Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV 2011 | § 3 Bestellung von Gefahrgutbeauftragten

(1) Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen. Werden mehrere Gefahrgutbeauftragte bestellt, so sind deren Aufgaben gegeneinander abzugrenzen und schriftlich festzulegen. Nimmt der Unternehmer die Funktion des Gefahrgutbeauftragten selbst wahr, ist eine Bestellung nicht erforderlich.

(2) Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann nach dem Unterabschnitt 1.8.3.4 ADR/RID/ADN vom Leiter des Unternehmens, von einer Person mit anderen Aufgaben in dem Unternehmen oder von einer dem Unternehmen nicht angehörenden Person wahrgenommen werden, sofern diese tatsächlich in der Lage ist, die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten zu erfüllen. Der Name des Gefahrgutbeauftragten ist allen Mitarbeitern des Unternehmens schriftlich bekannt zu geben; die Bekanntmachung kann auch durch schriftlichen Aushang an einer für alle Mitarbeiter leicht zugänglichen Stelle erfolgen.

(3) Als Gefahrgutbeauftragter darf nur bestellt werden oder als Unternehmer selbst die Funktion des Gefahrgutbeauftragten wahrnehmen, wer Inhaber eines für den betroffenen Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises nach § 4 ist.

(4) Wenn ein nach § 2 befreites Unternehmen wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter verstößt, kann die zuständige Behörde die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten anordnen.

(5) Die zuständige Behörde trifft die zur Einhaltung dieser Verordnung erforderlichen Anordnungen. Sie kann insbesondere die Abberufung des bestellten Gefahrgutbeauftragten und die Bestellung eines anderen Gefahrgutbeauftragten verlangen.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV 2011 | § 7 Zuständigkeiten


(1) Die Industrie- und Handelskammern sind zuständig für1.die Erteilung der Schulungsnachweise nach § 4,2.die Anerkennung und Überwachung der Lehrgänge nach § 5 Absatz 1,3.die Erteilung von Ausnahmen von § 5 Absatz 3 und § 6 Absatz 3,4.die Durchführu

Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV 2011 | § 10 Ordnungswidrigkeiten


Ordnungswidrig im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.als Unternehmera)entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 einen Gefahrgutbeauftragten nicht, nicht in de
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV 2011 | § 2 Befreiungen


(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Unternehmen, 1. denen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Triebfahrzeugführer, Schiffsführer, Besatzung in der Binnenschifffahrt, Betreiber einer Annahmestelle in der Binnenschifffahrt,

Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV 2011 | § 4 Schulungsnachweis


Der Schulungsnachweis wird mit den Mindestangaben nach Unterabschnitt 1.8.3.18 ADR/RID/ADN erteilt, wenn der Betroffene an einer Schulung nach § 5 teilgenommen und eine Prüfung nach § 6 Absatz 1 mit Erfolg abgelegt hat. Der Schulungsnachweis gilt fün

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14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Sept. 2017 - 1 AZR 137/15

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Januar 2015 - 8 Sa 435/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 24. Jan. 2017 - 1 ABR 24/15

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. März 2015 - 14 TaBV 1813/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 02. Sept. 2014 - 3 AZR 1045/12

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 3. September 2012 - 8 Sa 327/11 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 02. Sept. 2014 - 3 AZR 951/12

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. September 2012 - 5 Sa 338/11 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 05. Nov. 2013 - 5 Sa 164/12

bei uns veröffentlicht am 05.11.2013

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten um die richtige Eingruppierung der klagenden Erzieherin in e

Bundesarbeitsgericht Urteil, 05. März 2013 - 1 AZR 880/11

bei uns veröffentlicht am 05.03.2013

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 7. Juni 2011 - 13 Sa 1611/10 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 05. März 2013 - 1 AZR 417/12

bei uns veröffentlicht am 05.03.2013

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 7. März 2012 - 16 Sa 809/11 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Okt. 2012 - 6 AZR 86/11

bei uns veröffentlicht am 18.10.2012

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Dezember 2010 - 8 Sa 1770/10 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Sept. 2012 - 3 AZR 431/10

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

Tenor Die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. Juni 2010 - 9 Sa 1261/09 - werden zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11

bei uns veröffentlicht am 18.07.2012

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. März 2011 - 10 TaBV 1984/10 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 19. Juni 2012 - 1 ABR 19/11

bei uns veröffentlicht am 19.06.2012

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln 10. Dezember 2010 - 4 TaBV 38/10 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Apr. 2011 - 1 AZR 506/09

bei uns veröffentlicht am 12.04.2011

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. April 2009 - 9 Sa 1401/08 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Apr. 2011 - 1 AZR 505/09

bei uns veröffentlicht am 12.04.2011

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. April 2009 - 9 Sa 1020/08 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Apr. 2011 - 1 AZR 507/09

bei uns veröffentlicht am 12.04.2011

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. April 2009 - 9 Sa 21/09 - wird zurückgewiesen.

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Der Schulungsnachweis wird mit den Mindestangaben nach Unterabschnitt 1.8.3.18 ADR/RID/ADN erteilt, wenn der Betroffene an einer Schulung nach § 5 teilgenommen und eine Prüfung nach § 6 Absatz 1 mit Erfolg abgelegt hat. Der Schulungsnachweis gilt fünf Jahre und...
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