Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 79 Festsetzung des Geschäftswerts

(1) Soweit eine Entscheidung nach § 78 nicht ergeht oder nicht bindet, setzt das Gericht den Wert für die zu erhebenden Gebühren durch Beschluss fest, sobald eine Entscheidung über den gesamten Verfahrensgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Satz 1 gilt nicht, wenn

1.
Gegenstand des Verfahrens eine bestimmte Geldsumme in Euro ist,
2.
zumindest für den Regelfall ein fester Wert bestimmt ist oder
3.
sich der Wert nach den Vorschriften dieses Gesetzes unmittelbar aus einer öffentlichen Urkunde oder aus einer Mitteilung des Notars (§ 39) ergibt.
In den Fällen des Satzes 2 setzt das Gericht den Wert nur fest, wenn ein Zahlungspflichtiger oder die Staatskasse dies beantragt, oder wenn es eine Festsetzung für angemessen hält.

(2) Die Festsetzung kann von Amts wegen geändert werden

1.
von dem Gericht, das den Wert festgesetzt hat, und
2.
von dem Rechtsmittelgericht, wenn das Verfahren wegen des Hauptgegenstands oder wegen der Entscheidung über den Geschäftswert, den Kostenansatz oder die Kostenfestsetzung in der Rechtsmittelinstanz schwebt.
Die Änderung ist nur innerhalb von sechs Monaten zulässig, nachdem die Entscheidung wegen des Hauptgegenstands Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

5 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

5 Artikel zitieren .

Amtswiderspruch gegen Vormerkung: Behauptung der Sittenwidrigkeit der Vereinbarung reicht nicht

01.12.2016

Wird vereinbart, dass bei Ehescheidung die Rückübertragung einer Immobilie verlangt werden kann, so kann kein Amtswiderspruch gegen die Vormerkung eingetragen werden.
Grundstücksrecht

Gesellschaftsrecht: Kein Nachinformationsanspruch bei Teilnahme von Nichtmitglied an Aufsichtsratssitzung

25.08.2016

Es fällt nicht unter den Regelungsbereich des § 131 IV AktG, wenn ein Aktionär durch Mitglieder des Aufsichtsrats Informationen erlangt.

Erbrecht: Kleiner Zettel und zusammengefaltetes Papier spricht gegen gültiges Testament

31.03.2016

Ein ernsthafter Testierwillen kann nicht feststellbar sein, wenn das vermeintliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem Stück Papier errichtet worden ist.
Testament

Gesellschaftsrecht: Keine inhaltlichen Anweisungen des Gerichts an Spaltungsprüfer

10.02.2016

Gesellschaftsrecht: Keine inhaltlichen Anweisungen des Gerichts an Spaltungsprüfer Bestellt das Gericht für eine gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahme den sachverständigen Prüfer, so ist es nicht befugt, ihm inhaltliche Anweis

Konzernrecht: Zur Besetzung von Führungspositionen in abhängigen Gesellschaften

05.11.2015

Die Besetzung von Führungspositionen kann die Entscheidung des Aktionärs berühren, ob dem Aufsichtsrat der Muttergesellschaft Entlastung erteilt und Vertrauen für die Zukunft ausgesprochen werden kann.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 83 Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts


(1) Gegen den Beschluss, durch den der Geschäftswert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist (§ 79), ist die Beschwerde statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt. Die Beschwerde ist auch statthaft, wenn sie das Ge

Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 80 Schätzung des Geschäftswerts


Wird eine Schätzung des Geschäftswerts durch Sachverständige erforderlich, ist in dem Beschluss, durch den der Wert festgesetzt wird (§ 79), über die Kosten der Schätzung zu entscheiden. Diese Kosten können ganz oder teilweise einem Beteiligten aufer
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 39 Auskunftspflichten


(1) Ein Notar, der einen Antrag bei Gericht einreicht, hat dem Gericht den von ihm zugrunde gelegten Geschäftswert hinsichtlich eines jeden Gegenstands mitzuteilen, soweit dieser für die vom Gericht zu erhebenden Gebühren von Bedeutung ist. Auf Ersuc

Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 78 Wertfestsetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde


Ist der Wert für die Zulässigkeit der Beschwerde festgesetzt, so ist die Festsetzung auch für die Berechnung der Gebühren maßgebend, soweit die Wertvorschriften dieses Gesetzes nicht von den Wertvorschriften des Verfahrensrechts abweichen.

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

212 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Juni 2017 - V ZB 56/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 56/16 vom 1. Juni 2017 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2017:010617BVZB56.16.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. Juni 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richt

Oberlandesgericht München Beschluss, 23. Jan. 2017 - 34 Wx 434/16

bei uns veröffentlicht am 23.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 7. November 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 75.000 € fest

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Jan. 2017 - 34 Wx 436/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird das Amtsgericht München - Grundbuchamt - angewiesen, gegen die im Grundbuch von Ob. Blatt ... in der Dritten Abteilung unter der laufenden Nummer 11 für die Beteiligte zu 1 a

Oberlandesgericht München Beschluss, 23. Juni 2016 - 34 Wx 189/16

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Landshut - Grundbuchamt - vom 11. April 2016 wird zurückgewiesen. Gründe I. In den Grundbüchern ist die Beteiligte zu 1 als Eigentü

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Okt. 2018 - 34 Wx 448/17 Kost

bei uns veröffentlicht am 31.10.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 11. Dezember 2017 dahin abgeändert, dass der Geschäftswert für das Vorkaufsrecht am Erbbaurecht auf 2.032.524 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 01. Apr. 2019 - 34 Wx 289/18

bei uns veröffentlicht am 01.04.2019

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Ermittlungsrichter - vom 24. Juli 2018 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festge

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Okt. 2018 - 34 Wx 293/18

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 11. Juli 2018 wird zurückgewiesen. II. Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründ

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Sept. 2014 - 34 Wx 309/14

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 12. Mai 2014 in Nummer 2 aufgehoben. II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. III. Der Beschwerdewer

Oberlandesgericht München Beschluss, 01. Okt. 2018 - 34 Wx 10/18

bei uns veröffentlicht am 01.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 3. Januar 2018 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.120 € festgesetzt. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Juni 2016 - 34 Wx 84/16 Kost

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Altötting - Grundbuchamt - vom 16. Dezember 2015 wird verworfen. Gründe I. Gemäß Urkunde vom 28.11.2014 übertrug der 1949 geborene Beteil

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Juni 2016 - 34 Wx 390/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 23. November 2015 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Kostenentscheidung zulasten des Beteiligten zu 1 aufgehoben

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Juni 2016 - 34 Wx 210/16

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten gegen die je am 29. April 2016 im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Traunstein von Traunstein Bl. ..., Dritte Abteilung, vollzogenen Eintragungen von Zwangssicherungshypotheken zu je 89.959,81 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Feb. 2019 - 34 Wx 168/18

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 29. März 2018 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festge

Oberlandesgericht München Beschluss, 23. Dez. 2016 - 34 Wx 414/16 Kost

bei uns veröffentlicht am 23.12.2016

Tenor Die Sache wird unter Aufhebung des Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses vom 20. Oktober 2016 an das Amtsgericht Aichach - Grundbuchamt - zurückgegeben. Gründe I. Auf Antrag vom 8.6.2016 trug das Grundbuch

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - 34 Wx 400/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 19. Oktober 2018 aufgehoben. II. Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Eintragungsantrag vom 22. August 2018 zu vollziehe

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - 34 Wx 389/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 6. August 2018 aufgehoben. II. Die weitergehende Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird verworfen. III.

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Sept. 2018 - 34 Wx 283/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck -Grundbuchamt - vom 31. Juli 2018 wird zurückgewiesen. Gründe Gemäß Überlassungsvertrag vom 22.11.2017 übertrug de

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - 34 Wx 367/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ebersberg - Grundbuchamt - vom 27. September 2018 aufgehoben. II. Die weitergehende Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird verworfen.

