Filmförderungsgesetz - FFG 2017 | § 19 Entscheidungen zu Sperrfristen

(1) Der Vorstand entscheidet über Anträge auf Verkürzung der Sperrfristen nach § 54 Absatz 1 oder § 55 Absatz 2 oder auf Nichtanwendung der Sperrfristen nach § 56 Absatz 1. Der Vorstand hat bei grundsätzlichen Fragen zur Anwendung der Sperrfristenregelungen vor seiner Entscheidung das Präsidium zu befassen.

(2) Das Präsidium entscheidet über Anträge auf außerordentliche Verkürzung der Sperrfristen nach § 55 Absatz 1 und 3, über Anträge nach § 55b und die Folgen einer Sperrfristverletzung nach § 57. Dem Antrag auf außerordentliche Verkürzung der Sperrfrist nach § 55 Absatz 1 und 3 und dem Antrag nach § 55b kann nur mit Zustimmung der Vertreterin oder des Vertreters der Kinos stattgegeben werden. Satz 2 gilt auch für Entscheidungen im Widerspruchsverfahren.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Filmförderungsgesetz - FFG 2017 | § 18 Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstands


(1) Über Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstands im Rahmen der Referenzförderung nach den §§ 73 bis 99 und nach den §§ 127 bis 133 entscheidet der Verwaltungsrat mit einfacher Mehrheit, wenn die Entscheidungen auf den Regelungen zur Nichtförd
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Filmförderungsgesetz - FFG 2017 | § 56 Nichtanwendung der Sperrfristenregelungen


(1) § 53 findet auf Antrag des Herstellers im Sinne des § 41 Absatz 1 Nummer 1 keine Anwendung, wenn 1. sich nach Fertigstellung des Films herausstellt, dass die Kinoauswertung keinen hinreichenden Erfolg verspricht, und2. der Hersteller im Sinne des

Filmförderungsgesetz - FFG 2017 | § 57 Verletzung der Sperrfristen


(1) Werden die Sperrfristen verletzt, so hat die Filmförderungsanstalt den Förderbescheid ganz oder teilweise zu widerrufen. (2) Ein Film, bei dessen Auswertung die Sperrfristen verletzt wurden, ist von der Referenzfilmförderung nach den §§ 73 un

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Jan. 2015 - M 17 K 13.2314

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. ie Beklagte wird verurteilt, das folgende Angebot des „Abkommens zur Feststellung der Höhe der Filmabgabe und Einzelheiten der Leistungserbringung nach § 67 Abs. 5 i. V. m. Abs. 2 FFG“ der Klägerin anzunehm

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Nov. 2014 - 6 C 12/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine Gesellschaft, die sich mit der Entwicklung, der Finanzierung, der Produktion und dem Vertrieb von Kino- und Fernsehfilmen befasst. Sie

Bundesverfassungsgericht Urteil, 28. Jan. 2014 - 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Gründe A. 1 Gegenstand der Verfassungsbeschwerden ist die Erhebung der Filmabgabe nach dem Film

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 22/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheide vom 30. August 2004 zog die Beklagte sie unter Angabe der Leinwandnummern zur Zahlung von Filmabgaben

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 28/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheid vom 30. August 2004 zog sie die Beklagte unter Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung einer Filmabgabe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 23/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheide vom 30. August 2004 zog sie die Beklagte unter jeweiliger Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung von F

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 27/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheide vom 30. August 2004 zog sie die Beklagte unter jeweiliger Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung von F

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 30/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheide vom 1. September 2004 zog sie die Beklagte unter jeweiliger Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung von

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 24/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheide vom 30. August 2004 zog sie die Beklagte unter jeweiliger Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung von F

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 29/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheid vom 30. August 2004 zog sie die Beklagte unter Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung einer Filmabgabe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 25/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheide vom 30. August 2004 zog sie die Beklagte unter jeweiliger Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung von F

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(1) § 53 findet auf Antrag des Herstellers im Sinne des § 41 Absatz 1 Nummer 1 keine Anwendung, wenn 1. sich nach Fertigstellung des Films herausstellt, dass die Kinoauswertung keinen hinreichenden Erfolg verspricht, und2. der Hersteller im Sinne des § 41 Absatz 1...
(1) Werden die Sperrfristen verletzt, so hat die Filmförderungsanstalt den Förderbescheid ganz oder teilweise zu widerrufen. (2) Ein Film, bei dessen Auswertung die Sperrfristen verletzt wurden, ist von der Referenzfilmförderung nach den §§ 73 und 76...