(1) Der Kommanditist ist berechtigt, die abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere zu prüfen.

(2) Die in § 118 dem von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Gesellschafter eingeräumten weiteren Rechte stehen dem Kommanditisten nicht zu.

(3) Auf Antrag eines Kommanditisten kann das Gericht, wenn wichtige Gründe vorliegen, die Mitteilung einer Bilanz und eines Jahresabschlusses oder sonstiger Aufklärungen sowie die Vorlegung der Bücher und Papiere jederzeit anordnen.

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Insolvenzrecht: Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten

03.04.2018

Zur substantiierten Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten ist es ausreichend, wenn der Insolvenzverwalter die Insolvenztabelle mit festgestellten Forderungen vorlegt, die nicht aus der Insolvenzmasse befriedigt werden können – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Gesellschaftsrecht: Zum außerordentlichen Auskunftsanspruch eines Kommanditisten

15.09.2016

Das außerordentliche Informationsrecht des Kommanditisten ist nicht auf Auskünfte beschränkt, die der Prüfung des Jahresabschlusses dienen oder zum Verständnis des Jahresabschlusses erforderlich sind.

Gesellschaftsrecht: Keine Übersendung des Prüfberichts an Kommanditisten

24.04.2015

In einer Publikumsgesellschaft folgt aus der Prüfungspflicht nicht die Verpflichtung, den Bericht den Kommanditisten mit der Einladung zu der Gesellschafterversammlung zu übersenden.

Gesellschaftsrecht: Zum Auskunftsanspruch eines mittelbaren Gesellschafters

20.02.2015

Einem mittelbar über einen Treuhänder beteiligten Gesellschafter, der im Innenverhältnis einem unm. Gesellschafter gleichgestellt ist, steht gegen jeden Mitgesellschafter ein Auskunftsanspruch zu.

Publikumsgesellschaft: Auskunftsanspruch des Anlegers

18.04.2013

zu den Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Anlegers gegen die Gesellschaft und die geschäftsführende Gesellschafterin-BGH vom 05.02.13-Az:II ZR 136/11

Recht der KG: Auskunftsanspruch eines Treugebers in der Fondsgesellschaft

15.07.2011

Beteiligt sich ein Anleger über eine Treuhandkommanditistin an einer Publikums-KG, kann er von der Fondsgesellschaft Auskunft verlangen-OLG München, 7 U 4847/10

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 375 Unternehmensrechtliche Verfahren


Unternehmensrechtliche Verfahren sind die nach1.§ 146 Abs. 2, den §§ 147, 157 Abs. 2, § 166 Abs. 3, § 233 Abs. 3 und § 318 Abs. 3 bis 5 des Handelsgesetzbuchs,2.§ 11 des Binnenschifffahrtsgesetzes, nach den Vorschriften dieses Gesetzes, die die Dispa

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 17 Registersachen und unternehmensrechtliche Verfahren


In Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistersachen sowie in unternehmens-rechtlichen Verfahren nach dem Buch 5 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bleiben dem Richt
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 118


(1) Ein Gesellschafter kann, auch wenn er von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist, sich von den Angelegenheiten der Gesellschaft persönlich unterrichten, die Handelsbücher und die Papiere der Gesellschaft einsehen und sich aus ihnen eine Bilanz u

Referenzen - Urteile |

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47 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Mai 2013 - II ZR 207/12

bei uns veröffentlicht am 28.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 207/12 vom 28. Mai 2013 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Mai 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann, den Richter Dr. Strohn, die Richterin Caliebe und die Rich

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Sept. 2005 - I ZR 68/03

bei uns veröffentlicht am 15.09.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 68/03 Verkündet am: 15. September 2005 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. März 2018 - III ZR 114/17

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 114/17 vom 8. März 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:080318BIIIZR114.17.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. März 2018 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Herrmann, die Richter Tombrink,

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. März 2018 - III ZR 133/17

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 133/17 vom 8. März 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:080318BIIIZR133.17.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. März 2018 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Herrmann, die Richter Tombrink,

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Feb. 2013 - II ZR 136/11

bei uns veröffentlicht am 05.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 136/11 Verkündet am: 5. Februar 2013 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Feb. 2013 - II ZR 134/11

bei uns veröffentlicht am 05.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 134/11 Verkündet am: 5. Februar 2013 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2013 - III ZB 57/12

bei uns veröffentlicht am 07.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 57/12 vom 7. März 2013 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. März 2013 durch den Vizepräsidenten Schlick sowie die Richter Dr. Herrmann, Hucke, Tombrink und Dr. Remmert beschlos

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juli 2003 - III ZR 390/02

bei uns veröffentlicht am 24.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 390/02 Verkündet am: 24. Juli 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 276 Fb, H

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Juni 2012 - IX ZR 191/11

bei uns veröffentlicht am 28.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 191/11 Verkündet am: 28. Juni 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 39 Abs. 1 Nr.

