Gewerbeordnung - GewO | § 33i Spielhallen und ähnliche Unternehmen

(1) Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 oder des § 33d Abs. 1 Satz 1 dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

1.
die in § 33c Absatz 2 Nummer 1 oder § 33d Absatz 3 genannten Versagungsgründe vorliegen,
2.
die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume wegen ihrer Beschaffenheit oder Lage den polizeilichen Anforderungen nicht genügen oder
3.
der Betrieb des Gewerbes eine Gefährdung der Jugend, eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs, schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst eine nicht zumutbare Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung befürchten läßt.

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Gewerberecht: Zum gewerberechtlichen Begriff einer Spielhalle

21.06.2016

Eine Einbeziehung von Funktionsräumen in den Spielhallenbegriff steht im Widerspruch zu der Annahme, dass die Spiel-Räume isoliert Gegenstand einer Erlaubnis nach § 33i Abs. 1 Satz 1 GewO sein können.
Verwaltungsrecht

Erlaubnis nach § 2 Spielhallengesetz Berlin – alte Konzessionen verlieren mit Ablauf des 31. Juli 2016 ihre Wirksamkeit

04.04.2016

Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Glücksspiels und der Spielhallen wieder bei den Ländern.
Verwaltungsrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 6 anderen §§ im .

Gewerbeordnung - GewO | § 33f Ermächtigung zum Erlaß von Durchführungsvorschriften


(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie

Gewerbeordnung - GewO | § 144 Verletzung von Vorschriften über erlaubnisbedürftige stehende Gewerbe


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.ohne die erforderliche Erlaubnisa)(weggefallen),b)nach § 30 Abs. 1 eine dort bezeichnete Anstalt betreibt,c)nach § 33a Abs. 1 Satz 1 Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen v

Gewerbeordnung - GewO | § 29 Auskunft und Nachschau


(1) Gewerbetreibende oder sonstige Personen,1.die einer Erlaubnis nach den §§ 30, 31, 33a, 33c, 33d, 33i, 34, 34a, 34b, 34c, 34d, 34f, 34h oder 34i bedürfen oder nach § 34i Absatz 4 von der Erlaubnispflicht befreit sind,2.die nach § 34b Abs. 5 oder §

Gewerbeordnung - GewO | § 49 Erlöschen von Erlaubnissen


(1) (weggefallen) (2) Die Konzessionen und Erlaubnisse nach den §§ 30, 33a und 33i erlöschen, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gewerbeordnung - GewO | § 33c Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit


(1) Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis be

Gewerbeordnung - GewO | § 33d Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit


(1) Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit

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Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 26. Feb. 2019 - Au 8 K 17.1005

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor I. Die Verfahren Au 8 K 17.1005 und Au 8 K 17.1006 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Bescheide des Landratsamts ... jeweils vom 1. Juni 2017 werden in Ziffern 5, 7.1 Satz 2 bis 6 sowie 7.16 aufgehoben.

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 24. Aug. 2018 - Au 5 S 18.1006

bei uns veröffentlicht am 24.08.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet si

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Nov. 2017 - 22 CS 17.2261

bei uns veröffentlicht am 24.11.2017

Tenor I. Der Antrag, der Antragsgegnerin aufzugeben, bis zur Entscheidung über die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 9. Oktober 2017 den Weiterbetrieb der Spielhallen I

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 09. Okt. 2017 - Au 8 S 17.1028, Au 8 S 17.1029, Au 8 S 17 1030, Au 8 S 17.1031, Au 8 S 17.1032, Au 8 S 17.1033, Au 8 S 17.1034, Au 8 S 17.1035

bei uns veröffentlicht am 09.10.2017

Tenor I. Die Verfahren Au 8 S 17.1028, Au 8 S 17.1029, Au 8 S 17.1030, Au 8 S 17.1031, Au 8 S 17.1032, Au 8 S 17.1033, Au 8 S 17.1034 und Au 8 S 17.1035 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Anträge werden abgele

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 18. Okt. 2018 - RN 5 K 17.1547

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. . Tatbestand Der Kläger möchte, dass für die Spiel

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Jan. 2014 - RO 5 K 12.1205

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand Di

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2018 - 22 ZB 17.960, 22 ZB 17.961

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor I. Die Verfahren 22 ZB 17.960 und 22 ZB 17.961 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt. III. Die Klägerin hat die Kosten der Zulassungsverfahren zu tra

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 03. Aug. 2017 - Au 5 K 17.419

bei uns veröffentlicht am 03.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 25. Feb. 2014 - 1 S 13.599

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin ist Betreiberin v

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 22. Jan. 2015 - RO 5 K 14.90

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Juni 2018 - Au 8 K 17.1676, Au 8 K 17.1677, Au 8 K 17.1678, Au 8 K 17.1679

bei uns veröffentlicht am 13.06.2018

Tenor I. Die Verfahren Au 8 K 17.1676, Au 8 K 17.1677, Au 8 K 17.1678 und Au 8 K 17.1679 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Klagen werden abgewiesen. III. Die Kosten der Verfahren hat die Klägerin zu trag

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Juni 2018 - Au 8 K 17.1088, Au 8 K 17.1090, Au 8 K 17.1092, Au 8 K 17.1093

bei uns veröffentlicht am 13.06.2018

Tenor I. Die Verfahren Au 8 K 17.1088, Au 8 K 17.1090, Au 8 K 17.1092 und Au 8 K 17.1093 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Klagen werden abgewiesen. III. Die Kosten der Verfahren hat die Klägerin zu trag

