(1) Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so entscheidet das Gericht nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens durch Beschluss; der bisherige Sach- und Streitstand ist zu berücksichtigen.

(2) Soweit ein Rechtsstreit dadurch erledigt wird, dass dem Antrag des Steuerpflichtigen durch Rücknahme oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts stattgegeben oder dass im Fall der Untätigkeitsklage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 innerhalb der gesetzten Frist dem außergerichtlichen Rechtsbehelf stattgegeben oder der beantragte Verwaltungsakt erlassen wird, sind die Kosten der Behörde aufzuerlegen. § 137 gilt sinngemäß.

(3) Der Rechtsstreit ist auch in der Hauptsache erledigt, wenn der Beklagte der Erledigungserklärung des Klägers nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des die Erledigungserklärung enthaltenden Schriftsatzes widerspricht und er vom Gericht auf diese Folge hingewiesen worden ist.

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Steuerrecht: Grunderwerbsteuer bei unmittelbarem Beteiligungserwerb

11.04.2017

Der Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft ist grundsätzlich nicht grunderwerbsteuerpflichtig, denn die Personengesellschaft bleibt Eigentümerin des Grundstücks.
Steuerrecht

Steuerrecht: Solidaritätszuschlag ist zumindest bis zum Jahr 2007 verfassungsgemäß

27.10.2011

auch nach 2007 dient Solidaritätszuschlag noch zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten der deutschen Einheit-BFH vom 21.07.11-Az:II R 52/10
Steuerrecht

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§ 138 FGO zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 138 FGO wird zitiert von 1 anderen §§ im Finanzgerichtsordnung.

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 113


(1) Für Beschlüsse gelten § 96 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 105 Abs. 2 Nr. 6, §§ 107 bis 109 sinngemäß. (2) Beschlüsse sind zu begründen, wenn sie durch Rechtsmittel angefochten werden können oder über einen Rechtsbehelf entscheiden. Beschlüsse über di
§ 138 FGO zitiert 2 andere §§ aus dem Finanzgerichtsordnung.

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 46


(1) Ist über einen außergerichtlichen Rechtsbehelf ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 44 ohne vorherigen Abschluss des Vorverfahrens zulässig. Die Klag

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 137


Einem Beteiligten können die Kosten ganz oder teilweise auch dann auferlegt werden, wenn er obsiegt hat, die Entscheidung aber auf Tatsachen beruht, die er früher hätte geltend machen oder beweisen können und sollen. Kosten, die durch Verschulden ein

Referenzen - Urteile | § 138 FGO

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121 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 138 FGO.

Finanzgericht München Urteil, 21. Jan. 2016 - 10 K 965/15

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 10 K 965/15 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte; Arbeitsmittel

Finanzgericht Nürnberg Beschluss, 15. Aug. 2018 - 2 V 888/18

bei uns veröffentlicht am 15.08.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Gründe I. Streitig ist in der Hauptsache die Kürzung des Vorsteuerabzugs aufgrund der Ergebnisse ein

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Aug. 2018 - 1 ZB 17.30446

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung h

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Aug. 2018 - 1 ZB 17.30447

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung

Finanzgericht Nürnberg Beschluss, 13. Aug. 2015 - 5 K 544/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Gründe Finanzgericht Nürnberg 5 K 544/14 Beschluss In dem Rechtsstreit ... - Klägerin - Prozessbev.: ... gegen Familienkasse ... - Beklagte - wegen Kindergeld (Untätigkeitsklage) hier:

Finanzgericht München Urteil, 11. Aug. 2016 - 10 K 746/16

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tatbestand I. Die Streitsache befindet sich im zweiten Rechtsgang. Die verheirateten Kläger wurden im Streitjahr 2007 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte im Streitjahr u.a. Einkünfte aus nichtselbstän

Finanzgericht München Beschluss, 14. Juli 2014 - 5 K 1655/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Tatbestand I. Mit am 11. Juni 2014 zur Post gegebenen Beschluss der Berichterstatterin vom 10. Juni 2014 wurden die

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Gerichtsbescheid, 18. Okt. 2018 - 3 K 65/17

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert beträgt 932,00 Euro. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung.

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Okt. 2018 - XI R 35/16

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Oktober 2016  10 K 10324/14 aufgehoben.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 05. März 2018 - 4 K 38/17

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat. 2 Die Klägerin importierte aus der Volksrepublik China Waren, bezüglich der das beklagte Hauptzollamt im Rahmen der zollrechtlichen Abwick

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 26. Feb. 2018 - 1 K 1200/17

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor Der Einkommensteuerbescheid für 2016 vom 13. April 2017 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 24. November 2017 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 20. Februar 2018 werden dahingehend abgeändert, dass wegen der insgesamt gel

Bundesfinanzhof Beschluss, 07. Feb. 2018 - X B 126/17

bei uns veröffentlicht am 07.02.2018

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 27. Juli 2017  2 K 1285/17 E,G,U wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 09. Jan. 2018 - 1 K 196/16