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Sept. 2010 - IX ZR 121/09

bei uns veröffentlicht am 16.09.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 121/09 Verkündet am: 16. September 2010 Kirchgeßner Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KO §§ 82,

Oberlandesgericht München Endurteil, 14. Dez. 2017 - 23 U 1481/17

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Kläger und der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 14.12.2016, Az. 1 HK O 2634/15, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Es wird festgestellt, dass in der Gesellschaf

Oberlandesgericht München Endurteil, 22. März 2017 - 7 U 3356/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 8.7.2016 (Az.: 10 HK O 23409/15) im Kostenpunkt sowie in Ziffer II aufgehoben. Die Klage wird hinsichtlich des Klagantrags 5 abgewiesen. 2. Au

Oberlandesgericht München Endurteil, 31. Jan. 2018 - 7 U 2600/17

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor 1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 05.07.2017, Az. 8 HK O 14233/16, wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3.

Oberlandesgericht München Endurteil, 22. Juli 2015 - 7 U 2980/12

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 7 U 2980/12 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 22.07.2015 11 HK O 19409/11 LG München I ..., Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Orientierungssatz: Leitsatz: In dem

Landgericht München II Endurteil, 03. Aug. 2017 - 1 HK O 1998/15

bei uns veröffentlicht am 03.08.2017

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der in der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der S. Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Besitz KG am 2. März 2015 zu Top 1 gefasste Beschluss mit dem Inhalt „..., dass dem Jahresa

Landgericht München II Endurteil, 23. März 2017 - 3 O 2126/16

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11.09.2015 zu zahlen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen

Landgericht Landshut Endurteil, 14. Dez. 2016 - 1 HK O 2634/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der in der gemeinsamen außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Beklagten zu 1) und der Beklagten zu 2) vom 20.08.2015 (10:30 Uhr) zu TOP 5 der Tagesordnung gefasste Beschluss, wonach der Bes

Landgericht München I Endurteil, 05. Juli 2017 - 8 HK O 14233/16

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen samtverbindlich die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreck

Landgericht München I Endurteil, 08. Juli 2016 - 10 HK O 23409/15

bei uns veröffentlicht am 08.07.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, ..., Einsicht in folgende Unterlagen zu gewähren: a)die Objektwertgutachten bezgl. der Immobilie Bürokomplex ... mit Tiefgaragen- und Außenstellplätzen, ..., L-1822 Luxemburg,

Oberlandesgericht München Endurteil, 19. Juli 2018 - 23 U 2737/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 03.08.2017, Az. 1 HK O 1998/15, aufgehoben und die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten erster Instanz. Von den Gerichtskosten

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Juli 2018 - IV R 10/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. April 2016 12 K 1204/15 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2018 - II ZR 272/16

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Ansbach vom 30. September 2016 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Feb. 2018 - III ZR 65/17

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 65/17 Verkündet am: 8. Februar 2018 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§

Landgericht Hamburg Urteil, 24. Nov. 2017 - 329 O 145/17

bei uns veröffentlicht am 24.11.2017

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Landesbank H.- T. G., Anstalt des öffentlichen Rechts, mit dem Sitz in F. a. M. (Amtsgericht F. a. M.: HRA... ) € 9.694,44 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Nov. 2017 - III ZR 610/16

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 22. Zivilsenats des Kammergerichts vom 26. Mai 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Juni 2017 - IV R 42/13

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 18. Oktober 2013  6 K 175/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Landgericht Dortmund Urteil, 25. Aug. 2016 - 19 O 66/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.950,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.3.2013 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten iHv. 480,20 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juni 2016 - II ZB 11/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 11/15 vom 14. Juni 2016 in dem unternehmensrechtlichen Verfahren ECLI:DE:BGH:2016:140616BIIZB11.15.0 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergman

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juni 2016 - II ZB 10/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 10/15 vom 14. Juni 2016 in dem unternehmensrechtlichen Verfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja HGB § 166 Abs. 3 Das in § 166 Abs. 3 HGB geregelte außerordentliche Informationsrecht des

