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InsVVAmtlich · § 5 UrhG

Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung

Rechtsstand: 22.12.2020Fundstelle: BGBl I 1998, 2205Ausgefertigt: 19.08.1998

Gliederung

21 Vorschriften
  1. Erster AbschnittVergütung des Insolvenzverwalters
  2. Zweiter AbschnittVergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Sachwalters und des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
  3. Dritter AbschnittVergütung des Treuhänders nach § 293 der Insolvenzordnung
  4. Vierter AbschnittVergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
  5. Fünfter AbschnittÜbergangs- und Schlußvorschriften