Gewerbeordnung - GewO | § 12 Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen

Vorschriften, welche die Untersagung eines Gewerbes oder die Rücknahme oder den Widerruf einer Zulassung wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, die auf ungeordnete Vermögensverhältnisse zurückzuführen ist, ermöglichen, sind während der Zeit

1.
eines Insolvenzverfahrens,
2.
in der Sicherungsmaßnahmen nach § 21 der Insolvenzordnung angeordnet sind,
3.
der Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans (§ 260 der Insolvenzordnung) oder
4.
in der in einem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ein Restrukturierungsbeauftragter bestellt ist, eine Stabilisierungsanordnung wirksam ist oder dem Restrukturierungsgericht ein Restrukturierungsplan zur Vorprüfung, zur Anberaumung eines gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins oder zur Bestätigung vorliegt,
nicht anzuwenden in Bezug auf das Gewerbe, das zur Zeit des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder des Antrags auf Anordnung des Restrukturierungs- oder Stabilisierungsinstruments ausgeübt wurde.Dies gilt nicht für eine nach § 35 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 der Insolvenzordnung freigegebene selbstständige Tätigkeit des Gewerbetreibenden, wenn dessen Unzuverlässigkeit mit Tatsachen begründet wird, die nach der Freigabe eingetreten sind.

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Gewerberecht: Zur Sperrwirkung des § 12 GewO bei einer Gewerbeuntersagung

21.06.2016

Die Untersagung einer unselbstständigen leitenden Tätigkeit nach § 35 I 2 GewO setzt voraus, dass sie erforderlich und der Betroffene auch dafür unzuverlässig ist.
Verwaltungsrecht

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gewerbeordnung - GewO | § 34a Bewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung


(1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggebe
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Insolvenzordnung - InsO | § 35 Begriff der Insolvenzmasse


(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse). (2) Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsi

Insolvenzordnung - InsO | § 21 Anordnung vorläufiger Maßnahmen


(1) Das Insolvenzgericht hat alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten. Gegen die Anordnung der Maßnahme

Insolvenzordnung - InsO | § 260 Überwachung der Planerfüllung


(1) Im gestaltenden Teil des Insolvenzplans kann vorgesehen werden, daß die Erfüllung des Plans überwacht wird. (2) Im Falle des Absatzes 1 wird nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens überwacht, ob die Ansprüche erfüllt werden, die den Gläubi

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Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 04. März 2015 - W 6 K 14.1304

bei uns veröffentlicht am 04.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Mai 2016 - 22 ZB 16.837

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 15.000 € festgesetzt.

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. März 2014 - RN 5 K 13.01858

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Untersagung seines

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 23. Jan. 2019 - W 6 K 18.935

bei uns veröffentlicht am 23.01.2019

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 6. Juli 2018 wird in Nr. 2 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Kosten des Verfahrens haben der Kläger ¾ und die Beklagte ¼ zu tragen. III. Das Urteil ist

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 10. März 2016 - Au 5 K 15.1331

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherh

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Dez. 2015 - M 16 K 15.2439

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 16 K 15.2439 Im Namen des Volkes Urteil vom 21. Dezember 2015 16. Kammer Sachgebiets-Nr. 421 Hauptpunkte: Erweiterte Gewerbeuntersagung

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Nov. 2015 - M 16 K 15.1371

bei uns veröffentlicht am 20.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 16 K 15.1371 Im Namen des Volkes Urteil vom 20. November 2015 16. Kammer Sachgebiets-Nr. 421 Hauptpunkte: Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässig

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Dez. 2015 - M 16 K 14.2119

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 16 K 14.2119 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. Dezember 2015 16. Kammer Sachgebiets-Nr. 421 Hauptpunkte: Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückst

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Aug. 2014 - 22 C 14.1521

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor Der Klägerin wird unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 23. Juni 2014 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines von ihr - dem Verwaltungsgericht noch zu benennenden - Rechtsanwalts gewährt.

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Jan. 2015 - M 16 K 14.4825

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Juni 2014 - 16 K 13.4868

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamtes ... vom ... September 2013 wird in Ziffern 2., 3., 6. und 7. aufgehoben. Weiter wird dieser Bescheid in Ziffern 1., 4. und 5. insoweit aufgehoben, als diese nicht nur die selbstständige gewerblic

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 26. Nov. 2015 - RN 5 K 14.2148

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Aktenzeichen: RN 5 K 14.2148 Im Namen des Volkes Urteil vom 26. November 2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr: 423 Hauptpunkte: Unzuverlässigkeit einer GmbH

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 16. Mai 2017 - RN 5 K 16.620

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist in Punkt II. vorläufig vollstreckbar. IV. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand Die Kl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2016 - 22 ZB 16.255

