Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV 2011 | § 7 Zuständigkeiten

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(1) Die Industrie- und Handelskammern sind zuständig für

1.
die Erteilung der Schulungsnachweise nach § 4,
2.
die Anerkennung und Überwachung der Lehrgänge nach § 5 Absatz 1,
3.
die Erteilung von Ausnahmen von § 5 Absatz 3 und § 6 Absatz 3,
4.
die Durchführung der Prüfungen nach § 6 Absatz 1 bis 4 und
5.
die Umschreibung eines Schulungsnachweises nach § 7 Absatz 3 in einen Schulungsnachweis nach § 4.
Für die Erteilung einer Ausnahme nach § 6 Absatz 3 Satz 2 ist die Industrie- und Handelskammer zuständig, die zuvor die Ausnahme nach § 5 Absatz 3 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 zugelassen hat.

(2) Einzelheiten nach Absatz 1 regeln die Industrie- und Handelskammern durch Satzung.

(3) Abweichend von Absatz 1 und 2 können Bund, Länder, Gemeinden und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts für ihren hoheitlichen Aufgabenbereich eigene Schulungen veranstalten, die Prüfung selbst durchführen und die Schulungsnachweise selbst ausstellen. Einzelheiten sind durch die jeweils zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde durch Verwaltungsvorschriften zu regeln.

(4) Das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium des Innern und für Heimat bestimmen die zuständigen Behörden im Sinne des § 3 Absatz 4 und 5 für ihren Dienstbereich.

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17/12/2010 12:35

Im Fall der Änderung von Versorgungsrichtlinien einer Unterstützungskasse reicht es aus, wenn diese Änderungen im Betrieb oder Unternehmen allgemein bekannt gemacht werden - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
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(1) Die Industrie- und Handelskammern sind zuständig für1.die Erteilung der Schulungsnachweise nach § 4,2.die Anerkennung und Überwachung der Lehrgänge nach § 5 Absatz 1,3.die Erteilung von Ausnahmen von § 5 Absatz 3 und § 6 Absatz 3,4.die Durchführu

(1) Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung, die ganz oder teilweise auch als elektronische Prüfung durchgeführt werden kann. Die Grundsätze der Prüfung richten sich nach Absatz 1.8.3.12.2 bis 1.8.3.12.5 ADR/RID/ADN. (2) Die nach eine

(1) Die Schulung erfolgt in einem nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 anerkannten Lehrgang. Anerkannt werden können Präsenzlehrgänge sowie Lehrgänge, die ganz oder teilweise in elektronischer Form durchgeführt werden. (2) Die in den Schulungen zu behandel
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(1) Die Industrie- und Handelskammern sind zuständig für1.die Erteilung der Schulungsnachweise nach § 4,2.die Anerkennung und Überwachung der Lehrgänge nach § 5 Absatz 1,3.die Erteilung von Ausnahmen von § 5 Absatz 3 und § 6 Absatz 3,4.die Durchführu

(1) Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung, die ganz oder teilweise auch als elektronische Prüfung durchgeführt werden kann. Die Grundsätze der Prüfung richten sich nach Absatz 1.8.3.12.2 bis 1.8.3.12.5 ADR/RID/ADN. (2) Die nach eine

Der Schulungsnachweis wird mit den Mindestangaben nach Unterabschnitt 1.8.3.18 ADR/RID/ADN erteilt, wenn der Betroffene an einer Schulung nach § 5 teilgenommen und eine Prüfung nach § 6 Absatz 1 mit Erfolg abgelegt hat. Der Schulungsnachweis gilt fün

(1) Die Schulung erfolgt in einem nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 anerkannten Lehrgang. Anerkannt werden können Präsenzlehrgänge sowie Lehrgänge, die ganz oder teilweise in elektronischer Form durchgeführt werden. (2) Die in den Schulungen zu behandel
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published on 10/01/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 56/18 vom 10. Januar 2019 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GBO § 41 Abs. 1 Satz 1, § 42 Satz 1; FlurbereinigungsG § 79 Abs. 1 Die nach § 79 Abs. 1 FlurbG um Berichtigun
published on 27/07/2017 00:00

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 5. April 2016 - 6 Sa 270/15 - wird zurückgewiesen.
published on 30/08/2016 00:00

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. Mai 2015 - 2 Sa 1188/14 - wird zurückgewiesen.
published on 30/08/2016 00:00

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. Mai 2015 - 2 Sa 233/15 - wird zurückgewiesen.
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Annotations

Der Schulungsnachweis wird mit den Mindestangaben nach Unterabschnitt 1.8.3.18 ADR/RID/ADN erteilt, wenn der Betroffene an einer Schulung nach § 5 teilgenommen und eine Prüfung nach § 6 Absatz 1 mit Erfolg abgelegt hat. Der Schulungsnachweis gilt fünf Jahre und...
(1) Die Schulung erfolgt in einem nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 anerkannten Lehrgang. Anerkannt werden können Präsenzlehrgänge sowie Lehrgänge, die ganz oder teilweise in elektronischer Form durchgeführt werden. (2) Die in den Schulungen zu behandelnden...
(1) Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung, die ganz oder teilweise auch als elektronische Prüfung durchgeführt werden kann. Die Grundsätze der Prüfung richten sich nach Absatz 1.8.3.12.2 bis 1.8.3.12.5 ADR/RID/ADN. (2) Die nach einer Schulung...
(1) Die Industrie- und Handelskammern sind zuständig für1.die Erteilung der Schulungsnachweise nach § 4,2.die Anerkennung und Überwachung der Lehrgänge nach § 5 Absatz 1,3.die Erteilung von Ausnahmen von § 5 Absatz 3 und § 6 Absatz 3,4.die Durchführung der...
Der Schulungsnachweis wird mit den Mindestangaben nach Unterabschnitt 1.8.3.18 ADR/RID/ADN erteilt, wenn der Betroffene an einer Schulung nach § 5 teilgenommen und eine Prüfung nach § 6 Absatz 1 mit Erfolg abgelegt hat. Der Schulungsnachweis gilt fünf Jahre und...
(1) Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung, die ganz oder teilweise auch als elektronische Prüfung durchgeführt werden kann. Die Grundsätze der Prüfung richten sich nach Absatz 1.8.3.12.2 bis 1.8.3.12.5 ADR/RID/ADN. (2) Die nach einer Schulung...
(1) Die Schulung erfolgt in einem nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 anerkannten Lehrgang. Anerkannt werden können Präsenzlehrgänge sowie Lehrgänge, die ganz oder teilweise in elektronischer Form durchgeführt werden. (2) Die in den Schulungen zu behandelnden...
(1) Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen...