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§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern

Zeitreise: 15.02.2002‹ § 3§ 5 ›

Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden Ermächtigungen der in § 118 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Einrichtungen bleiben bis zum 31. Dezember 2001 bestehen.

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