Finanzgerichtsordnung - FGO | § 142

(1) Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe gelten sinngemäß.

(2) Einem Beteiligten, dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, kann auch ein Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer beigeordnet werden. Die Vergütung richtet sich nach den für den beigeordneten Rechtsanwalt geltenden Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

(3) Die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach den §§ 114 bis 116 der Zivilprozessordnung einschließlich der in § 118 Absatz 2 der Zivilprozessordnung bezeichneten Maßnahmen und der Entscheidungen nach § 118 Absatz 2 Satz 4 der Zivilprozessordnung obliegt dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des jeweiligen Rechtszugs, wenn der Vorsitzende ihm das Verfahren insoweit überträgt. Liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe hiernach nicht vor, erlässt der Urkundsbeamte die den Antrag ablehnende Entscheidung; anderenfalls vermerkt der Urkundsbeamte in den Prozessakten, dass dem Antragsteller nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Prozesskostenhilfe gewährt werden kann und in welcher Höhe gegebenenfalls Monatsraten oder Beträge aus dem Vermögen zu zahlen sind.

(4) Dem Urkundsbeamten obliegen im Verfahren über die Prozesskostenhilfe ferner die Bestimmung des Zeitpunkts für die Einstellung und eine Wiederaufnahme der Zahlungen nach § 120 Absatz 3 der Zivilprozessordnung sowie die Änderung und die Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach den §§ 120a und 124 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 der Zivilprozessordnung.

(5) Der Vorsitzende kann Aufgaben nach den Absätzen 3 und 4 zu jedem Zeitpunkt an sich ziehen. § 5 Absatz 1 Nummer 1, die §§ 6, 7, 8 Absatz 1 bis 4 und § 9 des Rechtspflegergesetzes gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Rechtspflegers der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle tritt.

(6) § 79a Absatz 4 gilt entsprechend.

(7) Gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten nach den Absätzen 3 und 4 ist die Erinnerung an das Gericht gegeben. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen. Über die Erinnerung entscheidet das Gericht durch Beschluss.

(8) Durch Landesgesetz kann bestimmt werden, dass die Absätze 3 bis 7 für die Gerichte des jeweiligen Landes nicht anzuwenden sind.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 13 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 65 Pflicht zur Übernahme einer Prozessvertretung


Steuerberater haben im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit die Vertretung eines Beteiligten zu übernehmen, wenn sie diesem zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte auf Grund des § 142 der Finanzgerichtsordnung beigeordne
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 113


(1) Für Beschlüsse gelten § 96 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 105 Abs. 2 Nr. 6, §§ 107 bis 109 sinngemäß. (2) Beschlüsse sind zu begründen, wenn sie durch Rechtsmittel angefochten werden können oder über einen Rechtsbehelf entscheiden. Beschlüsse über di
zitiert 10 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 114 Voraussetzungen


(1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Re

Zivilprozessordnung - ZPO | § 118 Bewilligungsverfahren


(1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Die Stellungnahme kann vor der Geschäft

Zivilprozessordnung - ZPO | § 120 Festsetzung von Zahlungen


(1) Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe setzt das Gericht zu zahlende Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlende Beträge fest. Setzt das Gericht nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 mit Rücksicht auf besondere Belastungen von dem Einkommen Be

Zivilprozessordnung - ZPO | § 124 Aufhebung der Bewilligung


(1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat;2. die Partei ab

Zivilprozessordnung - ZPO | § 120a Änderung der Bewilligung


(1) Das Gericht soll die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Eine Änderung der nach § 115 Absatz 1 Satz

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 8 Gültigkeit von Geschäften


(1) Hat der Richter ein Geschäft wahrgenommen, das dem Rechtspfleger übertragen ist, so wird die Wirksamkeit des Geschäfts hierdurch nicht berührt. (2) Hat der Rechtspfleger ein Geschäft wahrgenommen, das ihm der Richter nach diesem Gesetz übertrage

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 5 Vorlage an den Richter


(1) Der Rechtspfleger hat ihm übertragene Geschäfte dem Richter vorzulegen, wenn 1. sich bei der Bearbeitung der Sache ergibt, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder eines für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichts eines La

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 9 Weisungsfreiheit des Rechtspflegers


Der Rechtspfleger ist sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 6 Bearbeitung übertragener Sachen durch den Richter


Steht ein übertragenes Geschäft mit einem vom Richter wahrzunehmenden Geschäft in einem so engen Zusammenhang, dass eine getrennte Bearbeitung nicht sachdienlich wäre, so soll der Richter die gesamte Angelegenheit bearbeiten.

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 7 Bestimmung des zuständigen Organs der Rechtspflege


Bei Streit oder Ungewissheit darüber, ob ein Geschäft von dem Richter oder dem Rechtspfleger zu bearbeiten ist, entscheidet der Richter über die Zuständigkeit durch Beschluss. Der Beschluss ist unanfechtbar.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 79a


(1) Der Vorsitzende entscheidet, wenn die Entscheidung im vorbereitenden Verfahren ergeht, 1. über die Aussetzung und das Ruhen des Verfahrens;2. bei Zurücknahme der Klage, auch über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe;3. bei Erledigung des Rechtsstr

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

158 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Aug. 2008 - I ZA 2/08

bei uns veröffentlicht am 14.08.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZA 2/08 vom 14. August 2008 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Marke Nr. 398 45 189 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ATOZ GG Art. 103 Abs. 1; MarkenG § 82 Abs. 1, § 83 Abs. 3 Nr. 3;

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Aug. 2016 - L 2 U 250/16 B PKH

bei uns veröffentlicht am 29.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 28.01.2016 wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Dem Kläger wurde mit

Finanzgericht München Beschluss, 29. Juni 2015 - 7 K 1188/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 7 K 1188/15 Beschluss Stichwort: Rückforderung von Kindergeld In dem Verfahren wegen Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den beabsichtigten Re

Finanzgericht München Beschluss, 24. Jan. 2017 - 12 K 2052/15

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor Der Antragstellerin wird aus einem Streitwert in Höhe von 8.560 € Prozesskostenhilfe gewährt und der Prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt … NQ als Rechtsbeistand beigeordnet. Im Übrigen wird der Antrag auf Prozessko

Finanzgericht München Beschluss, 12. Mai 2016 - 2 K 1704/13

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Gründe I. Streitig ist im Klageverfahren 2 K 1704/13, für das die Antragsteller (Ast) unter Beifügung einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältniss

Finanzgericht München Beschluss, 05. Aug. 2014 - 10 K 1785/14

bei uns veröffentlicht am 05.08.2014

Tenor Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Tatbestand I. Der Antragsteller (ASt) ist der Vater von […J und S]. Der ASt besitzt die Staatsangehörigkeit von [… XXX] und verfügt über eine Aufe

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 25. Jan. 2018 - 2 V 336/17

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tatbestand 1 I. Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, dem Antragsgegner die Vollstreckung aus Steuerbescheiden bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seinen Erlassantrag zu untersagen. 2 Der Antragsteller erwa

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Dez. 2017 - VI B 21/17

bei uns veröffentlicht am 11.12.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 13. Februar 2017 8 K 2592/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 04. Dez. 2017 - 5 K 703/11 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor Dem Antragsteller wird der ortsansässige Rechtsanwalt D. zur Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Verhandlung am … im Landgericht Y. zusätzlich beigeordnet. Gründe 1 1. Der Berichterstatter konnte als Einzelrichter i. S. d. § 79a Abs.

Bundesfinanzhof Beschluss, 22. Nov. 2017 - V S 18/17 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 30. Okt. 2017 - 3 K 187/17

bei uns veröffentlicht am 30.10.2017

Tatbestand 1 I. Streitig ist im Rahmen eines isolierten Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH), ob der Antragsgegner nach § 174 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) zu einer Bescheidänderung verpflichtet ist oder ob die Rechtskraft eines Urtei

Bundesfinanzhof Beschluss, 19. Okt. 2017 - X E 1/17

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs -Kostenstelle- vom 16. Februar 2017 KostL 265/17 (X R 4/17) wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 22. Sept. 2017 - IX S 20/17 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Gr

Bundesfinanzhof Beschluss, 21. Sept. 2017 - XI S 3/17 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Juli 2017 - X S 2/17 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 28.07.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Bundesfinanzhof Beschluss, 19. Apr. 2017 - IX S 7/17 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 19.04.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Gr

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. März 2017 - X S 18/16 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Bundesfinanzhof Beschluss, 09. März 2017 - VI S 21/16 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. März 2017 - V S 3/17 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Jan. 2017 - V S 37/16 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Bundesfinanzhof Beschluss, 07. Dez. 2016 - V S 34/16 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Bundesfinanzhof Beschluss, 01. Dez. 2016 - X S 6/16 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 29. Aug. 2016 - 3 KO 207/16

bei uns veröffentlicht am 29.08.2016

Gründe 1 Die Gerichtskosten-Erinnerung ist nach § 66 Abs. 1, 6, 7 GKG als teils unzulässig und teils unbegründet zurückzuweisen. I. 2 Die Erinnerung ist unzulässig, soweit keine kostenrechtlichen Gesichtspunkte geltend gemacht werden (

Bundesfinanzhof Beschluss, 21. Juli 2016 - V S 20/16 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. Juni 2016 - X B 167/15

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 19. August 2015  2 K 1190/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. März 2016 - V S 9/16 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Feb. 2016 - X S 23/15 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Bundesfinanzhof Beschluss, 19. Feb. 2016 - X S 38/15 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Bundesfinanzhof Beschluss, 02. Feb. 2016 - X B 38/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 3. September 2014  2 K 822/10 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 26. Jan. 2016 - III S 30/15 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 11. Jan. 2016 - 3 V 201/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Gründe 1 I. Soweit in den nach Beschlussverkündung vom 25. August 2015 eingereichten Schriftsätzen sinngemäß oder ausdrücklich Anträge auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gemäß § 93 Abs. 3 Satz 2 FGO und auf Ablehnung des Einzelrichters

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Jan. 2016 - X B 153/14

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 3. September 2014  2 K 1029/13 wird als unzulässig verworfen.

Finanzgericht Münster Beschluss, 24. Nov. 2015 - 14 K 1542/15 AO (PKH)

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit das Klageverfahren 14 K 1542/15 AO die Rückforderung des Kindergeldes für den Streitzeitraum März 2010 bis November 2014 betrifft. Insoweit werden zur vorläufig unentgeltlichen Wahr

Bundesfinanzhof Beschluss, 17. Sept. 2015 - X S 22/15 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Finanzgericht Münster Beschluss, 08. Sept. 2015 - 4 K 2856/14 E,G (PKH)

bei uns veröffentlicht am 08.09.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. 1Gründe: 2I. 3Die Antragstellerin begehrt Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren, in dem die Höhe geschätzter Gewinne einer Hundezucht streitig ist. 4Die Antragstellerin ist verheiratet und wurde in den Streitjah

Bundesfinanzhof Beschluss, 16. Juni 2015 - VII S 35/14 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Juni 2015 - X S 14/15 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ta

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Mai 2015 - 1 BvR 2096/13

bei uns veröffentlicht am 04.05.2015

Tenor 1. Der Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. April 2013 - 11 K 11031/09 PKH - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Ar

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. März 2015 - IX S 6/15

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 4. Februar 2015  IX B 149/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Münster Beschluss, 19. Feb. 2015 - 4 K 4115/14 Kg (PKH)

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tenor Der Antragstellerin wird für die erste Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte in dieser Instanz Frau Rechtsanwältin RA aus T-Stadt beigeordnet, und zwar ab dem Tage der Stellung des Antrag

Bundesfinanzhof Beschluss, 10. Dez. 2014 - V S 32/14 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tatbestand 1 I. Im Verfahren wegen einer Umsatzsteuer-Rückerstattung (Az. des Finanzgerichts --FG-- 5 K 5451/03) nahm die Klägerin --eine aus zwei Personen bestehende Gb

Bundesfinanzhof Beschluss, 13. Okt. 2014 - V S 28/14 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 13.10.2014

Tatbestand 1 I. Klägerin und Antragstellerin (Klägerin) ist eine GmbH. In der zustimmungsbedürftigen Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr 2006 machte die Klägerin ei

Bundesfinanzhof Beschluss, 16. Sept. 2014 - V S 23/13 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 16.09.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) die vom Kläger, Revisionskläger und Antragsteller (Kläger) in den Streitjahren

Bundesfinanzhof Beschluss, 01. Aug. 2014 - V S 16/14 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 01.08.2014

Tatbestand 1 I. Die Klage des Klägers und Antragstellers (Kläger) wegen Umsatzsteuer 2007, Zinsen zur Umsatzsteuer 2007 sowie Verspätungszuschlag wegen Umsatzsteuer 2007

Bundesfinanzhof Beschluss, 16. Juli 2014 - III S 1/13 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tatbestand 1 I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger, Revisionsbeklagten und Anschlussrevisionskläger (Antragsteller) Differenzkindergeld für seine in Po

Bundesfinanzhof Beschluss, 15. Juli 2014 - III S 19/12 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tatbestand 1 I. Im Hauptsacheverfahren III R 38/12 ist streitig, ob dem Kläger, Revisionskläger und Antragsteller (Antragsteller) ein Anspruch auf Kindergeld nach dem Ei

Bundesfinanzhof Beschluss, 03. Juli 2014 - X S 9/14 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tatbestand 1 I. Der Antragssteller beantragte per FAX-Schreiben vom 8. Februar 2014 Prozesskostenbeihilfe (PKH) sowie die Beiordnung eines Rechtsanwaltes für eine von ih

Bundesfinanzhof Beschluss, 30. Juni 2014 - II S 2/14 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin, Revisionsklägerin und Antragstellerin (Antragstellerin) erhielt aufgrund eines Vermächtnisses ihres am … Februar 1980 verstorbenen Lebensge

Bundesfinanzhof Beschluss, 13. Mai 2014 - XI S 4/14 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 13.05.2014

Tatbestand 1 I. Die Klage der Klägerin, Beschwerdegegnerin und Antragstellerin (Antragstellerin) wegen Kindergeld für ihren Sohn S für den Zeitraum April bis August 2012

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Mai 2014 - VII S 32/13 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

Tatbestand 1 I. Der Abrechnungsbescheid vom 2. März 2007 zur Umsatzsteuer 2000 betraf die Verrechnung eines Erstattungsanspruchs in Höhe von 789,95 €. Einspruch und Klag

Referenzen

(1) Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu...
(1) Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe setzt das Gericht zu zahlende Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlende Beträge fest. Setzt das Gericht nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 mit Rücksicht auf besondere Belastungen von dem Einkommen Beträge ab und...
(1) Das Gericht soll die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Eine Änderung der nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1...
(1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat;2. die Partei absichtlich oder...
(1) Der Rechtspfleger hat ihm übertragene Geschäfte dem Richter vorzulegen, wenn 1. sich bei der Bearbeitung der Sache ergibt, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder eines für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichts eines Landes nach...
Steht ein übertragenes Geschäft mit einem vom Richter wahrzunehmenden Geschäft in einem so engen Zusammenhang, dass eine getrennte Bearbeitung nicht sachdienlich wäre, so soll der Richter die gesamte Angelegenheit bearbeiten.
Bei Streit oder Ungewissheit darüber, ob ein Geschäft von dem Richter oder dem Rechtspfleger zu bearbeiten ist, entscheidet der Richter über die Zuständigkeit durch Beschluss. Der Beschluss ist unanfechtbar.
(1) Hat der Richter ein Geschäft wahrgenommen, das dem Rechtspfleger übertragen ist, so wird die Wirksamkeit des Geschäfts hierdurch nicht berührt. (2) Hat der Rechtspfleger ein Geschäft wahrgenommen, das ihm der Richter nach diesem Gesetz übertragen kann, so ist...
Der Rechtspfleger ist sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.
(1) Der Vorsitzende entscheidet, wenn die Entscheidung im vorbereitenden Verfahren ergeht, 1. über die Aussetzung und das Ruhen des Verfahrens;2. bei Zurücknahme der Klage, auch über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe;3. bei Erledigung des Rechtsstreits in der...