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger gemäß § 2 Abs. 5 Buchst. c des Hamburgischen Zweitwohnungsteuergesetzes (HmbZWStG) von der Zweitwohnungsteuer befreit ist. 2 Der Kläger ist mit Hauptwohnung in A, X-Straße geme

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Juni 2017 - VII R 27/15

bei uns veröffentlicht am 20.06.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. September 2015  7 K 781/14 AO aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juni 2017 - I R 38/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. November 2014  7 K 168/13 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 4. November 2013 sowie

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Apr. 2017 - VIII R 64/13

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Januar 2013 3 K 2008/07 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 21. Apr. 2017 - 5 K 51/16

bei uns veröffentlicht am 21.04.2017

Tenor Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gründe 1 I. Der Ausspruch über die Einstellung des Verfahrens erfolgt analog § 72 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), nachdem die Bete

Bundesfinanzhof Beschluss, 24. März 2017 - X B 26/17

bei uns veröffentlicht am 24.03.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 29.11.2016 2 K 2039/15 E,G,U wird als unzulässig verworfen.

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 22. März 2017 - 5 K 137/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tatbestand I. 1 Die Kläger gaben zunächst ihre Einkommensteuererklärung für 2014 nicht ab. Der Beklagte schätzte die Besteuerungsgrundlagen und erließ am 11.07.2016 einen Einkommensteuerbescheid für 2014. Dabei setzte der Beklagte die Einkommens

Bundesfinanzhof Beschluss, 15. Feb. 2017 - XI R 21/15

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor Nach Erledigung der Hauptsache werden die Kosten des gesamten Verfahrens nach § 143 Abs. 1 i.V.m. § 138 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung dem Beklagten auferlegt.

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 28. Dez. 2016 - 3 K 172/16

bei uns veröffentlicht am 28.12.2016

Tatbestand 1 A. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob durch den Übergang von Anteilen am Gesellschaftsvermögen der Klägerin auf Personen, die bis dahin als Treugeber über einen Treuhänder an der Kläger beteiligt gewesen waren, der Tatbestand de

Bundesfinanzhof Urteil, 31. Mai 2016 - VII R 15/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Mai 2014  6 K 1083/11 Z wird als unbegründet zurückgewiesen, soweit das Verfahren nicht für erledigt erklä

Bundesfinanzhof Beschluss, 23. Mai 2016 - X R 54/13

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. Oktober 2013  10 K 14130/11 wird als unzulässig verworfen.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 10. Mai 2016 - 1 BvR 2322/14

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor Das Land Brandenburg hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen zu erstatten. Gründe I.

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 09. Mai 2016 - 3 KO 123/16

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tatbestand A. 1 Streitig ist die Erstattung der Terminsgebühr sowie der Reisekosten für den Kläger als Rechtsanwalt für die mündliche Revisions-Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof in München in eigener Sache oder in Untervollmacht des von ih

Finanzgericht Hamburg Urteil, 09. Mai 2016 - 3 KO 114/16

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tatbestand A. 1 Mit der Erinnerung bestreitet die beklagte Familienkasse - eine Erledigungserklärung ihrerseits

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 04. Mai 2016 - 5 K 160/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor 1. Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Berichterstatters vom 2. November 2015 5 K 160/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gründe 1 1. Nicht der Senat,

Bundesfinanzhof Beschluss, 29. März 2016 - I B 99/14

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor Nach Erledigung der Hauptsache werden die Kosten des gesamten Verfahrens nach § 143 Abs. 1 i.V.m. § 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung der Klägerin auferlegt.

Finanzgericht Köln Beschluss, 16. März 2016 - 10 Ko 2520/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Die Erinnerung wird abgewiesen. Der Erinnerungsführer trägt die Kosten des Verfahrens. 1Gründe: 2I. 3Die Beteiligten streiten über den im Rahmen der Kostenfestsetzung zugrunde zu legenden Streitwert. 4Der Erinnerungsführer hatte im Verfahren

Finanzgericht Münster Beschluss, 03. März 2016 - 11 Ko 1144/15 KFB

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt die Erinnerungsführerin. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Höhe der zu erstattenden außergerichtlichen Kosten des Erinnerungsgegners aus dem Verfahre

Finanzgericht Köln Beschluss, 03. Feb. 2016 - 10 Ko 2084/15

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Tenor Die Erinnerung wird abgewiesen. Der Erinnerungsführer trägt die Kosten des Verfahrens. 1Gründe: 2I. 3Die Beteiligten streiten darüber, ob es sich bei dem Ausgangsverfahren 14 K 2910/14 um ein solches in „Kindergeldangelegenheiten“ i.S.d. § 52

Finanzgericht Köln Urteil, 28. Jan. 2016 - 1 K 2368/10

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden der Klägerin auferlegt. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Streitig ist der Auskunftsanspruch der Klägerin

