Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 | § 12 Instandsetzungen und Instandhaltungen
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Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen Inhaltsverzeichnis
(1) Honorare für Grundleistungen bei Instandsetzungen und Instandhaltungen von Objekten sind nach den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone, den Leistungsphasen und der Honorartafel zur Honorarorientierung, der die Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme zuzuordnen ist, zu ermitteln.
(2) Für Grundleistungen bei Instandsetzungen und Instandhaltungen von Objekten kann in Textform vereinbart werden, dass der Prozentsatz für die Objektüberwachung oder Bauoberleitung um bis zu 50 Prozent der Bewertung dieser Leistungsphase erhöht wird.
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19/12/2013 12:56
Betreffend dem Ausnahmefall der Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI, hier verneint.
SubjectsAbrechnung & Vergütung
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published on 13/11/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 362/02 Verkündet am: 13. November 2003 Heinzelmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein HOAI §
published on 16/05/2017 00:00
Tenor
I. Auf die Berufung des Beklagten zu 1 wird das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 11.03.2016, Az. 21 O 72/12, im Hinblick auf den Beklagten zu 1 teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst wie folgt:
published on 11/03/2016 00:00
Tenor
1. Die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner einen Betrag in Höhe von € 50.671,90 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus diesem Betrag seit
published on 09/08/2013 00:00
Tenor
Auf die Berufung der Kläger und die Berufung des Beklagten zu 1. wird das Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 06. Dezember 2012 teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Rec
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