Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 5Amtlich · § 5 UrhG

Depersonalisierung von Daten

Zeitreise: 20.03.2026

(1) Nach Ablauf von sechs Monaten ab Übermittlung der Fluggastdaten an die Fluggastdatenzentralstelle werden die Fluggastdaten durch Unkenntlichmachung der folgenden Datenelemente, mit denen die Identität einer Person nach § 2 Absatz 1 festgestellt werden könnte, von der Fluggastdatenzentralstelle depersonalisiert: 1. Namensangaben nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 und 9 sowie die Anzahl und die Namensangaben der erfassten Mitreisenden nach § 2 Absatz 2 Nummer 19, 2. Anschrift und Kontaktangaben nach § 2 Absatz 2 Nummer 5, 3. alle Arten von Zahlungsinformationen, einschließlich der Rechnungsanschrift, nach § 2 Absatz 2 Nummer 10, die zur Feststellung der Identität des Fluggastes oder anderer Personen beitragen könnten, 4. Angaben zum Vielflieger-Eintrag nach § 2 Absatz 2 Nummer 12, 5. allgemeine Hinweise nach § 2 Absatz 2 Nummer 16, die zur Feststellung der Identität des Fluggastes beitragen könnten und 6. Daten nach § 2 Absatz 2 Nummer 8.

(2) Die Aufhebung der Depersonalisierung von Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle ist nur zulässig, wenn die Aufhebung 1. im Fall eines Abgleichs nach § 4 Absatz 5 Satz 1 zur Verhütung oder Verfolgung von Straftaten nach § 4 Absatz 1 erforderlich ist und 2. auf Antrag der Leitung der Fluggastdatenzentralstelle oder deren Vertretung gerichtlich genehmigt worden ist.Bei Gefahr im Verzug kann die Präsidentin oder der Präsident des Bundeskriminalamtes oder ihre oder seine Vertretung die Genehmigung erteilen. Die gerichtliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. Die Sätze 1 bis 3 gelten mit Blick auf die in § 6 Absatz 2 Satz 1 genannten Behörden entsprechend mit der Maßgabe, dass die Aufhebung im Fall eines Abgleichs nach § 4 Absatz 5 Satz 2 zur Erfüllung von deren Aufgaben im Zusammenhang mit Straftaten nach § 4 Absatz 1 erforderlich ist.

Passende Werkzeuge

  • ReiserechtFlug-Entschädigung EU261: 250, 400 oder 600 € prüfenVerspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung? Schema-basiert prüfen, ob nach EU-Verordnung 261/2004 eine Entschädigung von 250, 400 oder 600 € zusteht — und die Forderung selbst und kostenlos vorbereiten.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
  • ReiserechtGepäckschaden: Reklamationsfrist-Rechner (Art. 31 MÜ)Bis wann muss die Reklamation beim Gepäckschaden eingehen? Schadensart und Datum eingeben, 7-Tage-Frist bei Beschädigung und 21-Tage-Frist bei Verspätung (Art. 31 MÜ) als Kalendertage mit Wochentag und Countdown sehen.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →

Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.