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Dez. 2017 - 34 Wx 139/17

bei uns veröffentlicht am 22.12.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB – Grundbuchamt – vom 3. März 2017 wird verworfen, die von den Beteiligten zu 1 und 2 hiergegen erhobene Beschwerde wird zur

Oberlandesgericht München Beschluss, 08. Feb. 2017 - 34 Wx 29/17

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die je zugunsten der ... vorgenommene Eintragung - einer Zwangssicherungshypothek in Höhe von 50.000 € zuzüglich Zinsen im Grundbuch des Amtsgerichts Freising von ... Blatt .

Oberlandesgericht München Beschluss, 27. Jan. 2017 - 34 Wx 430/16

bei uns veröffentlicht am 27.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die vom Amtsgericht München - Grundbuchamt - am 25. Oktober 2016 vorgenommene Umschreibung des Wohnungsgrundbuchs von H. Bl. 2733 nach G. Bl. 60451 sowie gegen die Änderung der Gemar

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Feb. 2019 - 34 Wx 324/18

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Grundbuchamt -vom 7. März 2018 betreffend den Antrag vom „06.12.2017" (richtig: 27.11.2017) wird zurückgewiesen, soweit sie von den Beteiligten zu 1 und z

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Feb. 2019 - 34 Wx 325/18

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Grundbuchamt -vom 19. Oktober 2015 wird verworfen, soweit sie von den Beteiligten zu 1 und 2 eingelegt ist, und zurückgewiesen, soweit sie von der Beteiligten zu

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Feb. 2019 - 34 Wx 431/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 14.02.2019

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 7. November 2018 wird zurückgewiesen. Gründe I. Zugunsten der Beteiligten zu 1 wurde gemäß Urkun

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Sept. 2018 - 34 Wx 301/18

bei uns veröffentlicht am 14.09.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen die im Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch des Amtsgerichts München von … Blatt … bis … und Blatt … bis … je am 24. Mai 2018 in der Veränderungsspa

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Mai 2016 - 34 Wx 17/16

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 3. Dezember 2015 aufgehoben. II. Es ergeht folgende Zwischenverfügung: Es fehlt

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 25. Feb. 2015 - 18 T 1319/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 20.02.2015 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Betroffene zu tragen. 3. Der Geschäftswert für das Beschwerdever

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Okt. 2017 - 34 Wx 238/17 Kost

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor I.Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 8. Mai 2017 dahingehend abgeändert, dass der Geschäftswert für die beschränkte persönliche Dienstbarkeit festgesetzt w

Oberlandesgericht München Beschluss, 03. Mai 2016 - 34 Wx 7/16 Kost

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen die Geschäftswertfestsetzung des Amtsgerichts Günzburg - Grundbuchamt - vom 18. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. Gründe Gründe: I. Gemäß notariellem Vertrag vom 6.8.20

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Apr. 2016 - 34 Wx 407/15

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten vom 11. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt. Gründe I. Der Beteiligte ist In

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Apr. 2016 - 34 Wx 158/15

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 12. Februar 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Aug. 2018 - 34 Wx 66/18

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Miesbach - Grundbuchamt - vom 19. Dezember 2017 aufgehoben. II. Der Beteiligte zu 2 hat die durch die Einlegung seines Rechtsmittels ent

Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Okt. 2017 - 34 Wx 324/17

bei uns veröffentlicht am 05.10.2017

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 19. Mai 2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligte zu 1 ist im Grundbuch als Eigentümerin

Oberlandesgericht München Beschluss, 19. Jan. 2016 - 34 Wx 401/15

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau -Grundbuchamt - vom 19. November 2015 wird zurückgewiesen. Gründe Die Antragstellerin, eine in Österreich ansässige Bank in der Rec

Oberlandesgericht München Beschluss, 19. Jan. 2016 - 34 Wx 298/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Grundbuchamt - vom 26. März 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 5.000 €.

