Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 49 Einberufung der Versammlung
(1) Die Versammlung der Gesellschafter wird durch die Geschäftsführer berufen.
(2) Sie ist außer den ausdrücklich bestimmten Fällen zu berufen, wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint.
(3) Insbesondere muß die Versammlung unverzüglich berufen werden, wenn aus der Jahresbilanz oder aus einer im Laufe des Geschäftsjahres aufgestellten Bilanz sich ergibt, daß die Hälfte des Stammkapitals verloren ist.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 49 GmbHG
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3 Artikel zitieren § 49 GmbHG.
Gesellschaftsrecht: Einberufungsbefugnis eines Gesellschaftsführers einer GmbH
24.01.2017
Ein abberufener Gesellschaftsführer ist auch dann nicht befugt wirksam eine Gesellschaftsversammlung einzuberufen, wenn er noch im Handelsregister eingetragen ist.
Geschäftsführer: Anstellungsvertrag kann ohne Zustimmung der Gesellschafterversammlung der KG verlängert werden
04.08.2016
Soll dieser durch Erklärungen des Geschäftsführers im eigenen Namen und im Namen der GmbH verlängert werden, ist eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Kommanditgesellschaft nicht erforderlich.
Gesellschaftsrecht: Zur Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses
02.06.2016
Gesellschafterbeschlüsse, die in Räumen eines verfeindeten Gesellschafters gefasst werden, sind in der Regel wirksam, aber anfechtbar, sofern ein bestimmtes Beschlussergebnis festgestellt ist.

Referenzen - Gesetze | § 49 GmbHG
§ 49 GmbHG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.
§ 49 GmbHG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
D-Markbilanzgesetz - DMBilG | § 56d Überschuldung oder Verlust des halben gezeichneten Kapitals
(1) Der Vorstand oder die Geschäftsführer sind bis zur Beschlußfassung über die Kapitalneufestsetzung durch das dafür zuständige Organ nicht verpflichtet, wegen einer bei Aufstellung der Eröffnungsbilanz sich ergebenden Überschuldung nach § 92 Abs. 2
§ 49 GmbHG wird zitiert von 2 anderen §§ im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 5a Unternehmergesellschaft
(1) Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 unterschreitet, muss in der Firma abweichend von § 4 die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (ha
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 71 Eröffnungsbilanz; Rechte und Pflichten
(1) Die Liquidatoren haben für den Beginn der Liquidation eine Bilanz (Eröffnungsbilanz) und einen die Eröffnungsbilanz erläuternden Bericht sowie für den Schluß eines jeden Jahres einen Jahresabschluß und einen Lagebericht aufzustellen.
(2) Die

20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 49 GmbHG.
Bundesgerichtshof Urteil, 08. Jan. 2019 - II ZR 364/18
bei uns veröffentlicht am 08.01.2019
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 364/18 Verkündet am: 8. Januar 2019 Stoll Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AktG § 179a; GmbHG § 37
Bundesgerichtshof Urteil, 01. Okt. 2019 - VI ZR 156/18
bei uns veröffentlicht am 01.10.2019
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 156/18 Verkündet am: 1. Oktober 2019 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
Bundesgerichtshof Urteil, 27. Apr. 2009 - II ZR 167/07
bei uns veröffentlicht am 27.04.2009
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 167/07 Verkündet am: 27. April 2009 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Oberlandesgericht München Endurteil, 25. Apr. 2018 - 13 U 2823/17
bei uns veröffentlicht am 25.04.2018
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 14.07.2017 (Az.: 27 O 8825/16) dahingehend abgeändert, dass festgestellt wird, dass dem Kläger im Insolvenzverfahren über das Vermögen der T. Capital GmbH, Amtsg
Bundesgerichtshof Urteil, 08. Nov. 2016 - II ZR 304/15
bei uns veröffentlicht am 08.11.2016
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 304/15 Verkündet am: 8. November 2016 Vondrasek, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Okt. 2016 - L 4 R 899/15
bei uns veröffentlicht am 14.10.2016
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 12. November 2014 abgeändert. Die Klagen werden abgewiesen.
Die Beklagte trägt ein Zehntel der außergerichtlichen Kosten der Kläger in beiden Rechtszügen.