Finanzgericht Hamburg Urteil, 06. Jan. 2016 - 4 K 203/14

bei uns veröffentlicht am 06.01.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass eine Wohnungsdurchsuchung rechtswidrig war, und wendet sich gegen eine Sachpfändung. 2 Die Klägerin, die mit ihrem Ehemann A in der X-Straße ... in B (...) in häuslicher Gemeinschaft le

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 12. Nov. 2015 - 3 KO 117/15

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tatbestand 1 A. Nach Obsiegen in der Klage-Hauptsache macht die Klägerin und Erinnerungsführerin (Klägerin) im Kostenfestsetzungsverfahren als Rechtsverfolgungskosten Reisekosten (Fahrtkosten und Tage- Abwesenheitsgelder) ihres Prozessbevollmächtig

Bundesfinanzhof Beschluss, 10. Nov. 2015 - VII B 113/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Juli 2015  2 K 2062/14 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Sept. 2015 - VII R 32/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit über die Abgabenfestsetzung für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingeste

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Sept. 2015 - VII R 33/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit über die Abgabenfestsetzung für das Wirtschaftsjahr 2002/2003 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingeste

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 02. Sept. 2015 - 4 K 1491/15 Z

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 09.01.2014 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.04.2015 wird aufgehoben. 2. a) Die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 A091209, A091210, A091211, A091212, A091213, A091214, A091215, A091216, A09122

Finanzgericht Hamburg Urteil, 14. Juli 2015 - 3 K 207/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Tatbestand 1 A. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die vom Kläger im Streitjahr 2010 ausgeübte Tätigkeit als EDV-Berater als freiberuflich oder gewerblich zu qualifizieren ist. I. 2 1. Der Kläger war ab dem Wintersemester 19.../

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Juni 2015 - III R 31/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. August 2014  11 K 2070/13 Kg wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 22. Juni 2015 - 4 K 2268/14 E

bei uns veröffentlicht am 22.06.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1 T a t b e s t a n d: 2Die Kläger

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 01. Juni 2015 - 5 K 1374/14

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Das Verfahren wegen Einkommensteuer 2012, Umsatzsteuer 2012, Gewerbesteuermessbetrag 2012 wird abgetrennt und erhält das Aktenzeichen 5 K 556/15. Die Kosten des abgetrennten Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Gründe 1 Das abgetre

Finanzgericht Düsseldorf Beschluss, 19. Mai 2015 - 4 K 474/12 Z

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig. 1Gründe: 2Die Kostenentscheidung beruht auf § 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Es entspricht unter Berücksichtigu

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 16. Apr. 2015 - 6 Ko 1093/15

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die von der Beklagten zu erstattenden Kosten werden auf 102,82 € festgesetzt. II. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Tatbestand 1 I. Im vorliegenden Erinnerungsverfahren streiten

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 04. Feb. 2015 - 4 K 144/14 Z

bei uns veröffentlicht am 04.02.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin 82 % und der Beklagte 18 %. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufi

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 23. Jan. 2015 - 3 KO 298/14

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tatbestand 1 A. Streitig ist, ob aufgrund besonderer Mitwirkung der Prozessbevollmächtigten des Klägers bei der Erledigung des Klageverfahrens eine Erledigungsgebühr verdient und zu erstatten ist. I. 2 1. Die Klage richtete sich gegen

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. Jan. 2015 - VII B 207/12

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits hat das Hauptzollamt zu tragen (§ 143 Abs. 1, § 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung). Tatbestand

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 14. Jan. 2015 - 15 K 2051/12 F

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor Der Bescheid für 2001 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 20. November 2014 wird dahin geändert, dass die Vermietungseinkünfte gemindert werden um weitere Werbungskosten von 6.000 DM. Im Übrigen wir

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 20. Dez. 2014 - 3 KO 242/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2014

Tatbestand 1 A. I. Die Erinnerungsführerin wendet sich mit ihrer Erinnerung gegen die gesamtschuldnerische Inanspruchnahme für die hälftigen Gerichtskosten, nachdem die Kosten des zusammen mit dem Ehemann und Kläger zu 1 wegen der zusammen veranlag

Bundesfinanzhof Beschluss, 02. Okt. 2014 - X B 94/14

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tatbestand 1 I. Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) beantragten beim Finanzgericht (FG) die Aussetzung der Vollziehung (AdV) der Einkommensteuernachza

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(1) Ist über einen außergerichtlichen Rechtsbehelf ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 44 ohne vorherigen Abschluss des Vorverfahrens zulässig. Die Klage kann nicht...
Einem Beteiligten können die Kosten ganz oder teilweise auch dann auferlegt werden, wenn er obsiegt hat, die Entscheidung aber auf Tatsachen beruht, die er früher hätte geltend machen oder beweisen können und sollen. Kosten, die durch Verschulden eines Beteiligten...