Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 30

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Inhaltsverzeichnis

Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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23/06/2022 10:14

Polizei- und Ordnungsrecht  AllgemeinesDas Polizei- und Ordnungsrecht (POR) ist ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Hierbei dient es primär dazu, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Es wird daher auch als Sicher
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published on 18/10/2018 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. . Tatbestand Der Kläger möchte, dass für die Spiel
published on 23/12/2016 00:00

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 26. September 2016 in Nr. I und Nr. II aufgehoben. Der Antrag der Antragstellerin auf vorläufige Feststellung, dass sie bis zu
published on 08/05/2014 00:00

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kosten der Verfahren hat jeweils die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis
published on 09/01/2014 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand Di
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