Tatbest
Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 21. Juli 2016 - I-6 U 33/15
bei uns veröffentlicht am 21.07.2016
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.01.2015 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die in der Gesellschafterversammlung der Beklagten am 13.06.201
Bundesgerichtshof Urteil, 19. Apr. 2016 - II ZR 123/15
bei uns veröffentlicht am 19.04.2016
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 123/15 Verkündet am: 19. April 2016 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B
Bundesgerichtshof Beschluss, 24. März 2016 - IX ZB 32/15
bei uns veröffentlicht am 24.03.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 32/15 vom 24. März 2016 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG § 35 Abs. 2 Satz 1, §§ 38, 49, 51; AktG §§ 241 ff Gesellschafterbeschlüsse, d
Oberlandesgericht Köln Urteil, 15. Okt. 2015 - 18 U 4/15
bei uns veröffentlicht am 15.10.2015
Tenor
Das Urteil des Landgerichts Köln vom 9. Dezember 2014 – 90 O 97/14 – wird teilweise abgeändert und insgesamt – wie folgt – neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die am 20. Juni 2014 gefassten Gesellschafterbeschlüsse der Beklagten mit den f
Landgericht Kleve Urteil, 12. Juni 2015 - 7 O 25/14
bei uns veröffentlicht am 12.06.2015
Tenor
Die folgenden Gesellschafterbeschlüsse der Beklagten, die in der Gesellschafterversammlung vom 04.08.2014 gefasst wurden, werden für nichtig erklärt:
a) Die Gesellschaftsanteile der xyr Holding B. V. werden im Sinne des §§ 14 Abs. 2 der Satzu
Oberlandesgericht Köln Urteil, 28. Mai 2015 - 18 U 181/14
bei uns veröffentlicht am 28.05.2015
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 25. September 2014 – teilweise abgeändert und insgesamt – wie folgt – neu gefasst:
Der Beschluss der Gesellschafterversammlung der Beklagte
Landgericht Münster Urteil, 19. Aug. 2014 - 023 O 16/12
bei uns veröffentlicht am 19.08.2014
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Kooperationsvertrag vom 26.10.2010 (Anlage 2 der Urkunde UR-Nr. XXXX des Notars E, dienstansässig Tstrasse 14, X) nicht durch die außerordentliche Kündigung der F GmbH (Amtsgericht N1 HRB 9108) vom 23.09.2011 (An
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 15. Okt. 2009 - 2 K 149/07
bei uns veröffentlicht am 15.10.2009
Tatbestand
Streitig ist der Zufluss von Darlehenszinsen bei einem beherrschenden Gesellschafter einer GmbH im Jahre 2000.
Die Kläger sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute.
Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 28. Aug. 2008 - 4 O 347/06
bei uns veröffentlicht am 28.08.2008
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufigvollstreckbar.
Tatbestand
Die K
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 27. Aug. 2008 - 14 U 50/07
bei uns veröffentlicht am 27.08.2008
Tenor
I.
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Heilbronn vom 09.11.2007 - Az. 21 O 72/07 KfH -
abgeändert :
1. Es wird festgestellt, dass folgender Gesellschafterbeschlu
Landgericht Stuttgart Urteil, 13. Juni 2008 - 15 O 228/07
bei uns veröffentlicht am 13.06.2008
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
S
Landgericht Mannheim Urteil, 08. März 2007 - 23 O 10/06
bei uns veröffentlicht am 08.03.2007
Tenor
1. Das Versäumnisurteil des Landgerichts Mannheim vom 01.Juni 2006 (Az.: 23 O 10/06) wird aufgehoben.
2. Es wird festgestellt, dass die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 18.12.2005, wonach die Klägerin a
Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 09. Mai 2006 - 4 U 338/05 - 155
bei uns veröffentlicht am 09.05.2006
Tenor
I. Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 31.05.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (7II O 40/05) wird zurückgewiesen.
II. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Dieses Ur
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. Juli 2003 - 8 W 220/03
bei uns veröffentlicht am 22.07.2003
Tenor
1. Die weitere Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 7.3.2003 - 2 T 47/03 - wird
zurückgewiesen.
2. Die Antragsteller tragen die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverf