InsVVAmtlich · § 5 UrhG
Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung
Rechtsstand: 22.12.2020Fundstelle: BGBl I 1998, 2205Ausgefertigt: 19.08.1998
Gliederung
21 Vorschriften- Erster AbschnittVergütung des Insolvenzverwalters
- Zweiter AbschnittVergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Sachwalters und des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
- Dritter AbschnittVergütung des Treuhänders nach § 293 der Insolvenzordnung
- Vierter AbschnittVergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
- Fünfter AbschnittÜbergangs- und Schlußvorschriften