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 16. Sept. 2015 - W 6 K 14.1054

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 6 K 14.1054 Im Namen des Volkes Urteil 16. September 2015 6. Kammer Sachgebiets-Nr: 423 Hauptpunkte: gaststättenrechtliche Erlaubnis für ein B

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2017 - 22 ZB 17.1232

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Die Beklagte erteilte der Klägerin am 16. Juni 2011 eine Er

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 12. Apr. 2018 - Au 8 S 18.210, 212, 214, 216, 218, 220

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor I. Die Verfahren Au 8 S 18.210, Au 8 S 18.212, Au 8 S 18.214, Au 8 S 18.216, Au 8 S 18.218 und Au 8 S 18.220 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Das Antragsverfahren wird eingestellt, soweit der Antrag auf Er

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Jan. 2015 - 22 CS 14.2323

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 09. März 2018 - Au 8 S 17.1698

bei uns veröffentlicht am 09.03.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der am 20. Oktober 2017 erhobenen Klage der Antragstellerin gegen Nr. 4.13 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 22. September 2017 wird wiederhergestellt, soweit die Beseitigung des Geldautomaten an

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Mai 2014 - 22 CS 14.640

bei uns veröffentlicht am 26.05.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 € festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2014 - 22 CS 14.568

bei uns veröffentlicht am 09.05.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 20.000 € festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Mai 2014 - Au 5 K 13.1539

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kosten der Verfahren hat die jeweilige Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Klägerin darf die Vollstreckung durch Sic

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Apr. 2014 - 22 CS 14.224

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. März 2014 - 5 K 13.922

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 25.4.2013, Az. 3.3211-133-3/1 verpflichtet, über die Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 24, 25 GlüStV i. V. m. Art. 9 AGGlüStV unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerich

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Jan. 2014 - RO 5 K 13.1206

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestan

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Jan. 2014 - 5 K 13.1221

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. IV. Die Berufung gegen das Urteil wird zugelassen.

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 06. Apr. 2017 - Au 5 S 17.420

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich i

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Jan. 2014 - 5 K 13.60

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Jan. 2014 - 5 K 13.1217

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. IV. Die Berufung gegen das Urteil wird zugelassen.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Nov. 2018 - AN 9 K 17.02667

bei uns veröffentlicht am 14.11.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin wendet sich im vorliegenden Verfahren gegen eine ihr gegenüber ausgesprochene Nutzungsuntersagun

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Nov. 2018 - AN 9 K 17.02507

bei uns veröffentlicht am 14.11.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger begehrt die baurechtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung eines Ladens in eine Sportbar mit einem i

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Nov. 2018 - AN 9 K 16.00641

bei uns veröffentlicht am 14.11.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin von der Beklagten die bauaufsichtliche Genehmigung für eine

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 10. Jan. 2019 - 4 B 1333/18

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 31.8.2018 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren au

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 10. Jan. 2019 - 4 B 1332/18

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 31.8.2018 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren au

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 27. Nov. 2018 - 4 A 1938/16

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25.8.2016 wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 07. Nov. 2018 - 7 A 3410/16 SN

bei uns veröffentlicht am 07.11.2018

Tenor Soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 06. Nov. 2018 - 4 Bs 37/18

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 6. Februar 2018 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet,

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. Aug. 2018 - 6 A 11730/17

bei uns veröffentlicht am 23.08.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 25. September 2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorlä

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 17. Juli 2018 - 12 B 20/18

bei uns veröffentlicht am 17.07.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Der Streitwert wird auf 7.500,- € festgesetzt. Gründe 1 Der Antrag der Antragstellerin, 2 die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordn

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 09. Juli 2018 - 4 Bs 12/18

bei uns veröffentlicht am 09.07.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 8. Januar 2018 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 05. Juni 2018 - 4 Bs 28/18

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 1. Februar 2018 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfah

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 17. Mai 2018 - 1 K 853/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die ihm durch Bescheid vom 11.

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Apr. 2018 - II R 43/15

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Juli 2015  6 K 6071/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Apr. 2018 - II R 42/15

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Juli 2015  6 K 6070/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 23. Apr. 2018 - 1 M 31/18

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 3. Kammer - vom 7. März 2018, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, hat in der Sac

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 27. Feb. 2018 - 13 K 1448/16

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tenor Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Die Beklagte wird verpflichtet, über den unter dem 05.07.2015 gestellten Antrag der Klägerin auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 41 Abs. 1 LGlüG für die Spielhalle X2 erne

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Feb. 2018 - II R 21/15

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 27. August 2014  2 K 257/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 07. Feb. 2018 - 4 Bf 217/17

bei uns veröffentlicht am 07.02.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 10. Dezember 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Koste

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 17. Jan. 2018 - 3 K 11163/17

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens unter Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese auf sich behält.Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt. Gründe  I.1 Der Antrags

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 14. Dez. 2017 - 12 B 46/17

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 17.10.2017 wiederherzustellen, wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwe

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 29. Nov. 2017 - 3 A 155/17

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tatbestand 1 Die Kläger begehren mit ihrer Klage die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle. 2 Die Kläger sind Gesellschafter der A. & C., welche in A-Straße, in A-Stadt eine Spielhalle betreibt. Eine entsprechende Erlaubnis

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 15. Aug. 2017 - 1 L 786/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 15.08.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor Unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Mainz vom 4. Februar 2015 (1 L 1490/14.MZ) wird der Antrag des Antragstellers vom 24. November 2014 auf Wiederherstellung de

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(1) Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis berechtigt nur...
(1) Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste...
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