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 20.000 Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Sept. 2015 - 22 ZB 15.1018

bei uns veröffentlicht am 28.09.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beigeladene trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 35.500 Euro festgesetzt. Gründ

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Jan. 2014 - 22 BV 13.260

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. März 2018 - 10 C 1/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tatbestand 1 Die Klage richtet sich auf die Gewährung einer Zuwendung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens, das die Förderung begehr

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Dez. 2017 - 8 B 70/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Gründe 1 Der Kläger wendet sich gegen eine erweiterte Gewerbeuntersagung. Mit Bescheid vom 5. Januar 2012 untersagte ihm der Beklagte die Ausübung des Gewerbes "Altmetal

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Mai 2017 - 10 BN 4/16

bei uns veröffentlicht am 30.05.2017

Gründe 1 Der Normenkontrollantrag richtet sich gegen Art. 1 Nr. 7 der Satzung zur Änderung der Alterssicherungsordnung der Antragsgegnerin vom 24. September 2014. Durch

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 11. Aug. 2016 - 3 A 428/14

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen eine Gewerbeuntersagungsverfügung der Beklagten. 2 Der Kläger war Gesellschafter und Geschäftsführer der E. K. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), welche am 13. August 2002 in

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 16. Sept. 2015 - 7 K 3343/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Apr. 2015 - 8 C 6/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine erweiterte Gewerbeuntersagung bei nachfolgender Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 12. Feb. 2015 - 11 K 1977/14

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tenor Der Bescheid vom 11. Juli 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25. März 2014 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe der.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 30. Okt. 2014 - 7 K 2589/14

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 08. Okt. 2014 - 7 K 3226/14

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Mai 2014 - 9 B 45/13

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Gründe I. 1 Die Klägerin ist Notarin. Sie wandte sich an die Beklagte zwecks Nachprüfun

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 22. Jan. 2014 - 7 L 1886/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.Der Streitwert wird auf 7.500 € festgesetzt 1G r ü n d e:2Der sinngemäß gestellte Antrag,3die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 6180/13 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Juli 2013 - 9 B 15/13

bei uns veröffentlicht am 16.07.2013

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich auf die in § 132 Abs. 2 VwGO genannten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, der Divergenz und des Verfahrens

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Juli 2013 - 9 B 23/13

bei uns veröffentlicht am 16.07.2013

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich auf die in § 132 Abs. 2 VwGO genannten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, der Divergenz und des Verfahrens

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Mai 2013 - 7 B 30/12

bei uns veröffentlicht am 27.05.2013

Gründe I. 1 Der Kläger, ein freier Journalist, begehrt von der beklagten öffentlich-rec

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 15. Jan. 2013 - 4 L 1076/12.NW

bei uns veröffentlicht am 15.01.2013

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Widerruf seiner Versicherungsmaklererlaubnis vom 4. März 2011 wird wiederhergestellt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes w

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Dez. 2010 - 6 B 35/10

bei uns veröffentlicht am 16.12.2010

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2010 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Nov. 2010 - 7 B 80/10

bei uns veröffentlicht am 24.11.2010

Gründe I. 1 Die Kläger leiten das auf ihrem Grundstück anfallende Niederschlagswasser i

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Nov. 2010 - 7 B 81/10

bei uns veröffentlicht am 24.11.2010

Gründe I. 1 Die Kläger leiten das auf ihrem Grundstück anfallende Niederschlagswasser i

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 03. Nov. 2010 - 6 A 10676/10

bei uns veröffentlicht am 03.11.2010

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird die Klage unter teilweiser Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14. April 2010 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Trier abgewiesen, soweit sie gegen die unter Ziffer I des Be

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Sept. 2010 - 6 B 30/10

bei uns veröffentlicht am 03.09.2010

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung, der Divergenz und - sinngemäß - des Verfahrensmangels stützt, ist zulässig. In

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Sept. 2010 - 6 B 29/10

bei uns veröffentlicht am 03.09.2010

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung, der Divergenz und - sinngemäß - des Verfahrensmangels stützt, ist zulässig. In

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 28. Nov. 2007 - 1 A 177/07

bei uns veröffentlicht am 28.11.2007

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last. Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision

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(1) Das Insolvenzgericht hat alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten. Gegen die Anordnung der Maßnahme steht dem...
(1) Das Insolvenzgericht hat alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten. Gegen die Anordnung der Maßnahme steht dem...
(1) Das Insolvenzgericht hat alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten. Gegen die Anordnung der Maßnahme steht dem...
(1) Im gestaltenden Teil des Insolvenzplans kann vorgesehen werden, daß die Erfüllung des Plans überwacht wird. (2) Im Falle des Absatzes 1 wird nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens überwacht, ob die Ansprüche erfüllt werden, die den Gläubigern nach dem...
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(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse). (2) Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er...