Verfahrensordnung für Höfesachen - HöfeVfO | § 5 Vermutung
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Verfahrensordnung für Höfesachen Inhaltsverzeichnis
Die Eintragung des Hofvermerks begründet die Vermutung, daß die Besitzung die durch den Vermerk ausgewiesene Eigenschaft hat.
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published on 23/10/2014 00:00
Tenor
1.
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Gummersbach vom 28.04.2014 (Az.: 44 Lw 5/014) zurückgewiesen:
Der Tenor der Entscheidung wird zur Klarstellung wie folgt neu gefas
published on 22/07/2014 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Warburg vom 06.11.2013 (51 Lw 20/13) abgeändert.
Der Antrag des Beteiligten zu 2. vom 30.04.2013 auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses nac
published on 03/03/2009 00:00
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Plön vom 22. Februar 2008 wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 1. Sie
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