Oberlandesgericht München Beschluss, 02. Feb. 2016 - 34 Wx 20/16

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 4. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Beteiligte ist im Grundbuch als Eigentümer eines Teileigentums

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Jan. 2016 - 34 Wx 50/15

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 50/15 Beschluss vom 29.1.2016 AG Garmisch-Partenkirchen - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Wohnungsgrundbuchsache Beteiligter: L. - Antragste

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Jan. 2016 - 34 Wx 406/15

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 406/15 Beschluss vom 29.1.2016 AG Starnberg - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache ... Beteiligter: ... - Antragsteller und B

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. März 2016 - 34 Wx 393/15

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 29. September 2015 wird zurückgewiesen. 2.

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 17. Dez. 2015 - 18 T 1191/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Gründe Landgericht Nürnberg-Fürth Az.: 18 T 1191/15 (59 XIV 5/15 [B] - Amtsgericht Nürnberg) In Sachen I. Z., geb. ...1979 in V. (Mazedonien), Staatsangehörigkeit: mazedonisch, letzter bekannter Aufenthalt: Justizvollzug

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. März 2016 - 34 Wx 4/16

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 4/16 Beschluss 14.3.2016 34. Zivilsenat ... Beteiligte: A. - Antragstellerin und Beschwerdeführerin - Verfahrensbevollmächtigter: Notar Dr. S. wegen

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Feb. 2016 - 34 Wx 19/16

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten gegen die je am 17. Dezember 2015 im Grundbuch des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck von XXX Bl. 9560, Dritte Abteilung, vollzogenen Eintragungen von Zwangssicherungshypotheken zu je 2.200,00 €

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 17. Aug. 2018 - 15 W 86/18

bei uns veröffentlicht am 17.08.2018

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuch - Cham vom 17.11.2017, Gz. WM-6042-14, wird aufgehoben. 2. Der Geschäftswert für die mit Eintragung vom 14.03.2017 im Grundbuch des Amtsgerichts Cham von Waldmünchen auf Blatt &

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. Dez. 2015 - 34 Wx 394/15

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 394/15 K. (Allgäu) - Grundbuchamt In der Grundbuchsache ... Beteiligte: 1) W.D. - Antragsgegner und Beschwerdeführer 2) W.S - Antragstellerin und Besc

Oberlandesgericht München Beschluss, 01. März 2016 - 34 Wx 70/16

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 70/16 Beschluss vom 1.3.2016 AG München - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) Dr. B. - Antragsgegner und Besch

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Feb. 2016 - 34 Wx 385/15 Kost

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 385/15 Kost Beschluss vom 25.2.2016 AG Passau - Grundbuchamt 34. Zivilsenat In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) S.M - Beschwerdeführer - 2) B.

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Feb. 2016 - 34 Wx 337/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 337/15 Beschluss vom 10.2.2016 AG Altötting – Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache ... Beteiligte: B.R. - Ant

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Nov. 2015 - 34 Wx 475/14

bei uns veröffentlicht am 20.11.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 475/14 Beschluss 20.11.2015 AG Ingolstadt - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) B. J. - Antragsgegner und

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Jan. 2016 - 34 Wx 416/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim -Grundbuchamt - vom 17. November 2015 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 30. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswe

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Jan. 2016 - 34 Wx 383, 34 Wx 389/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor I. Die Beschwerden des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 19. August 2015 sowie gegen die Versagung von Grundbucheinsicht gemäß Schreiben des Grundbuchamts München - Rechtspfleger -v

Referenzen

Ist der Wert für die Zulässigkeit der Beschwerde festgesetzt, so ist die Festsetzung auch für die Berechnung der Gebühren maßgebend, soweit die Wertvorschriften dieses Gesetzes nicht von den Wertvorschriften des Verfahrensrechts abweichen.
(1) Ein Notar, der einen Antrag bei Gericht einreicht, hat dem Gericht den von ihm zugrunde gelegten Geschäftswert hinsichtlich eines jeden Gegenstands mitzuteilen, soweit dieser für die vom Gericht zu erhebenden Gebühren von Bedeutung ist. Auf Ersuchen des...