ist und2. keine Umstände bekannt sind, aus de

Insolvenzordnung - InsO | § 56a Gläubigerbeteiligung bei der Verwalterbestellung


(1) Vor der Bestellung des Verwalters ist dem vorläufigen Gläubigerausschuss Gelegenheit zu geben, sich zu den Anforderungen, die an den Verwalter zu stellen sind, und zur Person des Verwalters zu äußern, soweit dies nicht innerhalb von zwei Werktage

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Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2009 - IX ZB 11/08

bei uns veröffentlicht am 08.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 11/08 vom 8. Oktober 2009 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 73 Abs. 1; InsVV § 17 In einem masselosen (Verbraucher-)Insolvenzverfahren kann das Insolve

Landgericht Hamburg Beschluss, 03. Aug. 2018 - 326 T 41/17

bei uns veröffentlicht am 03.08.2018

Tenor 1. Die Verfahren 326 T 41/17 und 326 T 43/17 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Das Verfahren 326 T 41/17 führt. 2. Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers zu 1) vom 19.04.2017 (Az 326 T 41/17) gegen den Vergütungsb

Landgericht Münster Beschluss, 27. Sept. 2016 - 5 T 253/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Münster vom 29.03.2016 werden die Vergütung und die Auslagen des Beschwerdeführers wie folgt festgesetzt: Vergütung 2.541,25 € Auslagen 187,50 € Zwischensumme: 2.728,75 € zzgl. 19% Meh

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Sept. 2016 - IX ZB 71/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 71/14 vom 22. September 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 270a, 270b, 284; InsVV §§ 3, 8, 10, 12 a) Dem vorläufigen Sachwalter sind die Tätigkeiten zu ve

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 70/14 vom 21. Juli 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 63, 65; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b, § 3 Abs. 1 Buchst. b, §§ 10, 11, 12 a) Dem (vorlä

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Beschluss, 04. Mai 2012 - 3f IN 103/12

bei uns veröffentlicht am 04.05.2012

Tenor Der Antrag der Gläubigerin zu 2) auf Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Auf den Insolvenzantrag der Antragstellerin vom 06.03.2012 hat das Gericht nach Anhörung der Schuldnerin mit Besc

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