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2016 - II ZB 29/14

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 29/14 vom 19. April 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:190416BIIZB29.14.0 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. April 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann und den Richter P

Landgericht Dessau-Roßlau Urteil, 17. Apr. 2015 - 2 O 418/13

bei uns veröffentlicht am 17.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Feb. 2015 - II ZR 105/13

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I I ZR 1 0 5 / 1 3 Verkündet am: 3. Februar 2015 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlage

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Dez. 2014 - II ZR 277/13

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I I ZR 2 7 7 / 1 3 Verkündet am: 16. Dezember 2014 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschla

Finanzgericht Münster Urteil, 11. Dez. 2014 - 3 K 2011/12 Erb

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Streitig ist, ob § 13a Erbschaftsteuergesetz in der im Streitjahr geltenden Fassung (ErbStG) anzuwenden ist. 3Die M GmbH & Co KG

Finanzgericht Münster Urteil, 28. Aug. 2014 - 3 K 745/13 F

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Werts von Vermögensgegenständen und Schulden auf den 29.11.2007 für Zwecke der Schenkungsteuer nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Bewertungsgesetzes in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08

Finanzgericht Münster Urteil, 28. Aug. 2014 - 3 K 744/13 F

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Werts von Vermögensgegenständen und Schulden auf den 11.02.2009 für Zwecke der Schenkungsteuer nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Bewertungsgesetzes in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Apr. 2014 - IV R 18/10

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tatbestand 1 I. Mit Vertrag vom 22. September 2000 beteiligte sich die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) als atypisch stille Gesellschafterin an der X-GmbH (GmbH

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 13. März 2014 - 2 A 1086/12

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vol

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 17. Okt. 2013 - 18 Wx 8/13

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin  vom 26.08.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 09.08.2013 (43 UR II 4/13) wird zurückgewiesen.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.Die Rechtsbe

Finanzgericht Münster Urteil, 14. Aug. 2013 - 2 K 2483/11 F

bei uns veröffentlicht am 14.08.2013

Tenor Der Feststellungsbescheid vom 25.11.2010 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.06.2011 wird nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Die Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig

Landgericht Düsseldorf Urteil, 13. Aug. 2013 - 1 O 147/11

bei uns veröffentlicht am 13.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die klägerische Partei. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1Die klägerische Part

Amtsgericht Siegburg Beschluss, 09. Aug. 2013 - 43 UR II 4/13 (St)

bei uns veröffentlicht am 09.08.2013

Tenor wird der Antrag der Antragstellerin wegen gerichtlicher Anordnung gemäß § 166 Abs. 3 HGB kostenpflichtig zurückgewiesen 1Die Antragstellerin begehrt die Einsichtnahme in den Vertrag der Antragsgegnerin mit der C GmbH vom xx.xx.xxxx –UR-Nr.xx/

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 10. Okt. 2012 - 14 U 13/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 25. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 05.01.2012 - 25 O 309/11 - abgeändert. Die Beklagten werden - unter Abweisung der Klage im Übrigen - als Ge

Bundesfinanzhof Urteil, 29. März 2012 - IV R 18/08

bei uns veröffentlicht am 29.03.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger X ist Kommanditist der … KG, der Beigeladenen zu 2. im Klageverfahren und Revisionsklägerin zu 2. (KG). Die KG war im Jahre 1969 vom Vater des

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Juli 2010 - IV R 63/07

bei uns veröffentlicht am 21.07.2010

Tatbestand 1 I. Die A-KG (KG) wurde durch Vertrag vom 1. Januar 1985 gegründet. Komplementärin war eine GmbH, Kommanditistin zunächst die Beigeladene.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 25. Feb. 2009 - 14 U 24/08

bei uns veröffentlicht am 25.02.2009

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteils des Landgerichts Ellwangen vom 17.04.2008, Az. 10 O 138/07, wird zurückgewiesen. II. Die Beklagten tragen die Kosten der Berufung. III. Das Urteil ist vorläufig voll

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Mai 2006 - 5 K 567/02

bei uns veröffentlicht am 17.05.2006

Tatbestand   1 Die Klägerin (Klin) stellt ........................ her. Im Streitjahr stellten sich die Beteiligungsverhältnisse an ihr wie folgt dar: 2  - Komplementärin: F

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(1) Ein Gesellschafter kann, auch wenn er von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist, sich von den Angelegenheiten der Gesellschaft persönlich unterrichten, die Handelsbücher und die Papiere der Gesellschaft einsehen und sich aus ihnen eine Bilanz und einen...